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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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hohen Kosten nicht in vollem Umfang zur Ausführung. 1860 erteilte die französische Regierung der Compagnie des chemins de fer Algeriens die Konzession für ein vollständiges Eisenbahnnetz in Algier, das von Philippeville ausgehend über Constantine nach Algier und von da über Blida nach den Häfen von Oran und Mers-el-Kebir führen und so die Hauptorte des Landes unter sich und mit dem Meer verbinden sollte. Lange Zeit jedoch blieb die am 8. September 1862 eröffnete Linie zwischen Algier und Blida (51 km) die einzige in Algier dem allgemeinen Verkehr dienende Bahn. Erst nachdem durch das Gesetz vom 11. Juni 1863 die von der vorerwähnten Gesellschaft erworbene Konzession an die Paris-Lyon-Mittelmeer-Eisenbahn übergegangen war, wurden die Bauarbeiten wieder aufgenommen und so rasch gefördert, daß schon am 1. November 1868 die Linie Oran (Hafen)-Karguenta-Relizane (130 km) und bis 1. Mai 1871 die ganze 426 km lange Strecke Algier-Oran in Betrieb gestellt werden konnte. Noch vor der vollständigen Eröffnung dieser Bahn war am 1. November 1870 die 87 km lange Linie von Philippeville nach Constantine dem Verkehr übergeben worden. Die Baukosten betrugen für das Kilometer bei der Bahn Algier-Oran 109.259 Fr. bei der Bahn Philippeville-Constantine 487.324 Fr.

Die nach den französischen Niederlagen vom Jahre 1870/71 ausgebrochenen Unruhen in Algier verhinderten den weiteren Bau neuer Eisenbahnen; erst 1874 erhielten die neugegründeten Gesellschaften der Ost-, West- und Französisch-Algerischen Eisenbahnen Konzessionen, auf Grund deren sie seitdem die für den Handel und Verkehr des Landes wichtigsten Linien ausführten. Durch Gesetz vom 18. Juli 1879 wurde ein neues Eisenbahnprogramm aufgestellt, in dem man unterschied: strategische Bahnen, Stichbahnen von den Haupthäfen der Küste nach dem Innennetz mit Verlängerung bis zur Grenze von Tunis und Marokko; endlich Einschließungsbahnen nach dem Süden. Dieses Programm ist im wesentlichen zur Durchführung gelangt, wenn auch an Bahnbauten nach dem Süden bisher am wenigsten geschehen ist; es bestehen in dieser Beziehung bis heute nur die drei Linien nach Tebessa, Biskra und Duveyrier, denen indes die erforderlichen Zubringer noch fehlen.

Die Ostalgerische Gesellschaft besitzt folgende Linien: Algier-Constantine, nach Süden: El Guerra-Batna-Biskra, nach der Küste: Menerville-Tizi-Ouzon und Beni-Mansur-Bougie, nach Südost: Les Ouled-Ramoun-Ain-Beida (schmalspurig), zusammen nach dem Stande im Jahre 1908 898 km.

Die Westalgerische Gesellschaft: Von Oran nach Süden über Sidi-bel-Abbes nach Ras-el-Ma, mit der westlichen Abzweigung von Tabia nach Tlemcen; von Oran in südwestlicher Richtung nach Ain-Temouchent; von Blida in südlicher Richtung nach Boghari, schmalspurig, im ganzen 386 km (1907).

Die Französisch-Algerische Gesellschaft: Von Arzew nach Süden über Saida, Sain Sefra, Duveyrier nach Beni-Ounif, mit einer Abzweigung nach Osten von Ain-Thizy nach Mascara, ferner von Mostagenem in südöstlicher Richtung über Relizane nach Tiaret, im ganzen 925 km (1907).

Als reine Industriebahn wurde im Jahre 1863 die Linie von Bone westlich an der Küste nach Ain-Mokra-Ain-Mokta-el-Hadid, 33 km, gebaut, aber erst 1885 dem öffentlichen Verkehr übergeben.

Als Gesellschaft für eine Bahn von mehr örtlichem Interesse wurde, unter Gewährung einer Zinsgarantie für das aufgewandte Kapital, die Bone-Guelma-Gesellschaft konzessioniert, die von Bone in südwestlicher Richtung nach Guelma und weiter in westlicher Richtung bis Krubs zum Anschluß an die Linie Constantine-Biskra, und in östlicher Richtung von Duvivier nach Souk Ahras und bis an die Grenze von Tunis baute, nebst einer südlichen (schmalspurigen) Abzweigung von Souk Ahras nach Tebessa, im ganzen 436 km (1907).

So sind heute die Provinzen Oran, Algier, Constantine und Tunis durch ein Schienennetz untereinander verbunden, und es verkehrt u. a. ein Schnellzug mit Schlafwagen zwischen Constantine und Algier dreimal wöchentlich in jeder Richtung mit 13 Stunden Fahrzeit.

Abweichend von den früheren Konzessionierungen wollte der Staat später unmittelbar auf den Ausbau des Bahnnetzes einwirken, und zog daher, nachdem A. im Jahre 1900 in Bezug auf seinen Staatshaushalt selbständig geworden war, die Verstaatlichung der Bahnen in Erwägung. Der Anfang wurde mit der Übernahme der Französich-Algerischen Bahn gemacht; mit den anderen Gesellschaften sind die Verhandlungen noch im Gange. Durch Gesetz vom 23. Juli 1904 ist die gesamte Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten vom 1. Januar 1905 ab an die Kolonie übertragen.

Nach einem Parlamentsbericht des algerischen Abgeordneten Cazeneuve vom Jahre 1907 hat das früher schlecht rentierende Netz der Französisch-Algerischen Bahngesellschaft seit der Verstaatlichung folgende Überschüsse ergeben:

hohen Kosten nicht in vollem Umfang zur Ausführung. 1860 erteilte die französische Regierung der Compagnie des chemins de fer Algériens die Konzession für ein vollständiges Eisenbahnnetz in Algier, das von Philippeville ausgehend über Constantine nach Algier und von da über Blida nach den Häfen von Oran und Mers-el-Kebir führen und so die Hauptorte des Landes unter sich und mit dem Meer verbinden sollte. Lange Zeit jedoch blieb die am 8. September 1862 eröffnete Linie zwischen Algier und Blida (51 km) die einzige in Algier dem allgemeinen Verkehr dienende Bahn. Erst nachdem durch das Gesetz vom 11. Juni 1863 die von der vorerwähnten Gesellschaft erworbene Konzession an die Paris-Lyon-Mittelmeer-Eisenbahn übergegangen war, wurden die Bauarbeiten wieder aufgenommen und so rasch gefördert, daß schon am 1. November 1868 die Linie Oran (Hafen)-Karguenta-Rélizane (130 km) und bis 1. Mai 1871 die ganze 426 km lange Strecke Algier-Oran in Betrieb gestellt werden konnte. Noch vor der vollständigen Eröffnung dieser Bahn war am 1. November 1870 die 87 km lange Linie von Philippeville nach Constantine dem Verkehr übergeben worden. Die Baukosten betrugen für das Kilometer bei der Bahn Algier-Oran 109.259 Fr. bei der Bahn Philippeville-Constantine 487.324 Fr.

Die nach den französischen Niederlagen vom Jahre 1870/71 ausgebrochenen Unruhen in Algier verhinderten den weiteren Bau neuer Eisenbahnen; erst 1874 erhielten die neugegründeten Gesellschaften der Ost-, West- und Französisch-Algerischen Eisenbahnen Konzessionen, auf Grund deren sie seitdem die für den Handel und Verkehr des Landes wichtigsten Linien ausführten. Durch Gesetz vom 18. Juli 1879 wurde ein neues Eisenbahnprogramm aufgestellt, in dem man unterschied: strategische Bahnen, Stichbahnen von den Haupthäfen der Küste nach dem Innennetz mit Verlängerung bis zur Grenze von Tunis und Marokko; endlich Einschließungsbahnen nach dem Süden. Dieses Programm ist im wesentlichen zur Durchführung gelangt, wenn auch an Bahnbauten nach dem Süden bisher am wenigsten geschehen ist; es bestehen in dieser Beziehung bis heute nur die drei Linien nach Tebessa, Biskra und Duveyrier, denen indes die erforderlichen Zubringer noch fehlen.

Die Ostalgerische Gesellschaft besitzt folgende Linien: Algier-Constantine, nach Süden: El Guerra-Batna-Biskra, nach der Küste: Ménerville-Tizi-Ouzon und Béni-Mansur-Bougie, nach Südost: Les Ouled-Ramoun-Aïn-Beida (schmalspurig), zusammen nach dem Stande im Jahre 1908 898 km.

Die Westalgerische Gesellschaft: Von Oran nach Süden über Sidi-bel-Abbès nach Ras-el-Mâ, mit der westlichen Abzweigung von Tabia nach Tlemcen; von Oran in südwestlicher Richtung nach Aïn-Témouchent; von Blida in südlicher Richtung nach Boghari, schmalspurig, im ganzen 386 km (1907).

Die Französisch-Algerische Gesellschaft: Von Arzew nach Süden über Saida, Sain Sefra, Duveyrier nach Béni-Ounif, mit einer Abzweigung nach Osten von Aïn-Thizy nach Mascara, ferner von Mostagenem in südöstlicher Richtung über Rélizane nach Tiaret, im ganzen 925 km (1907).

Als reine Industriebahn wurde im Jahre 1863 die Linie von Bône westlich an der Küste nach Aïn-Mokra-Aïn-Mokta-el-Hadid, 33 km, gebaut, aber erst 1885 dem öffentlichen Verkehr übergeben.

Als Gesellschaft für eine Bahn von mehr örtlichem Interesse wurde, unter Gewährung einer Zinsgarantie für das aufgewandte Kapital, die Bône-Guelma-Gesellschaft konzessioniert, die von Bône in südwestlicher Richtung nach Guelma und weiter in westlicher Richtung bis Krubs zum Anschluß an die Linie Constantine-Biskra, und in östlicher Richtung von Duvivier nach Souk Ahras und bis an die Grenze von Tunis baute, nebst einer südlichen (schmalspurigen) Abzweigung von Souk Ahras nach Tebessa, im ganzen 436 km (1907).

So sind heute die Provinzen Oran, Algier, Constantine und Tunis durch ein Schienennetz untereinander verbunden, und es verkehrt u. a. ein Schnellzug mit Schlafwagen zwischen Constantine und Algier dreimal wöchentlich in jeder Richtung mit 13 Stunden Fahrzeit.

Abweichend von den früheren Konzessionierungen wollte der Staat später unmittelbar auf den Ausbau des Bahnnetzes einwirken, und zog daher, nachdem A. im Jahre 1900 in Bezug auf seinen Staatshaushalt selbständig geworden war, die Verstaatlichung der Bahnen in Erwägung. Der Anfang wurde mit der Übernahme der Französich-Algerischen Bahn gemacht; mit den anderen Gesellschaften sind die Verhandlungen noch im Gange. Durch Gesetz vom 23. Juli 1904 ist die gesamte Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten vom 1. Januar 1905 ab an die Kolonie übertragen.

Nach einem Parlamentsbericht des algerischen Abgeordneten Cazeneuve vom Jahre 1907 hat das früher schlecht rentierende Netz der Französisch-Algerischen Bahngesellschaft seit der Verstaatlichung folgende Überschüsse ergeben:

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[135/0144] hohen Kosten nicht in vollem Umfang zur Ausführung. 1860 erteilte die französische Regierung der Compagnie des chemins de fer Algériens die Konzession für ein vollständiges Eisenbahnnetz in Algier, das von Philippeville ausgehend über Constantine nach Algier und von da über Blida nach den Häfen von Oran und Mers-el-Kebir führen und so die Hauptorte des Landes unter sich und mit dem Meer verbinden sollte. Lange Zeit jedoch blieb die am 8. September 1862 eröffnete Linie zwischen Algier und Blida (51 km) die einzige in Algier dem allgemeinen Verkehr dienende Bahn. Erst nachdem durch das Gesetz vom 11. Juni 1863 die von der vorerwähnten Gesellschaft erworbene Konzession an die Paris-Lyon-Mittelmeer-Eisenbahn übergegangen war, wurden die Bauarbeiten wieder aufgenommen und so rasch gefördert, daß schon am 1. November 1868 die Linie Oran (Hafen)-Karguenta-Rélizane (130 km) und bis 1. Mai 1871 die ganze 426 km lange Strecke Algier-Oran in Betrieb gestellt werden konnte. Noch vor der vollständigen Eröffnung dieser Bahn war am 1. November 1870 die 87 km lange Linie von Philippeville nach Constantine dem Verkehr übergeben worden. Die Baukosten betrugen für das Kilometer bei der Bahn Algier-Oran 109.259 Fr. bei der Bahn Philippeville-Constantine 487.324 Fr. Die nach den französischen Niederlagen vom Jahre 1870/71 ausgebrochenen Unruhen in Algier verhinderten den weiteren Bau neuer Eisenbahnen; erst 1874 erhielten die neugegründeten Gesellschaften der Ost-, West- und Französisch-Algerischen Eisenbahnen Konzessionen, auf Grund deren sie seitdem die für den Handel und Verkehr des Landes wichtigsten Linien ausführten. Durch Gesetz vom 18. Juli 1879 wurde ein neues Eisenbahnprogramm aufgestellt, in dem man unterschied: strategische Bahnen, Stichbahnen von den Haupthäfen der Küste nach dem Innennetz mit Verlängerung bis zur Grenze von Tunis und Marokko; endlich Einschließungsbahnen nach dem Süden. Dieses Programm ist im wesentlichen zur Durchführung gelangt, wenn auch an Bahnbauten nach dem Süden bisher am wenigsten geschehen ist; es bestehen in dieser Beziehung bis heute nur die drei Linien nach Tebessa, Biskra und Duveyrier, denen indes die erforderlichen Zubringer noch fehlen. Die Ostalgerische Gesellschaft besitzt folgende Linien: Algier-Constantine, nach Süden: El Guerra-Batna-Biskra, nach der Küste: Ménerville-Tizi-Ouzon und Béni-Mansur-Bougie, nach Südost: Les Ouled-Ramoun-Aïn-Beida (schmalspurig), zusammen nach dem Stande im Jahre 1908 898 km. Die Westalgerische Gesellschaft: Von Oran nach Süden über Sidi-bel-Abbès nach Ras-el-Mâ, mit der westlichen Abzweigung von Tabia nach Tlemcen; von Oran in südwestlicher Richtung nach Aïn-Témouchent; von Blida in südlicher Richtung nach Boghari, schmalspurig, im ganzen 386 km (1907). Die Französisch-Algerische Gesellschaft: Von Arzew nach Süden über Saida, Sain Sefra, Duveyrier nach Béni-Ounif, mit einer Abzweigung nach Osten von Aïn-Thizy nach Mascara, ferner von Mostagenem in südöstlicher Richtung über Rélizane nach Tiaret, im ganzen 925 km (1907). Als reine Industriebahn wurde im Jahre 1863 die Linie von Bône westlich an der Küste nach Aïn-Mokra-Aïn-Mokta-el-Hadid, 33 km, gebaut, aber erst 1885 dem öffentlichen Verkehr übergeben. Als Gesellschaft für eine Bahn von mehr örtlichem Interesse wurde, unter Gewährung einer Zinsgarantie für das aufgewandte Kapital, die Bône-Guelma-Gesellschaft konzessioniert, die von Bône in südwestlicher Richtung nach Guelma und weiter in westlicher Richtung bis Krubs zum Anschluß an die Linie Constantine-Biskra, und in östlicher Richtung von Duvivier nach Souk Ahras und bis an die Grenze von Tunis baute, nebst einer südlichen (schmalspurigen) Abzweigung von Souk Ahras nach Tebessa, im ganzen 436 km (1907). So sind heute die Provinzen Oran, Algier, Constantine und Tunis durch ein Schienennetz untereinander verbunden, und es verkehrt u. a. ein Schnellzug mit Schlafwagen zwischen Constantine und Algier dreimal wöchentlich in jeder Richtung mit 13 Stunden Fahrzeit. Abweichend von den früheren Konzessionierungen wollte der Staat später unmittelbar auf den Ausbau des Bahnnetzes einwirken, und zog daher, nachdem A. im Jahre 1900 in Bezug auf seinen Staatshaushalt selbständig geworden war, die Verstaatlichung der Bahnen in Erwägung. Der Anfang wurde mit der Übernahme der Französich-Algerischen Bahn gemacht; mit den anderen Gesellschaften sind die Verhandlungen noch im Gange. Durch Gesetz vom 23. Juli 1904 ist die gesamte Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten vom 1. Januar 1905 ab an die Kolonie übertragen. Nach einem Parlamentsbericht des algerischen Abgeordneten Cazeneuve vom Jahre 1907 hat das früher schlecht rentierende Netz der Französisch-Algerischen Bahngesellschaft seit der Verstaatlichung folgende Überschüsse ergeben:

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/144>, abgerufen am 24.11.2024.