dürfen sie am Fuße gleichfalls eines Mauerrechts, wie andere Mauern, die man hinlänglich sichern will. Dieß kann in dem 5ten Theile der gan- zen Höhe der Mauer bestehn. Aus diesen gegebe- nen Stücken findet man dann die Dicke der Fut- termauern auf dem Grunde, da sie selten höher als 15 Fuß werden, gleich ihrer obern Dicke, wo- zu das Mauerrecht addirt ist. Das Mauerrecht selbst, kann man vor der Arbeit und Aufführung der Mauern, in 4 Theile theilen, und einen Theil davon vorn zur Böschung der Mauer an der Wasserseite, die andern 3 Theile desselben hinter die Mauer -- der drückenden Last des Ge- birges entgegen legen. Allenfalls kann man auch den Futtermauern kleine Pfeiler nach der in Figur 77 angezeigten Form ansetzen, welche sehr gute Dienste thun.
Nach diesen Bestimmungen mauert man die Seitenwände auf, bis sie ihre benöthigte Höhe und Länge haben, ingleichen auch den Boden des Fluthbettes. Der letztere wird indeß nur 15 bis 18 Zoll hoch mit Steinen gepflastert. Zum Mauern der vorgenannten Stücke, nimmt man lieber große und platte, als kleine und mehr rund gebildete Steine, weil die Mauer von dem durch das Fluthbette strömenden Wasser sehr angegriffen und erschüttert wird. Aus gleichem Grunde darf man auch nur trockne Maurung gebrauchen, man müßte denn
Was-
duͤrfen ſie am Fuße gleichfalls eines Mauerrechts, wie andere Mauern, die man hinlaͤnglich ſichern will. Dieß kann in dem 5ten Theile der gan- zen Hoͤhe der Mauer beſtehn. Aus dieſen gegebe- nen Stuͤcken findet man dann die Dicke der Fut- termauern auf dem Grunde, da ſie ſelten hoͤher als 15 Fuß werden, gleich ihrer obern Dicke, wo- zu das Mauerrecht addirt iſt. Das Mauerrecht ſelbſt, kann man vor der Arbeit und Auffuͤhrung der Mauern, in 4 Theile theilen, und einen Theil davon vorn zur Boͤſchung der Mauer an der Waſſerſeite, die andern 3 Theile deſſelben hinter die Mauer — der druͤckenden Laſt des Ge- birges entgegen legen. Allenfalls kann man auch den Futtermauern kleine Pfeiler nach der in Figur 77 angezeigten Form anſetzen, welche ſehr gute Dienſte thun.
Nach dieſen Beſtimmungen mauert man die Seitenwaͤnde auf, bis ſie ihre benoͤthigte Hoͤhe und Laͤnge haben, ingleichen auch den Boden des Fluthbettes. Der letztere wird indeß nur 15 bis 18 Zoll hoch mit Steinen gepflaſtert. Zum Mauern der vorgenannten Stuͤcke, nimmt man lieber große und platte, als kleine und mehr rund gebildete Steine, weil die Mauer von dem durch das Fluthbette ſtroͤmenden Waſſer ſehr angegriffen und erſchuͤttert wird. Aus gleichem Grunde darf man auch nur trockne Maurung gebrauchen, man muͤßte denn
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duͤrfen ſie am Fuße gleichfalls eines Mauerrechts,
wie andere Mauern, die man hinlaͤnglich ſichern
will. Dieß kann in dem 5ten Theile der gan-
zen Hoͤhe der Mauer beſtehn. Aus dieſen gegebe-
nen Stuͤcken findet man dann die Dicke der Fut-
termauern auf dem Grunde, da ſie ſelten hoͤher als
15 Fuß werden, gleich ihrer obern Dicke, wo-
zu das Mauerrecht addirt iſt. Das
Mauerrecht ſelbſt, kann man vor der Arbeit und
Auffuͤhrung der Mauern, in 4 Theile theilen, und
einen Theil davon vorn zur Boͤſchung der Mauer
an der Waſſerſeite, die andern 3 Theile deſſelben
hinter die Mauer — der druͤckenden Laſt des Ge-
birges entgegen legen. Allenfalls kann man auch
den Futtermauern kleine Pfeiler nach der in Figur
77 angezeigten Form anſetzen, welche ſehr gute
Dienſte thun.
Nach dieſen Beſtimmungen mauert man die
Seitenwaͤnde auf, bis ſie ihre benoͤthigte Hoͤhe
und Laͤnge haben, ingleichen auch den Boden
des Fluthbettes. Der letztere wird indeß nur
15 bis 18 Zoll hoch mit Steinen gepflaſtert.
Zum Mauern der vorgenannten Stuͤcke, nimmt
man lieber große und platte, als kleine und
mehr rund gebildete Steine, weil die Mauer
von dem durch das Fluthbette ſtroͤmenden
Waſſer ſehr angegriffen und erſchuͤttert wird.
Aus gleichem Grunde darf man auch nur
trockne Maurung gebrauchen, man muͤßte denn
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 369. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/379>, abgerufen am 03.12.2024.
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