Soll aber eine so große Wassermenge auf ein- mal durch das Fluthbette gehen können, ohne ihm durch das Reißen, und durch das Emporheben der Flächen desselben, nachtheilig zu werden, so darf man sie nicht schlechtweg auf das Gerathewohl bloß ausbringen und sie dann ihrem Schicksale überlas- sen, sondern man muß ihnen durch eine wohlge- gründete und dauerhafte Verbindung, gegen die Gewalt des Wassers, hinlängliche Sicherheit schaf- fen. Dieß kann sowohl durch Holzwerk, als durch Maurung geschehn, und daher finden sich gemau- erte und mit Holz ausgesetzte Fluthbetten. Von letztern soll im folgenden §., von erstern weiter un- ten geredet werden.
§. 168. 1) Fluthbetten, die mit Holz verwahrt werden.
Bei allen Fluthbetten, also auch bei diesen, hat man erstlich die Befestigung des Bodens der- selben, zweitens ihrer Wände zu betrachten. Wo nun Holz gebraucht werden soll, verfährt man folgendermaaßen.
Sobald als das Fluthbette bis auf die benö- thigte Weite und Tiefe, wobei für die Dicke jeder aufzuführenden Wand und des Bodens, 1 Fuß rechts und links an der Weite, und eben so viel zum wenigsten an der Tiefe zugegeben werden muß, -- ausgebracht ist, und der Grund, über welchen die Wasser ausfließen sollen, eine solche Beschaffenheit hat, daß er von dem Wasser in kur-
zem
Soll aber eine ſo große Waſſermenge auf ein- mal durch das Fluthbette gehen koͤnnen, ohne ihm durch das Reißen, und durch das Emporheben der Flaͤchen deſſelben, nachtheilig zu werden, ſo darf man ſie nicht ſchlechtweg auf das Gerathewohl bloß ausbringen und ſie dann ihrem Schickſale uͤberlaſ- ſen, ſondern man muß ihnen durch eine wohlge- gruͤndete und dauerhafte Verbindung, gegen die Gewalt des Waſſers, hinlaͤngliche Sicherheit ſchaf- fen. Dieß kann ſowohl durch Holzwerk, als durch Maurung geſchehn, und daher finden ſich gemau- erte und mit Holz ausgeſetzte Fluthbetten. Von letztern ſoll im folgenden §., von erſtern weiter un- ten geredet werden.
§. 168. 1) Fluthbetten, die mit Holz verwahrt werden.
Bei allen Fluthbetten, alſo auch bei dieſen, hat man erſtlich die Befeſtigung des Bodens der- ſelben, zweitens ihrer Waͤnde zu betrachten. Wo nun Holz gebraucht werden ſoll, verfaͤhrt man folgendermaaßen.
Sobald als das Fluthbette bis auf die benoͤ- thigte Weite und Tiefe, wobei fuͤr die Dicke jeder aufzufuͤhrenden Wand und des Bodens, 1 Fuß rechts und links an der Weite, und eben ſo viel zum wenigſten an der Tiefe zugegeben werden muß, — ausgebracht iſt, und der Grund, uͤber welchen die Waſſer ausfließen ſollen, eine ſolche Beſchaffenheit hat, daß er von dem Waſſer in kur-
zem
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0373"n="363"/><p>Soll aber eine ſo große Waſſermenge auf ein-<lb/>
mal durch das Fluthbette gehen koͤnnen, ohne ihm<lb/>
durch das Reißen, und durch das Emporheben der<lb/>
Flaͤchen deſſelben, nachtheilig zu werden, ſo darf<lb/>
man ſie nicht ſchlechtweg auf das Gerathewohl bloß<lb/>
ausbringen und ſie dann ihrem Schickſale uͤberlaſ-<lb/>ſen, ſondern man muß ihnen durch eine wohlge-<lb/>
gruͤndete und dauerhafte Verbindung, gegen die<lb/>
Gewalt des Waſſers, hinlaͤngliche Sicherheit ſchaf-<lb/>
fen. Dieß kann ſowohl durch Holzwerk, als durch<lb/>
Maurung geſchehn, und daher finden ſich gemau-<lb/>
erte und mit Holz ausgeſetzte Fluthbetten. Von<lb/>
letztern ſoll im folgenden §., von erſtern weiter un-<lb/>
ten geredet werden.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 168.<lb/>
1) Fluthbetten, die mit Holz verwahrt werden.</head><lb/><p>Bei allen Fluthbetten, alſo auch bei dieſen, hat<lb/>
man erſtlich die Befeſtigung des <hirendition="#g">Bodens</hi> der-<lb/>ſelben, zweitens ihrer <hirendition="#g">Waͤnde</hi> zu betrachten.<lb/>
Wo nun Holz gebraucht werden ſoll, verfaͤhrt man<lb/>
folgendermaaßen.</p><lb/><p>Sobald als das Fluthbette bis auf die benoͤ-<lb/>
thigte Weite und Tiefe, wobei fuͤr die Dicke jeder<lb/>
aufzufuͤhrenden Wand und des Bodens, 1 Fuß<lb/>
rechts und links an der Weite, und eben ſo viel<lb/>
zum wenigſten an der Tiefe zugegeben werden<lb/>
muß, — ausgebracht iſt, und der Grund, uͤber<lb/>
welchen die Waſſer ausfließen ſollen, eine ſolche<lb/>
Beſchaffenheit hat, daß er von dem Waſſer in kur-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">zem</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[363/0373]
Soll aber eine ſo große Waſſermenge auf ein-
mal durch das Fluthbette gehen koͤnnen, ohne ihm
durch das Reißen, und durch das Emporheben der
Flaͤchen deſſelben, nachtheilig zu werden, ſo darf
man ſie nicht ſchlechtweg auf das Gerathewohl bloß
ausbringen und ſie dann ihrem Schickſale uͤberlaſ-
ſen, ſondern man muß ihnen durch eine wohlge-
gruͤndete und dauerhafte Verbindung, gegen die
Gewalt des Waſſers, hinlaͤngliche Sicherheit ſchaf-
fen. Dieß kann ſowohl durch Holzwerk, als durch
Maurung geſchehn, und daher finden ſich gemau-
erte und mit Holz ausgeſetzte Fluthbetten. Von
letztern ſoll im folgenden §., von erſtern weiter un-
ten geredet werden.
§. 168.
1) Fluthbetten, die mit Holz verwahrt werden.
Bei allen Fluthbetten, alſo auch bei dieſen, hat
man erſtlich die Befeſtigung des Bodens der-
ſelben, zweitens ihrer Waͤnde zu betrachten.
Wo nun Holz gebraucht werden ſoll, verfaͤhrt man
folgendermaaßen.
Sobald als das Fluthbette bis auf die benoͤ-
thigte Weite und Tiefe, wobei fuͤr die Dicke jeder
aufzufuͤhrenden Wand und des Bodens, 1 Fuß
rechts und links an der Weite, und eben ſo viel
zum wenigſten an der Tiefe zugegeben werden
muß, — ausgebracht iſt, und der Grund, uͤber
welchen die Waſſer ausfließen ſollen, eine ſolche
Beſchaffenheit hat, daß er von dem Waſſer in kur-
zem
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/373>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.