Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.wäre/ nebenst andern Anzeigungen eines von aussen gewalt thätigen Todes: stellete er sich/ als wäre er auch der andern Meinung/ vermahnete seinen Eidam/ er solte auf des Weibes ehrliches Begräbnüß bedacht seyn: Gieng aber eilends hin zum Richter/ brachte denselben/ nebenst den Gerichts dienern und andern Freunden ins Haus/ daß sie solten die Leiche besichtigen/ umb baht ümb Gerichtliche Hülffe. Als nun der Eidam nahmentlich angeklaget/ und von der Obrigkeit/ Antwort zu geben/ angehalten wurde: Verlohr er alle seine Beredsamkeit/ verstummete gantz und gar/ und bekennete gleichsam mit Stillschweigen seine Ubelthat. Die Medici und Barbirer sagten aus/ das Weib wäre erwürget worden: Darauf ließ die Obrigkeit den verfluchten Mörder ins Gefängnüß legen: Da er ohne Peinigung seine Ubelthat gestunde. Das Parlament zu Aix/ als es solches erfahren/ hat ihn lassen vor sich bringen / den Gottlosen Mann zu sehen. wäre/ nebenst andern Anzeigungen eines von aussen gewalt thätigen Todes: stellete er sich/ als wäre er auch der andern Meinung/ vermahnete seinen Eidam/ er solte auf des Weibes ehrliches Begräbnüß bedacht seyn: Gieng aber eilends hin zum Richter/ brachte denselben/ nebenst den Gerichts dienern und andern Freunden ins Haus/ daß sie solten die Leiche besichtigen/ umb baht ümb Gerichtliche Hülffe. Als nun der Eidam nahmentlich angeklaget/ und von der Obrigkeit/ Antwort zu geben/ angehalten wurde: Verlohr er alle seine Beredsamkeit/ verstummete gantz und gar/ und bekennete gleichsam mit Stillschweigen seine Ubelthat. Die Medici und Barbirer sagten aus/ das Weib wäre erwürget worden: Darauf ließ die Obrigkeit den verfluchten Mörder ins Gefängnüß legen: Da er ohne Peinigung seine Ubelthat gestunde. Das Parlament zu Aix/ als es solches erfahren/ hat ihn lassen vor sich bringen / den Gottlosen Mann zu sehen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0625" n="601"/> wäre/ nebenst andern Anzeigungen eines von aussen gewalt thätigen Todes: stellete er sich/ als wäre er auch der andern Meinung/ vermahnete seinen Eidam/ er solte auf des Weibes ehrliches Begräbnüß bedacht seyn: Gieng aber eilends hin zum Richter/ brachte denselben/ nebenst den Gerichts dienern und andern Freunden ins Haus/ daß sie solten die Leiche besichtigen/ umb baht ümb Gerichtliche Hülffe.</p> <p>Als nun der Eidam nahmentlich angeklaget/ und von der Obrigkeit/ Antwort zu geben/ angehalten wurde: Verlohr er alle seine Beredsamkeit/ verstummete gantz und gar/ und bekennete gleichsam mit Stillschweigen seine Ubelthat.</p> <p>Die Medici und Barbirer sagten aus/ das Weib wäre erwürget worden: Darauf ließ die Obrigkeit den verfluchten Mörder ins Gefängnüß legen: Da er ohne Peinigung seine Ubelthat gestunde.</p> <p>Das Parlament zu Aix/ als es solches erfahren/ hat ihn lassen vor sich bringen / den Gottlosen Mann zu sehen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [601/0625]
wäre/ nebenst andern Anzeigungen eines von aussen gewalt thätigen Todes: stellete er sich/ als wäre er auch der andern Meinung/ vermahnete seinen Eidam/ er solte auf des Weibes ehrliches Begräbnüß bedacht seyn: Gieng aber eilends hin zum Richter/ brachte denselben/ nebenst den Gerichts dienern und andern Freunden ins Haus/ daß sie solten die Leiche besichtigen/ umb baht ümb Gerichtliche Hülffe.
Als nun der Eidam nahmentlich angeklaget/ und von der Obrigkeit/ Antwort zu geben/ angehalten wurde: Verlohr er alle seine Beredsamkeit/ verstummete gantz und gar/ und bekennete gleichsam mit Stillschweigen seine Ubelthat.
Die Medici und Barbirer sagten aus/ das Weib wäre erwürget worden: Darauf ließ die Obrigkeit den verfluchten Mörder ins Gefängnüß legen: Da er ohne Peinigung seine Ubelthat gestunde.
Das Parlament zu Aix/ als es solches erfahren/ hat ihn lassen vor sich bringen / den Gottlosen Mann zu sehen.
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Zitationshilfe: | Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661, S. 601. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/625>, abgerufen am 15.06.2024. |