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Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.

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ihm niemand von den Seinigen kunte Hülffe leisten. Torquemada in seinem dritten Tagewerck seines Hexaemeri.

XXI.

Merseburgisches Ungethüm.

IN der Thumkirchen zu Merseburg/ bey Leipzig/ hat es einen Bischoff und Thum-Herrn/ welchem zugelassen ist/ sich zu verehlichen.

Sie haben in derselben aufgehoben grosse und reiche Kleinodien/ so von langen Zeiten sind verehret worden/ und haben ihnen Gewissen gemacht/ derselbigen sich zu gebrauchen.

Zur Bewahrung dieser Kirchen sind stets etliche Männer verordnet/ welche nach der Reihe in derselben/ so wohl bey Tage/ als bey Nacht wachen.

Dieselben erzehlen/ sie hätten von sehr langer Zeit es in Acht genommen/ hätten es auch von ihren vorfahren gehöret: Daß drey Wochen vor eines iedwedern Thum-Herrens Absterben bey Nacht ein groß Gepolter in der Kirchen entstünde: Und wäre gleichsam/ als wenn ein starcker Mann von allen Kräfften mit gebalgeter Faust etliche mahl auf des Thum-Herrn Stuhl schlüge/ der da sterben soll: Welches die Wächter alsbald mercken/ und des Morgens dem Capitel anzeigen.

ihm niemand von den Seinigen kunte Hülffe leisten. Torquemada in seinem dritten Tagewerck seines Hexaëmeri.

XXI.

Merseburgisches Ungethüm.

IN der Thumkirchen zu Merseburg/ bey Leipzig/ hat es einen Bischoff und Thum-Herrn/ welchem zugelassen ist/ sich zu verehlichen.

Sie haben in derselben aufgehoben grosse und reiche Kleinodien/ so von langen Zeiten sind verehret worden/ und haben ihnen Gewissen gemacht/ derselbigen sich zu gebrauchen.

Zur Bewahrung dieser Kirchen sind stets etliche Männer verordnet/ welche nach der Reihe in derselben/ so wohl bey Tage/ als bey Nacht wachen.

Dieselben erzehlen/ sie hätten von sehr langer Zeit es in Acht genommen/ hätten es auch von ihren vorfahren gehöret: Daß drey Wochen vor eines iedwedern Thum-Herrens Absterben bey Nacht ein groß Gepolter in der Kirchen entstünde: Und wäre gleichsam/ als wenn ein starcker Mann von allen Kräfften mit gebalgeter Faust etliche mahl auf des Thum-Herrn Stuhl schlüge/ der da sterben soll: Welches die Wächter alsbald mercken/ und des Morgens dem Capitel anzeigen.

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[358/0382] ihm niemand von den Seinigen kunte Hülffe leisten. Torquemada in seinem dritten Tagewerck seines Hexaëmeri. XXI. Merseburgisches Ungethüm. IN der Thumkirchen zu Merseburg/ bey Leipzig/ hat es einen Bischoff und Thum-Herrn/ welchem zugelassen ist/ sich zu verehlichen. Sie haben in derselben aufgehoben grosse und reiche Kleinodien/ so von langen Zeiten sind verehret worden/ und haben ihnen Gewissen gemacht/ derselbigen sich zu gebrauchen. Zur Bewahrung dieser Kirchen sind stets etliche Männer verordnet/ welche nach der Reihe in derselben/ so wohl bey Tage/ als bey Nacht wachen. Dieselben erzehlen/ sie hätten von sehr langer Zeit es in Acht genommen/ hätten es auch von ihren vorfahren gehöret: Daß drey Wochen vor eines iedwedern Thum-Herrens Absterben bey Nacht ein groß Gepolter in der Kirchen entstünde: Und wäre gleichsam/ als wenn ein starcker Mann von allen Kräfften mit gebalgeter Faust etliche mahl auf des Thum-Herrn Stuhl schlüge/ der da sterben soll: Welches die Wächter alsbald mercken/ und des Morgens dem Capitel anzeigen.

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Zitationshilfe: Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661, S. 358. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/382>, abgerufen am 25.11.2024.