Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.Kranckheiten gleichsam in ihren verborgensten Sitz zu rück begiebet/ damit sie hernach den Leibern wiederüm das Fühlen und die Bewegung gebe/ und sie lebendig mache/ wie vorhin/ weil sie niemals von dannen ausgezogen. Man findet hiervon Exempel in unterschiedenen alten und neuen Autoribus. Herr Faber saget weiter: Die Practici pflegen zu rahten/ daß man zur Pest-Zeit / und in andern ansteckenden und bösen Kranckheiten/ die Leichnam alsbald begraben solte: Darüm daß es mit ihnen beschaffen sey/ wie mit den Lampen / Lichtern/ und Fackeln/ welche wenn sie zum auslöschen kommen/ die Gemächer mit einem garstigen Rauche und Gestanck erfüllen: Aber diese Weise/ so geschwinde zu begraben/ ist nicht sicher/ geziemet auch den Christen nicht / wie die folgenden Historien bezeugen. IM Jahr 1566. war ein junger Mann von zwey und zwantzig Jahren/ mit Nahmen Antonius Korman von Bos/ wonhafftig zu Menier/ einem Dorffe im Friburgischen Canton oder Gebiete gelegen: Derselbe heyrahtete/ und wurde bald darauf von der Pest heimgesuchet/ welche seinen Vater und Mutter/ sein Weib/ und etliche Knechte und Mägde wegnahm. Endlich ward Antonius auch damit angegriffen/ und zwar so hefftig/ daß man des andern Tages kein Leben an ihm merckete: Das Ubel nam Kranckheiten gleichsam in ihren verborgensten Sitz zu rück begiebet/ damit sie hernach den Leibern wiederüm das Fühlen und die Bewegung gebe/ und sie lebendig mache/ wie vorhin/ weil sie niemals von dannen ausgezogen. Man findet hiervon Exempel in unterschiedenen alten und neuen Autoribus. Herr Faber saget weiter: Die Practici pflegen zu rahten/ daß man zur Pest-Zeit / und in andern ansteckenden und bösen Kranckheiten/ die Leichnam alsbald begraben solte: Darüm daß es mit ihnen beschaffen sey/ wie mit den Lampen / Lichtern/ und Fackeln/ welche wenn sie zum auslöschen kommen/ die Gemächer mit einem garstigen Rauche und Gestanck erfüllen: Aber diese Weise/ so geschwinde zu begraben/ ist nicht sicher/ geziemet auch den Christen nicht / wie die folgenden Historien bezeugen. IM Jahr 1566. war ein junger Mann von zwey und zwantzig Jahren/ mit Nahmen Antonius Korman von Bos/ wonhafftig zu Menier/ einem Dorffe im Friburgischen Canton oder Gebiete gelegen: Derselbe heyrahtete/ und wurde bald darauf von der Pest heimgesuchet/ welche seinen Vater und Mutter/ sein Weib/ und etliche Knechte und Mägde wegnahm. Endlich ward Antonius auch damit angegriffen/ und zwar so hefftig/ daß man des andern Tages kein Leben an ihm merckete: Das Ubel nam <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0170" n="150"/> Kranckheiten gleichsam in ihren verborgensten Sitz zu rück begiebet/ damit sie hernach den Leibern wiederüm das Fühlen und die Bewegung gebe/ und sie lebendig mache/ wie vorhin/ weil sie niemals von dannen ausgezogen. Man findet hiervon Exempel in unterschiedenen alten und neuen Autoribus.</p> <p>Herr Faber saget weiter: Die Practici pflegen zu rahten/ daß man zur Pest-Zeit / und in andern ansteckenden und bösen Kranckheiten/ die Leichnam alsbald begraben solte: Darüm daß es mit ihnen beschaffen sey/ wie mit den Lampen / Lichtern/ und Fackeln/ welche wenn sie zum auslöschen kommen/ die Gemächer mit einem garstigen Rauche und Gestanck erfüllen: Aber diese Weise/ so geschwinde zu begraben/ ist nicht sicher/ geziemet auch den Christen nicht / wie die folgenden Historien bezeugen.</p> <p>IM Jahr 1566. war ein junger Mann von zwey und zwantzig Jahren/ mit Nahmen Antonius Korman von Bos/ wonhafftig zu Menier/ einem Dorffe im Friburgischen Canton oder Gebiete gelegen: Derselbe heyrahtete/ und wurde bald darauf von der Pest heimgesuchet/ welche seinen Vater und Mutter/ sein Weib/ und etliche Knechte und Mägde wegnahm.</p> <p>Endlich ward Antonius auch damit angegriffen/ und zwar so hefftig/ daß man des andern Tages kein Leben an ihm merckete: Das Ubel nam </p> </div> </body> </text> </TEI> [150/0170]
Kranckheiten gleichsam in ihren verborgensten Sitz zu rück begiebet/ damit sie hernach den Leibern wiederüm das Fühlen und die Bewegung gebe/ und sie lebendig mache/ wie vorhin/ weil sie niemals von dannen ausgezogen. Man findet hiervon Exempel in unterschiedenen alten und neuen Autoribus.
Herr Faber saget weiter: Die Practici pflegen zu rahten/ daß man zur Pest-Zeit / und in andern ansteckenden und bösen Kranckheiten/ die Leichnam alsbald begraben solte: Darüm daß es mit ihnen beschaffen sey/ wie mit den Lampen / Lichtern/ und Fackeln/ welche wenn sie zum auslöschen kommen/ die Gemächer mit einem garstigen Rauche und Gestanck erfüllen: Aber diese Weise/ so geschwinde zu begraben/ ist nicht sicher/ geziemet auch den Christen nicht / wie die folgenden Historien bezeugen.
IM Jahr 1566. war ein junger Mann von zwey und zwantzig Jahren/ mit Nahmen Antonius Korman von Bos/ wonhafftig zu Menier/ einem Dorffe im Friburgischen Canton oder Gebiete gelegen: Derselbe heyrahtete/ und wurde bald darauf von der Pest heimgesuchet/ welche seinen Vater und Mutter/ sein Weib/ und etliche Knechte und Mägde wegnahm.
Endlich ward Antonius auch damit angegriffen/ und zwar so hefftig/ daß man des andern Tages kein Leben an ihm merckete: Das Ubel nam
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