Jch kan nicht daran gedencken, mich in den Schutz seiner Anverwanten zu begeben. Jch will aber seine Vorschläge nicht genau untersu- chen, bis ich erst Jhre Meinung vernommen ha- be. Jch sehe nichts vor mir, daß ich zugleich hoffen und wählen kan, als daß ich zu Jhrer Frau Mutter fliehe. Jhres Schutzes kan ich mich mit mehrerer Ehre bedienen, als des Schu- tzes irgend einer andern Person. Jch würde auch bereit und im Stande seyn, aus ihrem Hause wieder nach meines Vaters Hause zurück zu kehren, so bald mir die Freyheit Nein zu sa- gen zugestanden würde, und ich darüber genugsa- me Sicherheit hätte; denn der Bruch mit mei- ner Familie würde nicht so groß seyn, als wenn ich zu Lovelaces Anverwanten fliehe. Mehr Bedingungen, z. E. daß ich meine völlige Frey- heit haben wollte, verlange ich von meinen El- tern nicht, um Jhre Frau Mutter desto weni- ger in verdrießliche Umstände zu setzen; ob ich gleich ein Recht dazu hätte. Jch meine ein sol- ches Recht, als mein Bruder hat sein Gut selbst in Besitz zu haben; das ihm niemand streitig macht; denn sonst soll mich GOtt behüten, mich jemahls dem Gehorsam gegen meinen Vater in einer billigen Sache zu entziehen, was für Recht mir auch der letzte Wille meines Gros- Vaters geben mag. Der gute seelige Mann vermachte mir das Land-Guth als eine Beloh- nung meines Gehorsams, und nicht als ein Mit- tel mich von meinem Gehorsam loszureissen.
Die
Die Geſchichte
Jch kan nicht daran gedencken, mich in den Schutz ſeiner Anverwanten zu begeben. Jch will aber ſeine Vorſchlaͤge nicht genau unterſu- chen, bis ich erſt Jhre Meinung vernommen ha- be. Jch ſehe nichts vor mir, daß ich zugleich hoffen und waͤhlen kan, als daß ich zu Jhrer Frau Mutter fliehe. Jhres Schutzes kan ich mich mit mehrerer Ehre bedienen, als des Schu- tzes irgend einer andern Perſon. Jch wuͤrde auch bereit und im Stande ſeyn, aus ihrem Hauſe wieder nach meines Vaters Hauſe zuruͤck zu kehren, ſo bald mir die Freyheit Nein zu ſa- gen zugeſtanden wuͤrde, und ich daruͤber genugſa- me Sicherheit haͤtte; denn der Bruch mit mei- ner Familie wuͤrde nicht ſo groß ſeyn, als wenn ich zu Lovelaces Anverwanten fliehe. Mehr Bedingungen, z. E. daß ich meine voͤllige Frey- heit haben wollte, verlange ich von meinen El- tern nicht, um Jhre Frau Mutter deſto weni- ger in verdrießliche Umſtaͤnde zu ſetzen; ob ich gleich ein Recht dazu haͤtte. Jch meine ein ſol- ches Recht, als mein Bruder hat ſein Gut ſelbſt in Beſitz zu haben; das ihm niemand ſtreitig macht; denn ſonſt ſoll mich GOtt behuͤten, mich jemahls dem Gehorſam gegen meinen Vater in einer billigen Sache zu entziehen, was fuͤr Recht mir auch der letzte Wille meines Gros- Vaters geben mag. Der gute ſeelige Mann vermachte mir das Land-Guth als eine Beloh- nung meines Gehorſams, und nicht als ein Mit- tel mich von meinem Gehorſam loszureiſſen.
Die
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Die Geſchichte
Jch kan nicht daran gedencken, mich in den
Schutz ſeiner Anverwanten zu begeben. Jch
will aber ſeine Vorſchlaͤge nicht genau unterſu-
chen, bis ich erſt Jhre Meinung vernommen ha-
be. Jch ſehe nichts vor mir, daß ich zugleich
hoffen und waͤhlen kan, als daß ich zu Jhrer
Frau Mutter fliehe. Jhres Schutzes kan ich
mich mit mehrerer Ehre bedienen, als des Schu-
tzes irgend einer andern Perſon. Jch wuͤrde
auch bereit und im Stande ſeyn, aus ihrem
Hauſe wieder nach meines Vaters Hauſe zuruͤck
zu kehren, ſo bald mir die Freyheit Nein zu ſa-
gen zugeſtanden wuͤrde, und ich daruͤber genugſa-
me Sicherheit haͤtte; denn der Bruch mit mei-
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ich zu Lovelaces Anverwanten fliehe. Mehr
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tern nicht, um Jhre Frau Mutter deſto weni-
ger in verdrießliche Umſtaͤnde zu ſetzen; ob ich
gleich ein Recht dazu haͤtte. Jch meine ein ſol-
ches Recht, als mein Bruder hat ſein Gut ſelbſt
in Beſitz zu haben; das ihm niemand ſtreitig
macht; denn ſonſt ſoll mich GOtt behuͤten, mich
jemahls dem Gehorſam gegen meinen Vater
in einer billigen Sache zu entziehen, was fuͤr
Recht mir auch der letzte Wille meines Gros-
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[Richardson, Samuel]: Clarissa. Bd. 2. Göttingen, 1748, S. 382. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richardson_clarissa02_1748/388>, abgerufen am 22.11.2024.
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