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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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meinde mit Niessung des Hl. Abendmahls. Als aber nachmahls die Verfolgungen etwas nachliessen/ da liesse auch allgemach der Christliche Ernst und Eyffer bey den Christen nach/ und finge an die Gottseelige Hitze durch eine Lauigkeit zu erkalten: also daß sie fort nicht mehr wie zuvor alle Tag/ sondern nur auf die Sontage sich beym Tisch des HErren einfunden: doch haben nichts destoweniger die Geistlichen/ und also die/ so in Kirchen-Diensten gewesen / einen Weg wie zuvor täglich communicirt/ und daher ist es kommen/ daß dieweil die Leyen nicht mehr wie zuvor auf die Werck-Tage communicirten/ die Communion und Niessung/ so von den Priestern auf die Werck-Tage und täglich geschahe/ eine Privat-Communion: die aber/ so auf den Sontag geschahe/ eine offentliche Communion/ oder Niessung des Leibs und Bluhts Christi genennet wurde. Wie reymet sich aber diese tägliche Privat-Communion auf das Versöhn-Opffer der Winckel-Meß/ und besonderes Verdienst der Leyen bey ihrem Schau-Essen?

VII. Die Zuhörer und Zuseher in der Privat-Messe communiciren und geniessen das Sacrament geistlich. Ey so kommet ihnen ja freylich die Privat-Messe in etwas zu gute.

Antwort. Diese Geistliche Niessung/ so allein durch den Glauben geschicht/ bedarff keines Schau-Essens: und dieser Nutze/ so aus dem Glauben geschicht/ kommt nicht ex Opere Operato bloß um des verrichteten Wercks willen des Meßlesenden Pfaffen.

VIII. Die Messe hat zweyerley Krafft und Wirckung bey dem so sie anhöret/ oder auch für dessen Wohlfahrt sie gehalten wird. Die eine Wirckung geschicht ex Opere Operantis, durch das Gebeht des frommen Priesters/ so seine Gebehter zum Nutzen seiner Zuhörer/ wie auch dessen/ so die Messe bezahlet/ bey GOtt am Altar einrichtet. Die andere Wirckung geschicht ex Opere Operato bloß wegen des verrichteten Meß-Opffers/ und mag der Meß-Priester so gottloß seyn als immer wolle/ so ist doch diese Wirckung unfehlbar/ dann sie geschicht aus der Einsatzung und Verordnung Christi/ und sonsten müsten diejenige / so die Messe dem Priester bezahlen/ offt betrogen werden/ weilen sie nicht wissen/ ob ein solcher Meß-Priester fromm und bey GOtt in Gnaden/ oder aber Gottloß und bey ihm verhasset seye.

Antwort. Die Wirckung des frommen Gebehts ex Opere Operantis (wann man nur alles Verdienst ausschliesset) mag man durchlauffen lassen: aber die Wirckung ex Opere Operato ist nur Pfaffen-Vetrug/ so der Seelen nichts: wohl aber der Pfaffen Gelt-Beutel reichen Profit eintragen muß. Dann wo hat GOtt in seinem Heil. Wort solche Austheilung gemacht / daß der beste Theil des Nutzens/ so aus dem Meß-Opffer/ entsprieset/ dem Meß-Pfaffen selbsten/ der folgende Theil dem/ so das Stipendium oder Besoldung für die Messe bezahlet: das Ubrige aber denen/ so diesem päbstischen Gauckel-werck zu schauen/ wie auch der gantzen Catholischen Kirchen zur zeitlichen und ewigen Wohlfahrt gereichen solle? Gewißlich eben so wenig Nutzen/ Trost und Erqvickung hat darvon zu erwarten derjenige / so dem päbstischen Schau-Essen des Meß-Priesters beywohnet/ als von der Tauffe einen Nutzen schöpffet derjenige/ so dieselbige nur als ein Zuschauer angapffet. Es ware höchste Zeit/ daß GOtt den Luther erweckte/ so den Betrug der Pfaffen den Leuten entdeckte: sonsten hätten sie noch endlich dem einfältigen Volck weis gemacht/ sie könten mit ihrer Meß die verdammte Seelen aus der Höllen holen/ und den Teuffel darin erwürgen.

IX. Haben doch im alten Testament die Priester an statt und für die Anwesende geopffert: warum solte dann nicht auch in der Privat-Messe der Meß-Priester an statt und

meinde mit Niessung des Hl. Abendmahls. Als aber nachmahls die Verfolgungen etwas nachliessen/ da liesse auch allgemach der Christliche Ernst und Eyffer bey den Christen nach/ und finge an die Gottseelige Hitze durch eine Lauigkeit zu erkalten: also daß sie fort nicht mehr wie zuvor alle Tag/ sondern nur auf die Sontage sich beym Tisch des HErren einfunden: doch haben nichts destoweniger die Geistlichen/ und also die/ so in Kirchen-Diensten gewesen / einen Weg wie zuvor täglich communicirt/ und daher ist es kommen/ daß dieweil die Leyen nicht mehr wie zuvor auf die Werck-Tage communicirten/ die Communion und Niessung/ so von den Priestern auf die Werck-Tage und täglich geschahe/ eine Privat-Communion: die aber/ so auf den Sontag geschahe/ eine offentliche Communion/ oder Niessung des Leibs und Bluhts Christi genennet wurde. Wie reymet sich aber diese tägliche Privat-Communion auf das Versöhn-Opffer der Winckel-Meß/ und besonderes Verdienst der Leyen bey ihrem Schau-Essen?

VII. Die Zuhörer und Zuseher in der Privat-Messe communiciren und geniessen das Sacrament geistlich. Ey so kommet ihnen ja freylich die Privat-Messe in etwas zu gute.

Antwort. Diese Geistliche Niessung/ so allein durch den Glauben geschicht/ bedarff keines Schau-Essens: und dieser Nutze/ so aus dem Glauben geschicht/ kommt nicht ex Opere Operato bloß um des verrichteten Wercks willen des Meßlesenden Pfaffen.

VIII. Die Messe hat zweyerley Krafft und Wirckung bey dem so sie anhöret/ oder auch für dessen Wohlfahrt sie gehalten wird. Die eine Wirckung geschicht ex Opere Operantis, durch das Gebeht des frommen Priesters/ so seine Gebehter zum Nutzen seiner Zuhörer/ wie auch dessen/ so die Messe bezahlet/ bey GOtt am Altar einrichtet. Die andere Wirckung geschicht ex Opere Operato bloß wegen des verrichteten Meß-Opffers/ und mag der Meß-Priester so gottloß seyn als immer wolle/ so ist doch diese Wirckung unfehlbar/ dann sie geschicht aus der Einsatzung und Verordnung Christi/ und sonsten müsten diejenige / so die Messe dem Priester bezahlen/ offt betrogen werden/ weilen sie nicht wissen/ ob ein solcher Meß-Priester fromm und bey GOtt in Gnaden/ oder aber Gottloß und bey ihm verhasset seye.

Antwort. Die Wirckung des frommen Gebehts ex Opere Operantis (wann man nur alles Verdienst ausschliesset) mag man durchlauffen lassen: aber die Wirckung ex Opere Operato ist nur Pfaffen-Vetrug/ so der Seelen nichts: wohl aber der Pfaffen Gelt-Beutel reichen Profit eintragen muß. Dann wo hat GOtt in seinem Heil. Wort solche Austheilung gemacht / daß der beste Theil des Nutzens/ so aus dem Meß-Opffer/ entsprieset/ dem Meß-Pfaffen selbsten/ der folgende Theil dem/ so das Stipendium oder Besoldung für die Messe bezahlet: das Ubrige aber denen/ so diesem päbstischen Gauckel-werck zu schauen/ wie auch der gantzen Catholischen Kirchen zur zeitlichen und ewigen Wohlfahrt gereichen solle? Gewißlich eben so wenig Nutzen/ Trost und Erqvickung hat darvon zu erwarten derjenige / so dem päbstischen Schau-Essen des Meß-Priesters beywohnet/ als von der Tauffe einen Nutzen schöpffet derjenige/ so dieselbige nur als ein Zuschauer angapffet. Es ware höchste Zeit/ daß GOtt den Luther erweckte/ so den Betrug der Pfaffen den Leuten entdeckte: sonsten hätten sie noch endlich dem einfältigen Volck weis gemacht/ sie könten mit ihrer Meß die verdammte Seelen aus der Höllen holen/ und den Teuffel darin erwürgen.

IX. Haben doch im alten Testament die Priester an statt und für die Anwesende geopffert: warum solte dann nicht auch in der Privat-Messe der Meß-Priester an statt und

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        <p>VIII. Die Messe hat zweyerley Krafft und Wirckung bey dem so sie anhöret/ oder auch für            dessen Wohlfahrt sie gehalten wird. Die eine Wirckung geschicht ex Opere Operantis, durch            das Gebeht des frommen Priesters/ so seine Gebehter zum Nutzen seiner Zuhörer/ wie auch            dessen/ so die Messe bezahlet/ bey GOtt am Altar einrichtet. Die andere Wirckung            geschicht ex Opere Operato bloß wegen des verrichteten Meß-Opffers/ und mag der            Meß-Priester so gottloß seyn als immer wolle/ so ist doch diese Wirckung unfehlbar/ dann            sie geschicht aus der Einsatzung und Verordnung Christi/ und sonsten müsten diejenige /            so die Messe dem Priester bezahlen/ offt betrogen werden/ weilen sie nicht wissen/ ob            ein solcher Meß-Priester fromm und bey GOtt in Gnaden/ oder aber Gottloß und bey ihm            verhasset seye.</p>
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        <p>IX. Haben doch im alten Testament die Priester an statt und für die Anwesende geopffert:            warum solte dann nicht auch in der Privat-Messe der Meß-Priester an statt und
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[125/0425] meinde mit Niessung des Hl. Abendmahls. Als aber nachmahls die Verfolgungen etwas nachliessen/ da liesse auch allgemach der Christliche Ernst und Eyffer bey den Christen nach/ und finge an die Gottseelige Hitze durch eine Lauigkeit zu erkalten: also daß sie fort nicht mehr wie zuvor alle Tag/ sondern nur auf die Sontage sich beym Tisch des HErren einfunden: doch haben nichts destoweniger die Geistlichen/ und also die/ so in Kirchen-Diensten gewesen / einen Weg wie zuvor täglich communicirt/ und daher ist es kommen/ daß dieweil die Leyen nicht mehr wie zuvor auf die Werck-Tage communicirten/ die Communion und Niessung/ so von den Priestern auf die Werck-Tage und täglich geschahe/ eine Privat-Communion: die aber/ so auf den Sontag geschahe/ eine offentliche Communion/ oder Niessung des Leibs und Bluhts Christi genennet wurde. Wie reymet sich aber diese tägliche Privat-Communion auf das Versöhn-Opffer der Winckel-Meß/ und besonderes Verdienst der Leyen bey ihrem Schau-Essen? VII. Die Zuhörer und Zuseher in der Privat-Messe communiciren und geniessen das Sacrament geistlich. Ey so kommet ihnen ja freylich die Privat-Messe in etwas zu gute. Antwort. Diese Geistliche Niessung/ so allein durch den Glauben geschicht/ bedarff keines Schau-Essens: und dieser Nutze/ so aus dem Glauben geschicht/ kommt nicht ex Opere Operato bloß um des verrichteten Wercks willen des Meßlesenden Pfaffen. VIII. Die Messe hat zweyerley Krafft und Wirckung bey dem so sie anhöret/ oder auch für dessen Wohlfahrt sie gehalten wird. Die eine Wirckung geschicht ex Opere Operantis, durch das Gebeht des frommen Priesters/ so seine Gebehter zum Nutzen seiner Zuhörer/ wie auch dessen/ so die Messe bezahlet/ bey GOtt am Altar einrichtet. Die andere Wirckung geschicht ex Opere Operato bloß wegen des verrichteten Meß-Opffers/ und mag der Meß-Priester so gottloß seyn als immer wolle/ so ist doch diese Wirckung unfehlbar/ dann sie geschicht aus der Einsatzung und Verordnung Christi/ und sonsten müsten diejenige / so die Messe dem Priester bezahlen/ offt betrogen werden/ weilen sie nicht wissen/ ob ein solcher Meß-Priester fromm und bey GOtt in Gnaden/ oder aber Gottloß und bey ihm verhasset seye. Antwort. Die Wirckung des frommen Gebehts ex Opere Operantis (wann man nur alles Verdienst ausschliesset) mag man durchlauffen lassen: aber die Wirckung ex Opere Operato ist nur Pfaffen-Vetrug/ so der Seelen nichts: wohl aber der Pfaffen Gelt-Beutel reichen Profit eintragen muß. Dann wo hat GOtt in seinem Heil. Wort solche Austheilung gemacht / daß der beste Theil des Nutzens/ so aus dem Meß-Opffer/ entsprieset/ dem Meß-Pfaffen selbsten/ der folgende Theil dem/ so das Stipendium oder Besoldung für die Messe bezahlet: das Ubrige aber denen/ so diesem päbstischen Gauckel-werck zu schauen/ wie auch der gantzen Catholischen Kirchen zur zeitlichen und ewigen Wohlfahrt gereichen solle? Gewißlich eben so wenig Nutzen/ Trost und Erqvickung hat darvon zu erwarten derjenige / so dem päbstischen Schau-Essen des Meß-Priesters beywohnet/ als von der Tauffe einen Nutzen schöpffet derjenige/ so dieselbige nur als ein Zuschauer angapffet. Es ware höchste Zeit/ daß GOtt den Luther erweckte/ so den Betrug der Pfaffen den Leuten entdeckte: sonsten hätten sie noch endlich dem einfältigen Volck weis gemacht/ sie könten mit ihrer Meß die verdammte Seelen aus der Höllen holen/ und den Teuffel darin erwürgen. IX. Haben doch im alten Testament die Priester an statt und für die Anwesende geopffert: warum solte dann nicht auch in der Privat-Messe der Meß-Priester an statt und

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/425>, abgerufen am 31.07.2024.