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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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als vor diesem die abtrinnige Juden/ zu denen GOtt spracht. Esa. I. v. 12. Wer erfordert solches von euren Händen?

Vierdtens: Weilen ausserhalb ihres Gebrauchs keine warhafftige Sacramenten seyn/ so ists nur eitel Brodt/ so mit Abgötterey wird umher getragen.

Fünfftens: so gereicht auch die eintzelne Gestalt/ so herum getragen wird/ dem Herrn Christo zum Schimpff/ und seinem Testament zum Hohn und Spott/ als welcher nicht bloß unter der Gestalt des Brodts/ sondern unterzweyerley Gestalt Brodts und Weins/ seinen H. Leib und sein H. Bluht uns zu reichen hat verordnet: wessenthalben dann die tapffere Bekenner der Evangelischen Lehre/ die protestirende Fürsten auf dem Reichs-Tag zu Augspurg/ der Procession am Fronleichnams-Tage beyzuwohnen/ und Carolum V. darauf zu begleiten/ aus gottseeligem Eyffer sich weigerten/ mit dem billigen Fürgeben/ daß sie ohne Verletzung ihres Gewissens durch ihre Gegenwart/ die Stümmelung dieses Sacraments nicht billigen/ noch diese Menschen-Satzung/ als einen göttlichen Dienst bestättigen könten.

Einrede der Papisten.

I. Hat doch David die Lade des Bundes mit grossem Jubel und Ehren-Gepräng/ aus dem Hause Obededom in Jerusalem geführt/ und hat löblich daran gethan/ 2. Reg. 6. und hat ihn keiner als nur die Michol/ [der es die Lutheraner in diesem Stück gleich thun] ausgelachet und verhönet; warum sollte es dann auch nicht ein preiß-würdiges Werck seyn / Christo im heiligen Abendmahl Ehr erweisen/ ihn umtragen und anbehten?

Antwort. Es hat aber David die Lade des Bundes nicht verehrt mit einer göttlichen Ehr / wie die Papisten bey Adamo Burghaber Theol. polem. Controv. 74. die Gestalten des Brodts cultu latriae, mit einer göttlichen Ehr wöllen verehret haben. Zu dem kan man Christum im Hl. Sacrament verehren und anbeten/ aber nicht ausserhalb der Niessung/ dann ausserhalb derselben ist er nicht zugegen. Wiederum David wars nicht schuldig zu thun, warum machet dann der Pabst ein Gewissens-Zwang/ und ein zur Seeligkeit beständig-verordnetes Mittel und nohtwendigen Gottesdienst aus der Anbehtung Christi im Sacrament.

II. Hat doch Pabst Urbanus IV. da er das Fronleichnams-ober köstlichen Leichnams-Fest / und die Umtragung des Sacraments Anno 1264. hat eingesetzet/ ein schöne Meynung und löbliches Absehen gehabt: dann er sagt in decreto instit. Es geschehe zu dem Ziel/ auf daß die Christo das Jahr hindurch zugefügte Unbild/ mit dieser öffentlichen Verehrung werde ersetzet. Wie dann auch nicht weniger ein Gottseeliges Vorhaben gehabt haben Pabst Innocentius III. Honorius III. Innocentius IV. da sie die Sacrament-Häußlein und Monstratzen haben erfunden und eingeführt.

Antwort. Durch diese Einschliessung/ öffentliche Umtragung und Anbehtung/ wird die Christo zugefügte Unbild eben also ersetzet/ als wann einer einem Fürsten verschimpffte / und gäbe ihm darnach eine Maultasche: dann durch Abgötterey und Schändung des Testaments Christi/ wird die Christo angethane Unbild nicht vermindert und ausgetilget/ sondern nur vergrössert.

III. Es bezeuget doch Antoninus Ertz-Bischoff zu Florentz tom. 3. Hist. tit. 19. c. 13. und Dauroutius Catech. histor. tom. 2. tit. I. c. 4. wie wunderbarlich diß Fest

als vor diesem die abtrinnige Juden/ zu denen GOtt spracht. Esa. I. v. 12. Wer erfordert solches von euren Händen?

Vierdtens: Weilen ausserhalb ihres Gebrauchs keine warhafftige Sacramenten seyn/ so ists nur eitel Brodt/ so mit Abgötterey wird umher getragen.

Fünfftens: so gereicht auch die eintzelne Gestalt/ so herum getragen wird/ dem Herrn Christo zum Schimpff/ und seinem Testament zum Hohn und Spott/ als welcher nicht bloß unter der Gestalt des Brodts/ sondern unterzweyerley Gestalt Brodts und Weins/ seinen H. Leib und sein H. Bluht uns zu reichen hat verordnet: wessenthalben dann die tapffere Bekenner der Evangelischen Lehre/ die protestirende Fürsten auf dem Reichs-Tag zu Augspurg/ der Procession am Fronleichnams-Tage beyzuwohnen/ und Carolum V. darauf zu begleiten/ aus gottseeligem Eyffer sich weigerten/ mit dem billigen Fürgeben/ daß sie ohne Verletzung ihres Gewissens durch ihre Gegenwart/ die Stümmelung dieses Sacraments nicht billigen/ noch diese Menschen-Satzung/ als einen göttlichen Dienst bestättigen könten.

Einrede der Papisten.

I. Hat doch David die Lade des Bundes mit grossem Jubel und Ehren-Gepräng/ aus dem Hause Obededom in Jerusalem geführt/ und hat löblich daran gethan/ 2. Reg. 6. und hat ihn keiner als nur die Michol/ [der es die Lutheraner in diesem Stück gleich thun] ausgelachet und verhönet; warum sollte es dann auch nicht ein preiß-würdiges Werck seyn / Christo im heiligen Abendmahl Ehr erweisen/ ihn umtragen und anbehten?

Antwort. Es hat aber David die Lade des Bundes nicht verehrt mit einer göttlichen Ehr / wie die Papisten bey Adamo Burghaber Theol. polem. Controv. 74. die Gestalten des Brodts cultu latriae, mit einer göttlichen Ehr wöllen verehret haben. Zu dem kan man Christum im Hl. Sacrament verehren und anbeten/ aber nicht ausserhalb der Niessung/ dann ausserhalb derselben ist er nicht zugegen. Wiederum David wars nicht schuldig zu thun, warum machet dann der Pabst ein Gewissens-Zwang/ und ein zur Seeligkeit beständig-verordnetes Mittel und nohtwendigen Gottesdienst aus der Anbehtung Christi im Sacrament.

II. Hat doch Pabst Urbanus IV. da er das Fronleichnams-ober köstlichen Leichnams-Fest / und die Umtragung des Sacraments Anno 1264. hat eingesetzet/ ein schöne Meynung und löbliches Absehen gehabt: dann er sagt in decreto instit. Es geschehe zu dem Ziel/ auf daß die Christo das Jahr hindurch zugefügte Unbild/ mit dieser öffentlichen Verehrung werde ersetzet. Wie dann auch nicht weniger ein Gottseeliges Vorhaben gehabt haben Pabst Innocentius III. Honorius III. Innocentius IV. da sie die Sacrament-Häußlein und Monstratzen haben erfunden und eingeführt.

Antwort. Durch diese Einschliessung/ öffentliche Umtragung und Anbehtung/ wird die Christo zugefügte Unbild eben also ersetzet/ als wann einer einem Fürsten verschimpffte / und gäbe ihm darnach eine Maultasche: dann durch Abgötterey und Schändung des Testaments Christi/ wird die Christo angethane Unbild nicht vermindert und ausgetilget/ sondern nur vergrössert.

III. Es bezeuget doch Antoninus Ertz-Bischoff zu Florentz tom. 3. Hist. tit. 19. c. 13. und Dauroutius Catech. histor. tom. 2. tit. I. c. 4. wie wunderbarlich diß Fest

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        <p>Antwort. Es hat aber David die Lade des Bundes nicht verehrt mit einer göttlichen Ehr /            wie die Papisten bey Adamo Burghaber Theol. polem. Controv. 74. die Gestalten des Brodts            cultu latriae, mit einer göttlichen Ehr wöllen verehret haben. Zu dem kan man Christum im            Hl. Sacrament verehren und anbeten/ aber nicht ausserhalb der Niessung/ dann ausserhalb            derselben ist er nicht zugegen. Wiederum David wars nicht schuldig zu thun, warum machet            dann der Pabst ein Gewissens-Zwang/ und ein zur Seeligkeit beständig-verordnetes Mittel            und nohtwendigen Gottesdienst aus der Anbehtung Christi im Sacrament.</p>
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        <p>Antwort. Durch diese Einschliessung/ öffentliche Umtragung und Anbehtung/ wird die            Christo zugefügte Unbild eben also ersetzet/ als wann einer einem Fürsten verschimpffte /            und gäbe ihm darnach eine Maultasche: dann durch Abgötterey und Schändung des Testaments            Christi/ wird die Christo angethane Unbild nicht vermindert und ausgetilget/ sondern nur            vergrössert.</p>
        <p>III. Es bezeuget doch Antoninus Ertz-Bischoff zu Florentz tom. 3. Hist. tit. 19. c. 13.            und Dauroutius Catech. histor. tom. 2. tit. I. c. 4. wie wunderbarlich diß Fest
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[100/0400] als vor diesem die abtrinnige Juden/ zu denen GOtt spracht. Esa. I. v. 12. Wer erfordert solches von euren Händen? Vierdtens: Weilen ausserhalb ihres Gebrauchs keine warhafftige Sacramenten seyn/ so ists nur eitel Brodt/ so mit Abgötterey wird umher getragen. Fünfftens: so gereicht auch die eintzelne Gestalt/ so herum getragen wird/ dem Herrn Christo zum Schimpff/ und seinem Testament zum Hohn und Spott/ als welcher nicht bloß unter der Gestalt des Brodts/ sondern unterzweyerley Gestalt Brodts und Weins/ seinen H. Leib und sein H. Bluht uns zu reichen hat verordnet: wessenthalben dann die tapffere Bekenner der Evangelischen Lehre/ die protestirende Fürsten auf dem Reichs-Tag zu Augspurg/ der Procession am Fronleichnams-Tage beyzuwohnen/ und Carolum V. darauf zu begleiten/ aus gottseeligem Eyffer sich weigerten/ mit dem billigen Fürgeben/ daß sie ohne Verletzung ihres Gewissens durch ihre Gegenwart/ die Stümmelung dieses Sacraments nicht billigen/ noch diese Menschen-Satzung/ als einen göttlichen Dienst bestättigen könten. Einrede der Papisten. I. Hat doch David die Lade des Bundes mit grossem Jubel und Ehren-Gepräng/ aus dem Hause Obededom in Jerusalem geführt/ und hat löblich daran gethan/ 2. Reg. 6. und hat ihn keiner als nur die Michol/ [der es die Lutheraner in diesem Stück gleich thun] ausgelachet und verhönet; warum sollte es dann auch nicht ein preiß-würdiges Werck seyn / Christo im heiligen Abendmahl Ehr erweisen/ ihn umtragen und anbehten? Antwort. Es hat aber David die Lade des Bundes nicht verehrt mit einer göttlichen Ehr / wie die Papisten bey Adamo Burghaber Theol. polem. Controv. 74. die Gestalten des Brodts cultu latriae, mit einer göttlichen Ehr wöllen verehret haben. Zu dem kan man Christum im Hl. Sacrament verehren und anbeten/ aber nicht ausserhalb der Niessung/ dann ausserhalb derselben ist er nicht zugegen. Wiederum David wars nicht schuldig zu thun, warum machet dann der Pabst ein Gewissens-Zwang/ und ein zur Seeligkeit beständig-verordnetes Mittel und nohtwendigen Gottesdienst aus der Anbehtung Christi im Sacrament. II. Hat doch Pabst Urbanus IV. da er das Fronleichnams-ober köstlichen Leichnams-Fest / und die Umtragung des Sacraments Anno 1264. hat eingesetzet/ ein schöne Meynung und löbliches Absehen gehabt: dann er sagt in decreto instit. Es geschehe zu dem Ziel/ auf daß die Christo das Jahr hindurch zugefügte Unbild/ mit dieser öffentlichen Verehrung werde ersetzet. Wie dann auch nicht weniger ein Gottseeliges Vorhaben gehabt haben Pabst Innocentius III. Honorius III. Innocentius IV. da sie die Sacrament-Häußlein und Monstratzen haben erfunden und eingeführt. Antwort. Durch diese Einschliessung/ öffentliche Umtragung und Anbehtung/ wird die Christo zugefügte Unbild eben also ersetzet/ als wann einer einem Fürsten verschimpffte / und gäbe ihm darnach eine Maultasche: dann durch Abgötterey und Schändung des Testaments Christi/ wird die Christo angethane Unbild nicht vermindert und ausgetilget/ sondern nur vergrössert. III. Es bezeuget doch Antoninus Ertz-Bischoff zu Florentz tom. 3. Hist. tit. 19. c. 13. und Dauroutius Catech. histor. tom. 2. tit. I. c. 4. wie wunderbarlich diß Fest

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/400>, abgerufen am 31.07.2024.