Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

Bild:
<< vorherige Seite

Antwort. Die Apologia erkläret sich diß fals selbst fein richtig: dann es wird austrücklich darinnen gesagt/ man könne zugeben/ daß die Absolution/ und die Priester-Weyhe/ Sacramenten möchten genennet werden: doch also/ daß sie der Tauff und dem H. Abendmahl nicht gleich geachtet würden: damit dann klärlich angedeutet wird/ daß / wann man auf das Wörtlein Sacrament in seinem rechten eigentlichen Verstand sehen wolte / so könte die Absolution und Priester-Weyhe/ als welche auch ohne das eines sichtbahren von GOtt verordneten/ aber zu den waren Sacramenten gantz nohtwendigen Elements mangelhafftig seyen/ unter die wahre Sacramenten nicht gezehlet werden: die weil gleich wohl die H. Väter auch diejenige Ding Sacramenta genennet haben/ durch welche die allgemeine Verheissungen GOttes einem jeden insonderheit zugeeignet werden (dergestalt dann auch das Predig-Ampt ein Sacrament mag genennet werden) als haben auch aus ebenmäßigem Grund/ und nach ihrem Exempel die Auctores und Verfasser der Augspurgischen Confeßion die Absolution und Priester-Weyhe Sacramenta genennet: nach welchen weitläuftigen Verstand dann auch viele andere Sachen mehr den Namen eines Sacraments verdienen mögen. Das aber die fünff von den Papisten ertichtete Sacramenten die wahre Probe der Eigenschafften eines warhafftigen Sacraments nicht aushalten/ beweisen wir Frag-Weise ordentlich also:

Die erste Frage

Ob die päbstische Firmung habe die Eigenschafften eines wahren Sacraments?

Hierauf sprechen wir Nein: aus folgenden Ursachen.

Dann erstlich/ so hat man hiervon in Heil. Schrifft weder Göttlichen Befehl/ noch Exempel und Beyspiel im allergeringsten nicht/ daß die Apostel jemahls einigen Menschen mit dem Chrysam solten geölet oder angeschmiert haben. Von dem Apostel Philippo zwar lieset man/ daß er dem Kämmerer getaufft habe/ Act. 8. Wie dann auch von St. Petro/ daß er befohlen/ es solten sich die drey tausend bekehrte Juden tauffen lassen/ Act. 2. Des Chrysams aber und einer Maul-Taschen/ so ihnen auf gut papistisch solte mit auf den Weg gegeben seyen/ wird im geringsten nicht gedacht. So findet man auch ebenmäßig in den gantzen Apostolischen Geschichten von St. Paulo nirgend/ daß er die neubekehrte Christen / einen oder mehr/ jemals mit dem Chrysam angestrichen/ und zum beständigen Christenthum eingefeuchtet habe.

Zweytens/ so ist der ertichtete Chrysam vielmehr für GOtt ein Greuel und Abscheu/ als ein Sacrament/ indem er mit gancklerischen Segen-sprechen wird zugerichtet/ und etliche Legionen Teuffel/ vermittels des Zeichen des Heil. Creutzes/ und anderer abergläubischen Sachen/ aus dem Oel oder Chrysam zuforderst vermeintlich ausgebannt werden/ worinnen doch wohl kein Teuffel jemahls gewesen ist. Ist es also nichts/ als abergläubisch Gauckelwerck.

Zu dem zancken sich ja die Päbstischen Theologi selbsten in Tract. de Sacram. in specie, wann und wo Christus die Sacrament solle haben eingesetzet: wie auch ob nur den Bischöffen / oder aber auch den gemeinen Priestern anständig seye diß vermeynte Sacrament auszuspänden: welchen Proceß der Pabst nicht schlichten kan/ weilen er in GOttes Wort keinen Grund hat. Gehört also dieses Schmierwerck unter die andere aberglaubische Fratzen der Päbstischen Kirchen.

Antwort. Die Apologia erkläret sich diß fals selbst fein richtig: dann es wird austrücklich darinnen gesagt/ man könne zugeben/ daß die Absolution/ und die Priester-Weyhe/ Sacramenten möchten genennet werden: doch also/ daß sie der Tauff und dem H. Abendmahl nicht gleich geachtet würden: damit dann klärlich angedeutet wird/ daß / wann man auf das Wörtlein Sacrament in seinem rechten eigentlichen Verstand sehen wolte / so könte die Absolution und Priester-Weyhe/ als welche auch ohne das eines sichtbahren von GOtt verordneten/ aber zu den waren Sacramenten gantz nohtwendigen Elements mangelhafftig seyen/ unter die wahre Sacramenten nicht gezehlet werden: die weil gleich wohl die H. Väter auch diejenige Ding Sacramenta genennet haben/ durch welche die allgemeine Verheissungen GOttes einem jeden insonderheit zugeeignet werden (dergestalt dann auch das Predig-Ampt ein Sacrament mag genennet werden) als haben auch aus ebenmäßigem Grund/ und nach ihrem Exempel die Auctores und Verfasser der Augspurgischen Confeßion die Absolution und Priester-Weyhe Sacramenta genennet: nach welchen weitläuftigen Verstand dañ auch viele andere Sachen mehr den Namen eines Sacraments verdienen mögen. Das aber die fünff von den Papisten ertichtete Sacramenten die wahre Probe der Eigenschafften eines warhafftigen Sacraments nicht aushalten/ beweisen wir Frag-Weise ordentlich also:

Die erste Frage

Ob die päbstische Firmung habe die Eigenschafften eines wahren Sacraments?

Hierauf sprechen wir Nein: aus folgenden Ursachen.

Dann erstlich/ so hat man hiervon in Heil. Schrifft weder Göttlichen Befehl/ noch Exempel und Beyspiel im allergeringsten nicht/ daß die Apostel jemahls einigen Menschen mit dem Chrysam solten geölet oder angeschmiert haben. Von dem Apostel Philippo zwar lieset man/ daß er dem Kämmerer getaufft habe/ Act. 8. Wie dann auch von St. Petro/ daß er befohlen/ es solten sich die drey tausend bekehrte Juden tauffen lassen/ Act. 2. Des Chrysams aber und einer Maul-Taschen/ so ihnen auf gut papistisch solte mit auf den Weg gegeben seyen/ wird im geringsten nicht gedacht. So findet man auch ebenmäßig in den gantzen Apostolischen Geschichten von St. Paulo nirgend/ daß er die neubekehrte Christen / einen oder mehr/ jemals mit dem Chrysam angestrichen/ und zum beständigen Christenthum eingefeuchtet habe.

Zweytens/ so ist der ertichtete Chrysam vielmehr für GOtt ein Greuel und Abscheu/ als ein Sacrament/ indem er mit gancklerischen Segen-sprechen wird zugerichtet/ und etliche Legionen Teuffel/ vermittels des Zeichen des Heil. Creutzes/ und anderer abergläubischen Sachen/ aus dem Oel oder Chrysam zuforderst vermeintlich ausgebannt werden/ worinnen doch wohl kein Teuffel jemahls gewesen ist. Ist es also nichts/ als abergläubisch Gauckelwerck.

Zu dem zancken sich ja die Päbstischen Theologi selbsten in Tract. de Sacram. in specie, wann und wo Christus die Sacrament solle haben eingesetzet: wie auch ob nur den Bischöffen / oder aber auch den gemeinen Priestern anständig seye diß vermeynte Sacrament auszuspänden: welchen Proceß der Pabst nicht schlichten kan/ weilen er in GOttes Wort keinen Grund hat. Gehört also dieses Schmierwerck unter die andere aberglaubische Fratzen der Päbstischen Kirchen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0308" n="8"/>
        <p>Antwort. Die Apologia erkläret sich diß fals selbst fein richtig: dann es wird            austrücklich darinnen gesagt/ man könne zugeben/ daß die Absolution/ und die            Priester-Weyhe/ Sacramenten möchten genennet werden: doch also/ daß sie der Tauff und            dem H. Abendmahl nicht gleich geachtet würden: damit dann klärlich angedeutet wird/ daß /            wann man auf das Wörtlein Sacrament in seinem rechten eigentlichen Verstand sehen wolte /            so könte die Absolution und Priester-Weyhe/ als welche auch ohne das eines sichtbahren            von GOtt verordneten/ aber zu den waren Sacramenten gantz nohtwendigen Elements            mangelhafftig seyen/ unter die wahre Sacramenten nicht gezehlet werden: die weil gleich            wohl die H. Väter auch diejenige Ding Sacramenta genennet haben/ durch welche die            allgemeine Verheissungen GOttes einem jeden insonderheit zugeeignet werden (dergestalt            dann auch das Predig-Ampt ein Sacrament mag genennet werden) als haben auch aus            ebenmäßigem Grund/ und nach ihrem Exempel die Auctores und Verfasser der Augspurgischen            Confeßion die Absolution und Priester-Weyhe Sacramenta genennet: nach welchen            weitläuftigen Verstand dan&#x0303; auch viele andere Sachen mehr den Namen eines            Sacraments verdienen mögen. Das aber die fünff von den Papisten ertichtete Sacramenten die            wahre Probe der Eigenschafften eines warhafftigen Sacraments nicht aushalten/ beweisen            wir Frag-Weise ordentlich also:</p>
        <p>Die erste Frage</p>
        <p>Ob die päbstische Firmung habe die Eigenschafften eines wahren Sacraments?</p>
        <p>Hierauf sprechen wir Nein: aus folgenden Ursachen.</p>
        <p>Dann erstlich/ so hat man hiervon in Heil. Schrifft weder Göttlichen Befehl/ noch            Exempel und Beyspiel im allergeringsten nicht/ daß die Apostel jemahls einigen Menschen            mit dem Chrysam solten geölet oder angeschmiert haben. Von dem Apostel Philippo zwar            lieset man/ daß er dem Kämmerer getaufft habe/ Act. 8. Wie dann auch von St. Petro/ daß            er befohlen/ es solten sich die drey tausend bekehrte Juden tauffen lassen/ Act. 2. Des            Chrysams aber und einer Maul-Taschen/ so ihnen auf gut papistisch solte mit auf den Weg            gegeben seyen/ wird im geringsten nicht gedacht. So findet man auch ebenmäßig in den            gantzen Apostolischen Geschichten von St. Paulo nirgend/ daß er die neubekehrte Christen           / einen oder mehr/ jemals mit dem Chrysam angestrichen/ und zum beständigen Christenthum            eingefeuchtet habe.</p>
        <p>Zweytens/ so ist der ertichtete Chrysam vielmehr für GOtt ein Greuel und Abscheu/ als            ein Sacrament/ indem er mit gancklerischen Segen-sprechen wird zugerichtet/ und etliche            Legionen Teuffel/ vermittels des Zeichen des Heil. Creutzes/ und anderer abergläubischen            Sachen/ aus dem Oel oder Chrysam zuforderst vermeintlich ausgebannt werden/ worinnen            doch wohl kein Teuffel jemahls gewesen ist. Ist es also nichts/ als abergläubisch            Gauckelwerck.</p>
        <p>Zu dem zancken sich ja die Päbstischen Theologi selbsten in Tract. de Sacram. in specie,            wann und wo Christus die Sacrament solle haben eingesetzet: wie auch ob nur den Bischöffen           / oder aber auch den gemeinen Priestern anständig seye diß vermeynte Sacrament            auszuspänden: welchen Proceß der Pabst nicht schlichten kan/ weilen er in GOttes Wort            keinen Grund hat. Gehört also dieses Schmierwerck unter die andere aberglaubische Fratzen            der Päbstischen Kirchen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[8/0308] Antwort. Die Apologia erkläret sich diß fals selbst fein richtig: dann es wird austrücklich darinnen gesagt/ man könne zugeben/ daß die Absolution/ und die Priester-Weyhe/ Sacramenten möchten genennet werden: doch also/ daß sie der Tauff und dem H. Abendmahl nicht gleich geachtet würden: damit dann klärlich angedeutet wird/ daß / wann man auf das Wörtlein Sacrament in seinem rechten eigentlichen Verstand sehen wolte / so könte die Absolution und Priester-Weyhe/ als welche auch ohne das eines sichtbahren von GOtt verordneten/ aber zu den waren Sacramenten gantz nohtwendigen Elements mangelhafftig seyen/ unter die wahre Sacramenten nicht gezehlet werden: die weil gleich wohl die H. Väter auch diejenige Ding Sacramenta genennet haben/ durch welche die allgemeine Verheissungen GOttes einem jeden insonderheit zugeeignet werden (dergestalt dann auch das Predig-Ampt ein Sacrament mag genennet werden) als haben auch aus ebenmäßigem Grund/ und nach ihrem Exempel die Auctores und Verfasser der Augspurgischen Confeßion die Absolution und Priester-Weyhe Sacramenta genennet: nach welchen weitläuftigen Verstand dañ auch viele andere Sachen mehr den Namen eines Sacraments verdienen mögen. Das aber die fünff von den Papisten ertichtete Sacramenten die wahre Probe der Eigenschafften eines warhafftigen Sacraments nicht aushalten/ beweisen wir Frag-Weise ordentlich also: Die erste Frage Ob die päbstische Firmung habe die Eigenschafften eines wahren Sacraments? Hierauf sprechen wir Nein: aus folgenden Ursachen. Dann erstlich/ so hat man hiervon in Heil. Schrifft weder Göttlichen Befehl/ noch Exempel und Beyspiel im allergeringsten nicht/ daß die Apostel jemahls einigen Menschen mit dem Chrysam solten geölet oder angeschmiert haben. Von dem Apostel Philippo zwar lieset man/ daß er dem Kämmerer getaufft habe/ Act. 8. Wie dann auch von St. Petro/ daß er befohlen/ es solten sich die drey tausend bekehrte Juden tauffen lassen/ Act. 2. Des Chrysams aber und einer Maul-Taschen/ so ihnen auf gut papistisch solte mit auf den Weg gegeben seyen/ wird im geringsten nicht gedacht. So findet man auch ebenmäßig in den gantzen Apostolischen Geschichten von St. Paulo nirgend/ daß er die neubekehrte Christen / einen oder mehr/ jemals mit dem Chrysam angestrichen/ und zum beständigen Christenthum eingefeuchtet habe. Zweytens/ so ist der ertichtete Chrysam vielmehr für GOtt ein Greuel und Abscheu/ als ein Sacrament/ indem er mit gancklerischen Segen-sprechen wird zugerichtet/ und etliche Legionen Teuffel/ vermittels des Zeichen des Heil. Creutzes/ und anderer abergläubischen Sachen/ aus dem Oel oder Chrysam zuforderst vermeintlich ausgebannt werden/ worinnen doch wohl kein Teuffel jemahls gewesen ist. Ist es also nichts/ als abergläubisch Gauckelwerck. Zu dem zancken sich ja die Päbstischen Theologi selbsten in Tract. de Sacram. in specie, wann und wo Christus die Sacrament solle haben eingesetzet: wie auch ob nur den Bischöffen / oder aber auch den gemeinen Priestern anständig seye diß vermeynte Sacrament auszuspänden: welchen Proceß der Pabst nicht schlichten kan/ weilen er in GOttes Wort keinen Grund hat. Gehört also dieses Schmierwerck unter die andere aberglaubische Fratzen der Päbstischen Kirchen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/308
Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/308>, abgerufen am 26.11.2024.