Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.Sünde herrührt/ ohne Tadel und Verlästerung. Also ist der Ehe-Stand und die Eheliche-Freundschafft an sich selbst gut/ recht/ und von GOtt geordnet: Es lauffen aber darmit unter solche Begierden/ die auf GOtt/ wegen der von der Erb-Sünd geschwächten Vollkommenheit des Menschen/ nicht so aufrichtig zielen / wie sichs gebührte: Solte aber darum/ dieweil wir allezumahl aus sündlichem Saamen seyn gezeuget/ und unsere Mütter uns in Sünden empfangen haben Ps. 51. v. 7. der Ehe-Stand sampt dem ehelichen Wesen und Gemeinschafft unrein seyn? daß seye fern: Dann sonsten hätte die Epistel zun Hebreeren cap. 13. v. 4. Das Ehe-Bett nicht unbefleckt genennt: Es hätte auch Paulus übel darangethan/ daß er befohlen einem Ehe-Mann/ er solle seinem Ehe-Weib die schuldige Freundschafft leisten/ und sie sollen wieder in Ehelicher Gemeinschafft zusammen kommen I. Cor. 7. Es müste sich auch sonsten ein jeder des Ehe-Standts enthalten / und alsdann hätten wir in kurtzer Zeit die Welt mit Hurerey und Buben-Stück überschwemmet: Wie bey den Päbstischen Pfaffen der Augenschein ausweiset: Deren viele / weilen ihnen ein eigen Weib ist verbohten/ sich mit vielen Frembden behelffen. II. Die Eheliche Beywohnung und Freundschafft verunreiniget zwar die Seele nicht: Verursachet dannoch eine materialische Unreinigkeit des Leibes/ so einem Priester nicht anstehet. Also argumentirt Adamus Burghaber controv. LXXXVIII. Antwort. So verbietet dann euren Pfaffen das Essen/ so bleiben sie folgens am Leibe materialischer Weise desto reiner. Wann aber auch wohl ein Diogenes mit der Leuchten käme die materialische Reinigkeit der Pfaffen zu suchen/ würde ers vieleicht anders befinden. III. Es geziemet sich aber nicht/ das eine Geistliche Persohn lebe in einem so fleischlichen Stande. Antwort. Viel weniger geziemet es sich/ daß sie in Hurerey und unziemlicher Brunst lebe: Gegen welche doch S. Paulus die Artzeney vorschreibt auch den Geistlichen Persohnen/ da er spricht: um der Hurerey willen habe ein Jeglicher (keinem Pfaffen ausgenommen) sein eigen Weib I. Cor. 7. v. 2. Und weil GOTT wegen der Pfaffen/ Mönchen und Nonnen keine neue mirackel und Wunder-Werck wircken will/ so weiset sie GOtt alle insgemein zur Heyrath/ wann sie sich der Hurerey nicht enthalten wollen/ oder nicht können. IV. Wann aber das Ehe-Bett so unbefleckt wäre/ so würde S. Paulus den Ehe-Leuten nicht befehlen/ daß sich einer dem andern/ insonderheit wann sie fasten und beten wollen / entziehen solle. I. Cor. 7. v. 4. Antwort. S. Paulus redet daselbsten nicht von allem und jedem Beten insgemein: Sondern wann etwa einer oder der ander insonderheit dem beten und fasten abwarten will/ so soll einer dem andern sich eine Zeitlang entzien: nicht zwar als ob die Eheliche Beywohnung unrein seye/ und das Gebeth verunreinige: Sondern auf daß sie Weile und Müsse haben dem Fasten und behten desto besser abzuwarten/ und also ihr Gebeth desto empsiger zuverrichten. Eben wie auch sonsten einer/ der ein öffentliches Ampt verwaltet / unterweilen seinen Ampts-Geschäfften wohl etliche Stunden oder auch Tage sich entschlägt / und dieselbige verschiebet/ wann er etwa ernstlich zu GOtt beten/ oder sonst etwas Gottseeliges fürnehmen will: nicht zwar/ als wann sein Ampt unrein seye/ oder sein Gebeth durch dasselbige werde verunreiniget: Sondern damit er dem Gebeth und Göttlichen Fürnehmen desto empsicher möge obliegen. Sünde herrührt/ ohne Tadel und Verlästerung. Also ist der Ehe-Stand und die Eheliche-Freundschafft an sich selbst gut/ recht/ und von GOtt geordnet: Es lauffen aber darmit unter solche Begierden/ die auf GOtt/ wegen der von der Erb-Sünd geschwächten Vollkommenheit des Menschen/ nicht so aufrichtig zielen / wie sichs gebührte: Solte aber darum/ dieweil wir allezumahl aus sündlichem Saamen seyn gezeuget/ und unsere Mütter uns in Sünden empfangen haben Ps. 51. v. 7. der Ehe-Stand sampt dem ehelichen Wesen und Gemeinschafft unrein seyn? daß seye fern: Dann sonsten hätte die Epistel zun Hebreeren cap. 13. v. 4. Das Ehe-Bett nicht unbefleckt genennt: Es hätte auch Paulus übel darangethan/ daß er befohlen einem Ehe-Mann/ er solle seinem Ehe-Weib die schuldige Freundschafft leisten/ und sie sollen wieder in Ehelicher Gemeinschafft zusammen kommen I. Cor. 7. Es müste sich auch sonsten ein jeder des Ehe-Standts enthalten / und alsdann hätten wir in kurtzer Zeit die Welt mit Hurerey und Buben-Stück überschwemmet: Wie bey den Päbstischen Pfaffen der Augenschein ausweiset: Deren viele / weilen ihnen ein eigen Weib ist verbohten/ sich mit vielen Frembden behelffen. II. Die Eheliche Beywohnung und Freundschafft verunreiniget zwar die Seele nicht: Verursachet dannoch eine materialische Unreinigkeit des Leibes/ so einem Priester nicht anstehet. Also argumentirt Adamus Burghaber controv. LXXXVIII. Antwort. So verbietet dann euren Pfaffen das Essen/ so bleiben sie folgens am Leibe materialischer Weise desto reiner. Wann aber auch wohl ein Diogenes mit der Leuchten käme die materialische Reinigkeit der Pfaffen zu suchen/ würde ers vieleicht anders befinden. III. Es geziemet sich aber nicht/ das eine Geistliche Persohn lebe in einem so fleischlichen Stande. Antwort. Viel weniger geziemet es sich/ daß sie in Hurerey und unziemlicher Brunst lebe: Gegen welche doch S. Paulus die Artzeney vorschreibt auch den Geistlichen Persohnen/ da er spricht: um der Hurerey willen habe ein Jeglicher (keinem Pfaffen ausgenommen) sein eigen Weib I. Cor. 7. v. 2. Und weil GOTT wegen der Pfaffen/ Mönchen und Nonnen keine neue mirackel und Wunder-Werck wircken will/ so weiset sie GOtt alle insgemein zur Heyrath/ wann sie sich der Hurerey nicht enthalten wollen/ oder nicht können. IV. Wann aber das Ehe-Bett so unbefleckt wäre/ so würde S. Paulus den Ehe-Leuten nicht befehlen/ daß sich einer dem andern/ insonderheit wann sie fasten und beten wollen / entziehen solle. I. Cor. 7. v. 4. Antwort. S. Paulus redet daselbsten nicht von allem und jedem Beten insgemein: Sondern wann etwa einer oder der ander insonderheit dem beten und fasten abwarten will/ so soll einer dem andern sich eine Zeitlang entzien: nicht zwar als ob die Eheliche Beywohnung unrein seye/ und das Gebeth verunreinige: Sondern auf daß sie Weile und Müsse haben dem Fasten und behten desto besser abzuwarten/ und also ihr Gebeth desto empsiger zuverrichten. Eben wie auch sonsten einer/ der ein öffentliches Ampt verwaltet / unterweilen seinen Ampts-Geschäfften wohl etliche Stunden oder auch Tage sich entschlägt / und dieselbige verschiebet/ wann er etwa ernstlich zu GOtt beten/ oder sonst etwas Gottseeliges fürnehmen will: nicht zwar/ als wann sein Ampt unrein seye/ oder sein Gebeth durch dasselbige werde verunreiniget: Sondern damit er dem Gebeth und Göttlichen Fürnehmen desto empsicher möge obliegen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0257" n="237"/> Sünde herrührt/ ohne Tadel und Verlästerung. Also ist der Ehe-Stand und die Eheliche-Freundschafft an sich selbst gut/ recht/ und von GOtt geordnet: Es lauffen aber darmit unter solche Begierden/ die auf GOtt/ wegen der von der Erb-Sünd geschwächten Vollkommenheit des Menschen/ nicht so aufrichtig zielen / wie sichs gebührte: Solte aber darum/ dieweil wir allezumahl aus sündlichem Saamen seyn gezeuget/ und unsere Mütter uns in Sünden empfangen haben Ps. 51. v. 7. der Ehe-Stand sampt dem ehelichen Wesen und Gemeinschafft unrein seyn? daß seye fern: Dann sonsten hätte die Epistel zun Hebreeren cap. 13. v. 4. Das Ehe-Bett nicht unbefleckt genennt: Es hätte auch Paulus übel darangethan/ daß er befohlen einem Ehe-Mann/ er solle seinem Ehe-Weib die schuldige Freundschafft leisten/ und sie sollen wieder in Ehelicher Gemeinschafft zusammen kommen I. Cor. 7. Es müste sich auch sonsten ein jeder des Ehe-Standts enthalten / und alsdann hätten wir in kurtzer Zeit die Welt mit Hurerey und Buben-Stück überschwemmet: Wie bey den Päbstischen Pfaffen der Augenschein ausweiset: Deren viele / weilen ihnen ein eigen Weib ist verbohten/ sich mit vielen Frembden behelffen.</p> <p>II. Die Eheliche Beywohnung und Freundschafft verunreiniget zwar die Seele nicht: Verursachet dannoch eine materialische Unreinigkeit des Leibes/ so einem Priester nicht anstehet. Also argumentirt Adamus Burghaber controv. LXXXVIII.</p> <p>Antwort. So verbietet dann euren Pfaffen das Essen/ so bleiben sie folgens am Leibe materialischer Weise desto reiner. Wann aber auch wohl ein Diogenes mit der Leuchten käme die materialische Reinigkeit der Pfaffen zu suchen/ würde ers vieleicht anders befinden.</p> <p>III. Es geziemet sich aber nicht/ das eine Geistliche Persohn lebe in einem so fleischlichen Stande.</p> <p>Antwort. Viel weniger geziemet es sich/ daß sie in Hurerey und unziemlicher Brunst lebe: Gegen welche doch S. Paulus die Artzeney vorschreibt auch den Geistlichen Persohnen/ da er spricht: um der Hurerey willen habe ein Jeglicher (keinem Pfaffen ausgenommen) sein eigen Weib I. Cor. 7. v. 2. Und weil GOTT wegen der Pfaffen/ Mönchen und Nonnen keine neue mirackel und Wunder-Werck wircken will/ so weiset sie GOtt alle insgemein zur Heyrath/ wann sie sich der Hurerey nicht enthalten wollen/ oder nicht können.</p> <p>IV. Wann aber das Ehe-Bett so unbefleckt wäre/ so würde S. Paulus den Ehe-Leuten nicht befehlen/ daß sich einer dem andern/ insonderheit wann sie fasten und beten wollen / entziehen solle. I. Cor. 7. v. 4.</p> <p>Antwort. S. Paulus redet daselbsten nicht von allem und jedem Beten insgemein: Sondern wann etwa einer oder der ander insonderheit dem beten und fasten abwarten will/ so soll einer dem andern sich eine Zeitlang entzien: nicht zwar als ob die Eheliche Beywohnung unrein seye/ und das Gebeth verunreinige: Sondern auf daß sie Weile und Müsse haben dem Fasten und behten desto besser abzuwarten/ und also ihr Gebeth desto empsiger zuverrichten. Eben wie auch sonsten einer/ der ein öffentliches Ampt verwaltet / unterweilen seinen Ampts-Geschäfften wohl etliche Stunden oder auch Tage sich entschlägt / und dieselbige verschiebet/ wann er etwa ernstlich zu GOtt beten/ oder sonst etwas Gottseeliges fürnehmen will: nicht zwar/ als wann sein Ampt unrein seye/ oder sein Gebeth durch dasselbige werde verunreiniget: Sondern damit er dem Gebeth und Göttlichen Fürnehmen desto empsicher möge obliegen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [237/0257]
Sünde herrührt/ ohne Tadel und Verlästerung. Also ist der Ehe-Stand und die Eheliche-Freundschafft an sich selbst gut/ recht/ und von GOtt geordnet: Es lauffen aber darmit unter solche Begierden/ die auf GOtt/ wegen der von der Erb-Sünd geschwächten Vollkommenheit des Menschen/ nicht so aufrichtig zielen / wie sichs gebührte: Solte aber darum/ dieweil wir allezumahl aus sündlichem Saamen seyn gezeuget/ und unsere Mütter uns in Sünden empfangen haben Ps. 51. v. 7. der Ehe-Stand sampt dem ehelichen Wesen und Gemeinschafft unrein seyn? daß seye fern: Dann sonsten hätte die Epistel zun Hebreeren cap. 13. v. 4. Das Ehe-Bett nicht unbefleckt genennt: Es hätte auch Paulus übel darangethan/ daß er befohlen einem Ehe-Mann/ er solle seinem Ehe-Weib die schuldige Freundschafft leisten/ und sie sollen wieder in Ehelicher Gemeinschafft zusammen kommen I. Cor. 7. Es müste sich auch sonsten ein jeder des Ehe-Standts enthalten / und alsdann hätten wir in kurtzer Zeit die Welt mit Hurerey und Buben-Stück überschwemmet: Wie bey den Päbstischen Pfaffen der Augenschein ausweiset: Deren viele / weilen ihnen ein eigen Weib ist verbohten/ sich mit vielen Frembden behelffen.
II. Die Eheliche Beywohnung und Freundschafft verunreiniget zwar die Seele nicht: Verursachet dannoch eine materialische Unreinigkeit des Leibes/ so einem Priester nicht anstehet. Also argumentirt Adamus Burghaber controv. LXXXVIII.
Antwort. So verbietet dann euren Pfaffen das Essen/ so bleiben sie folgens am Leibe materialischer Weise desto reiner. Wann aber auch wohl ein Diogenes mit der Leuchten käme die materialische Reinigkeit der Pfaffen zu suchen/ würde ers vieleicht anders befinden.
III. Es geziemet sich aber nicht/ das eine Geistliche Persohn lebe in einem so fleischlichen Stande.
Antwort. Viel weniger geziemet es sich/ daß sie in Hurerey und unziemlicher Brunst lebe: Gegen welche doch S. Paulus die Artzeney vorschreibt auch den Geistlichen Persohnen/ da er spricht: um der Hurerey willen habe ein Jeglicher (keinem Pfaffen ausgenommen) sein eigen Weib I. Cor. 7. v. 2. Und weil GOTT wegen der Pfaffen/ Mönchen und Nonnen keine neue mirackel und Wunder-Werck wircken will/ so weiset sie GOtt alle insgemein zur Heyrath/ wann sie sich der Hurerey nicht enthalten wollen/ oder nicht können.
IV. Wann aber das Ehe-Bett so unbefleckt wäre/ so würde S. Paulus den Ehe-Leuten nicht befehlen/ daß sich einer dem andern/ insonderheit wann sie fasten und beten wollen / entziehen solle. I. Cor. 7. v. 4.
Antwort. S. Paulus redet daselbsten nicht von allem und jedem Beten insgemein: Sondern wann etwa einer oder der ander insonderheit dem beten und fasten abwarten will/ so soll einer dem andern sich eine Zeitlang entzien: nicht zwar als ob die Eheliche Beywohnung unrein seye/ und das Gebeth verunreinige: Sondern auf daß sie Weile und Müsse haben dem Fasten und behten desto besser abzuwarten/ und also ihr Gebeth desto empsiger zuverrichten. Eben wie auch sonsten einer/ der ein öffentliches Ampt verwaltet / unterweilen seinen Ampts-Geschäfften wohl etliche Stunden oder auch Tage sich entschlägt / und dieselbige verschiebet/ wann er etwa ernstlich zu GOtt beten/ oder sonst etwas Gottseeliges fürnehmen will: nicht zwar/ als wann sein Ampt unrein seye/ oder sein Gebeth durch dasselbige werde verunreiniget: Sondern damit er dem Gebeth und Göttlichen Fürnehmen desto empsicher möge obliegen.
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Zitationshilfe: | Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/257>, abgerufen am 31.07.2024. |