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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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VIII. Mann list doch viele Wunderzeichen in Spec. exempel de obed. &c. Wodurch GOtt hat bestättigen wollen das Verdienst des H. Closter-Gehorsams: Zum exempel: da eine Nonne im Keller beschäfftiget ware mit Wein zu zapffen/ wurde sie von ihrer Geistlichen Vorsteherin geruffen: darauff sie aus blindem Gehorsam forteilte/ und liesse den Haanen oder Zapfftn im Faß offenstehen: Da sie aber wieder kam zum Keller/ ware kein Tropffen ausgeloffen: Dann ein Engel hatte so lange den Daumen fürs Zapffen-Loch gehalten. So list man auch von einem Jesuiten/ daß er im Schreiben auf die Stimme seines Vorstehers einen angefangenen Buchstaben habe unvollendet gelassen: da er aber wiederkehrte zu seinem Schreib-zeug/ fande er die andere Halbscheidt des angefangenen Buchstabens mit Güldener Farbe durch die Feder eines Engels vollzogen. Ja so gar/ da ein ander Jesuit sich bey seinem Rector beklagete/ er würde wegen des immerwährenden Hanen-Geschreyes in seinem Studiren verhindert/ gabe gemeldter Rector ihm diese ordre, er solte den Hanen/ wofern sie wiedrum schreyen würden/ im Namen des Rectors befehlen/ daß sie schweigen solten: welches so bald als es geschehen/ machten die Hanen eine tieffe reverence zum respect dieses Befehls/ und gaben nimmermehr ein Gelaut von sich. Seynd das dann nicht augenscheinliche Beweißthümer/ wie lied GOtt seyn müsse der Geistliche Closter-Gehorsam?

Antwort: Der Daume des Engels bey der Nonnen/ die Schreib-Feder des Jesuiten/ und die Hanen auf der Jesuiter-Misten machen keinen Beweiß in Glaubens-Sachen. Würden nur die Fablen aus den Clöstern abgeschafft/ womit sich die Mönche und Nonnen bethören lassen / und an deren Platz Gottes Wort ernstlich fürgenommen/ es würden bald die Clöster ledig stehen/ und auf den Cellen die Ratzen nisten.

Die Dritte Frage.

Ob die Verlobung der Keuschheit im ledigen Stand/ und Verschwerung des Ehe-Stands deren Geistlichen Persohnen im Pabstum gehöre in die Zahl der Evangelischen Rähten?

DAmit der Römische Anti-Christ die maes der Anti-Christischen Boßheit nur gantz vollmache / so hat er auch den Ehe-Stand nicht mögen ungeschändet lassen/ als welchen er/ wegen der vermeinten Unvollkommenheit/ denen Geistlichen Persohnen/ als Pfaffen/ Mönchen / und Nonnen verbiehtet/ mit Vorgeben/ es seye solcher ihnen an ihrer eingebildeten Vollkommenheit und Heiligkeit nicht wenig hinderlich/ und dessen Verschwerung gehöre so gar unter die Evangelische Rähte Christi. Und diese Teuffels-Lehr (wie sie von dem Apostel Paulo I. Tim. 4. v. I. austrücklich genennet wird) unterstehet er sich zu beschönen fürnemlich mit dreyen argumenten: Als erstlich/ das der Ehe-Stand seye ein zur Verrichtung Heiliger Diensten untüchtiger: zum Andern ein unvollkommener und der Vollkommenheit wiederstrebender Stand. Zum Dritten auch/ daß die Gelübden/ wodurch der Ehe-Stand verschworen wird/ dermassen groß/ bündig/ und unaufflößlich seyn/ das mit gutem Gewissen der einmahl so hoch verschworene Ehe-Stand nicht angenommen/ noch in denselbigen eingewilliget werden könne. Ist derowegen alhier die Frage:

Ob der Ehe-Stand ein solcher Stand seye/ dardurch ein Mensch verunreiniget/ und zur Verrichtung Heiliger Diensten untüchtig gemacht werde?

VIII. Mann list doch viele Wunderzeichen in Spec. exempel de obed. &c. Wodurch GOtt hat bestättigen wollen das Verdienst des H. Closter-Gehorsams: Zum exempel: da eine Nonne im Keller beschäfftiget ware mit Wein zu zapffen/ wurde sie von ihrer Geistlichen Vorsteherin geruffen: darauff sie aus blindem Gehorsam forteilte/ und liesse den Haanen oder Zapfftn im Faß offenstehen: Da sie aber wieder kam zum Keller/ ware kein Tropffen ausgeloffen: Dann ein Engel hatte so lange den Daumen fürs Zapffen-Loch gehalten. So list man auch von einem Jesuiten/ daß er im Schreiben auf die Stimme seines Vorstehers einen angefangenen Buchstaben habe unvollendet gelassen: da er aber wiederkehrte zu seinem Schreib-zeug/ fande er die andere Halbscheidt des angefangenen Buchstabens mit Güldener Farbe durch die Feder eines Engels vollzogen. Ja so gar/ da ein ander Jesuit sich bey seinem Rector beklagete/ er würde wegen des immerwährenden Hanen-Geschreyes in seinem Studiren verhindert/ gabe gemeldter Rector ihm diese ordre, er solte den Hanen/ wofern sie wiedrum schreyen würden/ im Namen des Rectors befehlen/ daß sie schweigen solten: welches so bald als es geschehen/ machten die Hanen eine tieffe reverence zum respect dieses Befehls/ und gaben nimmermehr ein Gelaut von sich. Seynd das dann nicht augenscheinliche Beweißthümer/ wie lied GOtt seyn müsse der Geistliche Closter-Gehorsam?

Antwort: Der Daume des Engels bey der Nonnen/ die Schreib-Feder des Jesuiten/ und die Hanen auf der Jesuiter-Misten machen keinen Beweiß in Glaubens-Sachen. Würden nur die Fablen aus den Clöstern abgeschafft/ womit sich die Mönche und Nonnen bethören lassen / und an deren Platz Gottes Wort ernstlich fürgenommen/ es würden bald die Clöster ledig stehen/ und auf den Cellen die Ratzen nisten.

Die Dritte Frage.

Ob die Verlobung der Keuschheit im ledigen Stand/ und Verschwerung des Ehe-Stands deren Geistlichen Persohnen im Pabstum gehöre in die Zahl der Evangelischen Rähten?

DAmit der Römische Anti-Christ die maes der Anti-Christischen Boßheit nur gantz vollmache / so hat er auch den Ehe-Stand nicht mögen ungeschändet lassen/ als welchen er/ wegen der vermeinten Unvollkommenheit/ denen Geistlichen Persohnen/ als Pfaffen/ Mönchen / und Nonnen verbiehtet/ mit Vorgeben/ es seye solcher ihnen an ihrer eingebildeten Vollkommenheit und Heiligkeit nicht wenig hinderlich/ und dessen Verschwerung gehöre so gar unter die Evangelische Rähte Christi. Und diese Teuffels-Lehr (wie sie von dem Apostel Paulo I. Tim. 4. v. I. austrücklich genennet wird) unterstehet er sich zu beschönen fürnemlich mit dreyen argumenten: Als erstlich/ das der Ehe-Stand seye ein zur Verrichtung Heiliger Diensten untüchtiger: zum Andern ein unvollkommener und der Vollkommenheit wiederstrebender Stand. Zum Dritten auch/ daß die Gelübden/ wodurch der Ehe-Stand verschworen wird/ dermassen groß/ bündig/ und unaufflößlich seyn/ das mit gutem Gewissen der einmahl so hoch verschworene Ehe-Stand nicht angenommen/ noch in denselbigen eingewilliget werden könne. Ist derowegen alhier die Frage:

Ob der Ehe-Stand ein solcher Stand seye/ dardurch ein Mensch verunreiniget/ und zur Verrichtung Heiliger Diensten untüchtig gemacht werde?

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        <p>DAmit der Römische Anti-Christ die maes der Anti-Christischen Boßheit nur gantz vollmache           / so hat er auch den Ehe-Stand nicht mögen ungeschändet lassen/ als welchen er/ wegen            der vermeinten Unvollkommenheit/ denen Geistlichen Persohnen/ als Pfaffen/ Mönchen /            und Nonnen verbiehtet/ mit Vorgeben/ es seye solcher ihnen an ihrer eingebildeten            Vollkommenheit und Heiligkeit nicht wenig hinderlich/ und dessen Verschwerung gehöre so            gar unter die Evangelische Rähte Christi. Und diese Teuffels-Lehr (wie sie von dem Apostel            Paulo I. Tim. 4. v. I. austrücklich genennet wird) unterstehet er sich zu beschönen            fürnemlich mit dreyen argumenten: Als erstlich/ das der Ehe-Stand seye ein zur            Verrichtung Heiliger Diensten untüchtiger: zum Andern ein unvollkommener und der            Vollkommenheit wiederstrebender Stand. Zum Dritten auch/ daß die Gelübden/ wodurch der            Ehe-Stand verschworen wird/ dermassen groß/ bündig/ und unaufflößlich seyn/ das mit            gutem Gewissen der einmahl so hoch verschworene Ehe-Stand nicht angenommen/ noch in            denselbigen eingewilliget werden könne. Ist derowegen alhier die Frage:</p>
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[234/0254] VIII. Mann list doch viele Wunderzeichen in Spec. exempel de obed. &c. Wodurch GOtt hat bestättigen wollen das Verdienst des H. Closter-Gehorsams: Zum exempel: da eine Nonne im Keller beschäfftiget ware mit Wein zu zapffen/ wurde sie von ihrer Geistlichen Vorsteherin geruffen: darauff sie aus blindem Gehorsam forteilte/ und liesse den Haanen oder Zapfftn im Faß offenstehen: Da sie aber wieder kam zum Keller/ ware kein Tropffen ausgeloffen: Dann ein Engel hatte so lange den Daumen fürs Zapffen-Loch gehalten. So list man auch von einem Jesuiten/ daß er im Schreiben auf die Stimme seines Vorstehers einen angefangenen Buchstaben habe unvollendet gelassen: da er aber wiederkehrte zu seinem Schreib-zeug/ fande er die andere Halbscheidt des angefangenen Buchstabens mit Güldener Farbe durch die Feder eines Engels vollzogen. Ja so gar/ da ein ander Jesuit sich bey seinem Rector beklagete/ er würde wegen des immerwährenden Hanen-Geschreyes in seinem Studiren verhindert/ gabe gemeldter Rector ihm diese ordre, er solte den Hanen/ wofern sie wiedrum schreyen würden/ im Namen des Rectors befehlen/ daß sie schweigen solten: welches so bald als es geschehen/ machten die Hanen eine tieffe reverence zum respect dieses Befehls/ und gaben nimmermehr ein Gelaut von sich. Seynd das dann nicht augenscheinliche Beweißthümer/ wie lied GOtt seyn müsse der Geistliche Closter-Gehorsam? Antwort: Der Daume des Engels bey der Nonnen/ die Schreib-Feder des Jesuiten/ und die Hanen auf der Jesuiter-Misten machen keinen Beweiß in Glaubens-Sachen. Würden nur die Fablen aus den Clöstern abgeschafft/ womit sich die Mönche und Nonnen bethören lassen / und an deren Platz Gottes Wort ernstlich fürgenommen/ es würden bald die Clöster ledig stehen/ und auf den Cellen die Ratzen nisten. Die Dritte Frage. Ob die Verlobung der Keuschheit im ledigen Stand/ und Verschwerung des Ehe-Stands deren Geistlichen Persohnen im Pabstum gehöre in die Zahl der Evangelischen Rähten? DAmit der Römische Anti-Christ die maes der Anti-Christischen Boßheit nur gantz vollmache / so hat er auch den Ehe-Stand nicht mögen ungeschändet lassen/ als welchen er/ wegen der vermeinten Unvollkommenheit/ denen Geistlichen Persohnen/ als Pfaffen/ Mönchen / und Nonnen verbiehtet/ mit Vorgeben/ es seye solcher ihnen an ihrer eingebildeten Vollkommenheit und Heiligkeit nicht wenig hinderlich/ und dessen Verschwerung gehöre so gar unter die Evangelische Rähte Christi. Und diese Teuffels-Lehr (wie sie von dem Apostel Paulo I. Tim. 4. v. I. austrücklich genennet wird) unterstehet er sich zu beschönen fürnemlich mit dreyen argumenten: Als erstlich/ das der Ehe-Stand seye ein zur Verrichtung Heiliger Diensten untüchtiger: zum Andern ein unvollkommener und der Vollkommenheit wiederstrebender Stand. Zum Dritten auch/ daß die Gelübden/ wodurch der Ehe-Stand verschworen wird/ dermassen groß/ bündig/ und unaufflößlich seyn/ das mit gutem Gewissen der einmahl so hoch verschworene Ehe-Stand nicht angenommen/ noch in denselbigen eingewilliget werden könne. Ist derowegen alhier die Frage: Ob der Ehe-Stand ein solcher Stand seye/ dardurch ein Mensch verunreiniget/ und zur Verrichtung Heiliger Diensten untüchtig gemacht werde?

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/254>, abgerufen am 25.11.2024.