Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

Bild:
<< vorherige Seite

Antwort. Hiedurch suchen zwar die Papisten ihrer übelgegründeten Meinung einen Behelff und Ausflucht: aber diesem ihren Irrthum widersprechen nachfolgende Zeugnüssen H. Schrifft austrücklich: dan

Erstlich: Im selbigen Capitel da Paulus spricht Gal. 3. v. II. Durch das Gesetz wird niemand gerecht für GOtt. Und v. 10. Die mit des Gesetzes Wercken umgehen die seynd unter dem Fluch/ setzet er in eben demselbigen vers hinzu: dan es steht geschrieben/ verflucht seye iederman der nicht bleibet in allem dem/ das geschrieben steht in dem Buch des Gesetzes/ daß ers thue. Dieser Spruch aber findet sich Deuter. 27. v. 26. von den Tafflen Moysis und Moralischem Gesetz/ und nicht von den Ceremonialischen Wercken.

Zweytens: Rom. 4. wird dem Abraham die Gerechtigkeit des Gesetzes gerad abgesprochen; da dan das Ceremonialische Gesetz nicht kan verstanden werden/ als welches damahls/ da Abraham gelebt/ noch nicht ist fürgestellet und von GOtt ertheilt gewesen: sondern es wird verstanden das Moralische Gesetz der ersten und andern Tafflen/ oder Zehen Geboten: welches ob es schon noch zur Zeit damahls ist unbeschrieben gewesen/ so ist es doch von den Rechtglaubigen allwegen fleissig geübet/ und demselben/ so viel ihnen möglich / nachgelebt worden.

Drittens: So setzet auch S. Paulus das Wörtlein Wercke offtermahls gantz bloß und ohne Ausnahm/ als Eph. 2. v. 8. Rom. 4. v. 5. Rom. II. v. 6. Womit wollen dan die Papisten erweisen/ daß dadurch eben allein die Ceremonialische Gesetze solten verstanden werden?

Vierdtens: Auch verwirfft S. Paulus austrücklich die Wercke der Gerechtigkeit/ Tit. 3. v. 5. da erspricht: Nicht um der Werck willen der Gerechtigkeit die wir gethan hatten / hat er uns selig gemacht.

Fünfftens: So überzeuget auch S. Paulus Rom. 2. v. 12. aus dem Moralischen Gesetz der Zehn Geboten die Juden ihrer Sünden; wie dan imgleichen auch die Heyden/ als in deren Hertzen des Gesetzes Werck beschrieben seyn.

Sechstens: Wie könnte auch S. Paulus sagen: Er hebe das Gesetz nicht auf durch den Glauben/ sondern er richte es auff/ Rom. 3. v. 31. wan dadurch die Ceremonialische Gesetz solten verstanden werden? dan er ja dieselbige nicht hat auffrichten und bestättigen können/ dieweil dieselbige durch das Evangelium abgeschafft waren/ und ihre Endschafft erreichet hatten.

Siebendtens: Und da S. Paulus spricht: Durch das Gesetz kommt Erkanntnüß der Sünde/ Rom. 3. v. 20. kan solches nicht von den Ceremonialischen Gesetzen/ sondern muß nohtwendig von den Moralischen Gesetzen der ersten und andern Taffeln verstanden werden; sintemahl wir ja aus den Ceremonialischen Gesetzen/ als welche ihre Endschafft durch die Zukunfft Christi erreichet/ zur Erkanntnüß unserer Sünden nicht gelangen können.

Achtens: Auch da Paulus spricht: Die Sünde erkandte ich nicht ohne durchs Gesetz/ Rom. 7. v. 7. Lieber! was solte er wohl für ein Gesetz verstanden haben? wohlan S. Paulus erklärt sich selbsten/ dan er spricht alsobald darauff: Ich wuste nichts von der Lust / wo das Gesetz nicht hätte gesagt: Laß dich nicht gelüsten. Nun zeigen die Papisten ein eintziges Gebot oder Verbot von den Gelüsten in dem Ceremonialischen Gesetz. Freylich wird keins darein gefunden. So erscheinet dan klärlich/ daß er allhir

Antwort. Hiedurch suchen zwar die Papisten ihrer übelgegründeten Meinung einen Behelff und Ausflucht: aber diesem ihren Irrthum widersprechen nachfolgende Zeugnüssen H. Schrifft austrücklich: dan

Erstlich: Im selbigen Capitel da Paulus spricht Gal. 3. v. II. Durch das Gesetz wird niemand gerecht für GOtt. Und v. 10. Die mit des Gesetzes Wercken umgehen die seynd unter dem Fluch/ setzet er in eben demselbigen vers hinzu: dan es steht geschrieben/ verflucht seye iederman der nicht bleibet in allem dem/ das geschrieben steht in dem Buch des Gesetzes/ daß ers thue. Dieser Spruch aber findet sich Deuter. 27. v. 26. von den Tafflen Moysis und Moralischem Gesetz/ und nicht von den Ceremonialischen Wercken.

Zweytens: Rom. 4. wird dem Abraham die Gerechtigkeit des Gesetzes gerad abgesprochen; da dan das Ceremonialische Gesetz nicht kan verstanden werden/ als welches damahls/ da Abraham gelebt/ noch nicht ist fürgestellet und von GOtt ertheilt gewesen: sondern es wird verstanden das Moralische Gesetz der ersten und andern Tafflen/ oder Zehen Geboten: welches ob es schon noch zur Zeit damahls ist unbeschrieben gewesen/ so ist es doch von den Rechtglaubigen allwegen fleissig geübet/ und demselben/ so viel ihnen möglich / nachgelebt worden.

Drittens: So setzet auch S. Paulus das Wörtlein Wercke offtermahls gantz bloß und ohne Ausnahm/ als Eph. 2. v. 8. Rom. 4. v. 5. Rom. II. v. 6. Womit wollen dan die Papisten erweisen/ daß dadurch eben allein die Ceremonialische Gesetze solten verstanden werden?

Vierdtens: Auch verwirfft S. Paulus austrücklich die Wercke der Gerechtigkeit/ Tit. 3. v. 5. da erspricht: Nicht um der Werck willen der Gerechtigkeit die wir gethan hatten / hat er uns selig gemacht.

Fünfftens: So überzeuget auch S. Paulus Rom. 2. v. 12. aus dem Moralischen Gesetz der Zehn Geboten die Juden ihrer Sünden; wie dan imgleichen auch die Heyden/ als in deren Hertzen des Gesetzes Werck beschrieben seyn.

Sechstens: Wie könnte auch S. Paulus sagen: Er hebe das Gesetz nicht auf durch den Glauben/ sondern er richte es auff/ Rom. 3. v. 31. wan dadurch die Ceremonialische Gesetz solten verstanden werden? dan er ja dieselbige nicht hat auffrichten und bestättigen können/ dieweil dieselbige durch das Evangelium abgeschafft waren/ und ihre Endschafft erreichet hatten.

Siebendtens: Und da S. Paulus spricht: Durch das Gesetz kommt Erkanntnüß der Sünde/ Rom. 3. v. 20. kan solches nicht von den Ceremonialischen Gesetzen/ sondern muß nohtwendig von den Moralischen Gesetzen der ersten und andern Taffeln verstanden werden; sintemahl wir ja aus den Ceremonialischen Gesetzen/ als welche ihre Endschafft durch die Zukunfft Christi erreichet/ zur Erkanntnüß unserer Sünden nicht gelangen können.

Achtens: Auch da Paulus spricht: Die Sünde erkandte ich nicht ohne durchs Gesetz/ Rom. 7. v. 7. Lieber! was solte er wohl für ein Gesetz verstanden haben? wohlan S. Paulus erklärt sich selbsten/ dan er spricht alsobald darauff: Ich wuste nichts von der Lust / wo das Gesetz nicht hätte gesagt: Laß dich nicht gelüsten. Nun zeigen die Papisten ein eintziges Gebot oder Verbot von den Gelüsten in dem Ceremonialischen Gesetz. Freylich wird keins darein gefunden. So erscheinet dan klärlich/ daß er allhir

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0201" n="181"/>
        <p>Antwort. Hiedurch suchen zwar die Papisten ihrer übelgegründeten Meinung einen Behelff            und Ausflucht: aber diesem ihren Irrthum widersprechen nachfolgende Zeugnüssen H. Schrifft            austrücklich: dan</p>
        <p>Erstlich: Im selbigen Capitel da Paulus spricht Gal. 3. v. II. Durch das Gesetz wird            niemand gerecht für GOtt. Und v. 10. Die mit des Gesetzes Wercken umgehen die seynd unter            dem Fluch/ setzet er in eben demselbigen vers hinzu: dan es steht geschrieben/ verflucht            seye iederman der nicht bleibet in allem dem/ das geschrieben steht in dem Buch des            Gesetzes/ daß ers thue. Dieser Spruch aber findet sich Deuter. 27. v. 26. von den Tafflen            Moysis und Moralischem Gesetz/ und nicht von den Ceremonialischen Wercken.</p>
        <p>Zweytens: Rom. 4. wird dem Abraham die Gerechtigkeit des Gesetzes gerad abgesprochen; da            dan das Ceremonialische Gesetz nicht kan verstanden werden/ als welches damahls/ da            Abraham gelebt/ noch nicht ist fürgestellet und von GOtt ertheilt gewesen: sondern es            wird verstanden das Moralische Gesetz der ersten und andern Tafflen/ oder Zehen Geboten:            welches ob es schon noch zur Zeit damahls ist unbeschrieben gewesen/ so ist es doch von            den Rechtglaubigen allwegen fleissig geübet/ und demselben/ so viel ihnen möglich /            nachgelebt worden.</p>
        <p>Drittens: So setzet auch S. Paulus das Wörtlein Wercke offtermahls gantz bloß und ohne            Ausnahm/ als Eph. 2. v. 8. Rom. 4. v. 5. Rom. II. v. 6. Womit wollen dan die Papisten            erweisen/ daß dadurch eben allein die Ceremonialische Gesetze solten verstanden            werden?</p>
        <p>Vierdtens: Auch verwirfft S. Paulus austrücklich die Wercke der Gerechtigkeit/ Tit. 3.            v. 5. da erspricht: Nicht um der Werck willen der Gerechtigkeit die wir gethan hatten /            hat er uns selig gemacht.</p>
        <p>Fünfftens: So überzeuget auch S. Paulus Rom. 2. v. 12. aus dem Moralischen Gesetz der            Zehn Geboten die Juden ihrer Sünden; wie dan imgleichen auch die Heyden/ als in deren            Hertzen des Gesetzes Werck beschrieben seyn.</p>
        <p>Sechstens: Wie könnte auch S. Paulus sagen: Er hebe das Gesetz nicht auf durch den            Glauben/ sondern er richte es auff/ Rom. 3. v. 31. wan dadurch die Ceremonialische            Gesetz solten verstanden werden? dan er ja dieselbige nicht hat auffrichten und            bestättigen können/ dieweil dieselbige durch das Evangelium abgeschafft waren/ und ihre            Endschafft erreichet hatten.</p>
        <p>Siebendtens: Und da S. Paulus spricht: Durch das Gesetz kommt Erkanntnüß der Sünde/ Rom.            3. v. 20. kan solches nicht von den Ceremonialischen Gesetzen/ sondern muß nohtwendig von            den Moralischen Gesetzen der ersten und andern Taffeln verstanden werden; sintemahl wir ja            aus den Ceremonialischen Gesetzen/ als welche ihre Endschafft durch die Zukunfft Christi            erreichet/ zur Erkanntnüß unserer Sünden nicht gelangen können.</p>
        <p>Achtens: Auch da Paulus spricht: Die Sünde erkandte ich nicht ohne durchs Gesetz/ Rom.            7. v. 7. Lieber! was solte er wohl für ein Gesetz verstanden haben? wohlan S. Paulus            erklärt sich selbsten/ dan er spricht alsobald darauff: Ich wuste nichts von der Lust /            wo das Gesetz nicht hätte gesagt: Laß dich nicht gelüsten. Nun zeigen die Papisten ein            eintziges Gebot oder Verbot von den Gelüsten in dem Ceremonialischen Gesetz. Freylich wird            keins darein gefunden. So erscheinet dan klärlich/ daß er allhir
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[181/0201] Antwort. Hiedurch suchen zwar die Papisten ihrer übelgegründeten Meinung einen Behelff und Ausflucht: aber diesem ihren Irrthum widersprechen nachfolgende Zeugnüssen H. Schrifft austrücklich: dan Erstlich: Im selbigen Capitel da Paulus spricht Gal. 3. v. II. Durch das Gesetz wird niemand gerecht für GOtt. Und v. 10. Die mit des Gesetzes Wercken umgehen die seynd unter dem Fluch/ setzet er in eben demselbigen vers hinzu: dan es steht geschrieben/ verflucht seye iederman der nicht bleibet in allem dem/ das geschrieben steht in dem Buch des Gesetzes/ daß ers thue. Dieser Spruch aber findet sich Deuter. 27. v. 26. von den Tafflen Moysis und Moralischem Gesetz/ und nicht von den Ceremonialischen Wercken. Zweytens: Rom. 4. wird dem Abraham die Gerechtigkeit des Gesetzes gerad abgesprochen; da dan das Ceremonialische Gesetz nicht kan verstanden werden/ als welches damahls/ da Abraham gelebt/ noch nicht ist fürgestellet und von GOtt ertheilt gewesen: sondern es wird verstanden das Moralische Gesetz der ersten und andern Tafflen/ oder Zehen Geboten: welches ob es schon noch zur Zeit damahls ist unbeschrieben gewesen/ so ist es doch von den Rechtglaubigen allwegen fleissig geübet/ und demselben/ so viel ihnen möglich / nachgelebt worden. Drittens: So setzet auch S. Paulus das Wörtlein Wercke offtermahls gantz bloß und ohne Ausnahm/ als Eph. 2. v. 8. Rom. 4. v. 5. Rom. II. v. 6. Womit wollen dan die Papisten erweisen/ daß dadurch eben allein die Ceremonialische Gesetze solten verstanden werden? Vierdtens: Auch verwirfft S. Paulus austrücklich die Wercke der Gerechtigkeit/ Tit. 3. v. 5. da erspricht: Nicht um der Werck willen der Gerechtigkeit die wir gethan hatten / hat er uns selig gemacht. Fünfftens: So überzeuget auch S. Paulus Rom. 2. v. 12. aus dem Moralischen Gesetz der Zehn Geboten die Juden ihrer Sünden; wie dan imgleichen auch die Heyden/ als in deren Hertzen des Gesetzes Werck beschrieben seyn. Sechstens: Wie könnte auch S. Paulus sagen: Er hebe das Gesetz nicht auf durch den Glauben/ sondern er richte es auff/ Rom. 3. v. 31. wan dadurch die Ceremonialische Gesetz solten verstanden werden? dan er ja dieselbige nicht hat auffrichten und bestättigen können/ dieweil dieselbige durch das Evangelium abgeschafft waren/ und ihre Endschafft erreichet hatten. Siebendtens: Und da S. Paulus spricht: Durch das Gesetz kommt Erkanntnüß der Sünde/ Rom. 3. v. 20. kan solches nicht von den Ceremonialischen Gesetzen/ sondern muß nohtwendig von den Moralischen Gesetzen der ersten und andern Taffeln verstanden werden; sintemahl wir ja aus den Ceremonialischen Gesetzen/ als welche ihre Endschafft durch die Zukunfft Christi erreichet/ zur Erkanntnüß unserer Sünden nicht gelangen können. Achtens: Auch da Paulus spricht: Die Sünde erkandte ich nicht ohne durchs Gesetz/ Rom. 7. v. 7. Lieber! was solte er wohl für ein Gesetz verstanden haben? wohlan S. Paulus erklärt sich selbsten/ dan er spricht alsobald darauff: Ich wuste nichts von der Lust / wo das Gesetz nicht hätte gesagt: Laß dich nicht gelüsten. Nun zeigen die Papisten ein eintziges Gebot oder Verbot von den Gelüsten in dem Ceremonialischen Gesetz. Freylich wird keins darein gefunden. So erscheinet dan klärlich/ daß er allhir

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/201
Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/201>, abgerufen am 19.05.2024.