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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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das Gesetz muß geprediget werden: gute Wercke muß man lehren und thun; dan ob sie schon nicht gerecht machen/ so stellen wir uns doch dadurch für Gott als dessen gehorsame Kinder/ wir erkennen auch darin unser Elend/ und werden dadurch desto begieriger die angebotene Gnade anzunehmen; ja es müssen der Glaube und gute Wercke mit einander überein stimmen/ und unzertrennlicher weise bey einander vergesellschafftet seyn; aber darauff sehen wir fürnehmlich und nohtwendig/ daß nicht Glaube und Wercke in diesem articul von der Rechtfertigung mit Schaden und Nachtheil der Gewissen in einander vermenget werden: und beruhet demnach der gantze Handel darauff / welches das eigentliche Ampt und Eigenschafft des allein seligmachenden Glaubens seye. Da ist nun gewiß/ daß allein der Glaube die Verheissung der Gnaden annehme: dan dieses ist des Glaubens Eigenschafft allein; die Liebe aber/ Hoffnung/ Gedult &c. haben andere Sachen/ damit sie umgehen: dan sie nehmen die Verheissung nicht an: sondern richten GOttes Gebot aus. Im Gegentheil so verwerffen wir der Papisten Irrthum/ welche den gerechtmachenden Glauben/ und die Wercke derer/ die gerecht worden seyn/ in einander vermengen/ und die Wercke in der Rechtfertigung für GOtt einflechten. Dieses straffen wir billig/ weil Christo seine Ehr hierdurch geraubet/ den betrübten Gewissen ihr Trost genommen/ und das Gesetz und Evangelium unter einander vermischet werden.

XIX. Man muß gemäß der Catholischen Theologie den eigentlichen Verlauff der Rechtfertigung ihm also einbilden und fürstellen. Erstlich/ GOtt gibt dem Sünder aus den Verdiensten Christi ein übernatürliches Licht des Glaubens/ der Hoffnung/ der Forch GOttes &c. nach deren Ubung wird endlich die Seele gebracht zu einer übernatürlichen Wircklichkeit der Liebe GOttes/ und hertzlicher Reu der Sünden: welche so bald sie in der Seelen ist/ so verdienet sie zum wenigsten de congruo, oder ihrer geziemenden Zuständigkeit und übernatürlichen Würdigkeit halben die eingegossene heiligmachende Gnade / dardurch die Seele im Augenblick einwendig und in ihrem Wesen für den Augen GOttes schöner wird als die Sonne/ weisser als der neugefallene Schnee/ Milch-weisse Lilien / Spiegel-heller Crystall &c. Wan nun durch diese eingegossene Gnade die Seele also köstlich ausgezieret ist/ so wircket sie lauter verdienstliche Wercke/ wodurch diese schöne Gnade und köstlicher Zieraht der Seelen immerhin anwächst/ und auch die Seligkeit und ewige glori zuwegen gebracht und verdienet wird de condigno, das ist: durch ein solches Verdienst/ dem wegen seiner Würdigkeit die Belohnung durchaus und Rechts-wegen gebühret/ und keines weges kan geweigert werden.

Antwort. Am Platz alles dieses ohne Grund des göttlichen Worts ertichteten Theatralischen Gauckel-wercks dienet der auf die Verdiensten Christi in hertzlicher Zuversicht sich steurende Glaube/ und die Purper-farbige Schönheit des Bluts Christi ohne eintzigem unseren Verdienst weder de congruo, weder de condigno: indem wir mit allen unsren guten Wercken GOtt als unsrem Erschöpffer und Ober-HErrn gantz und gar verpflichtet seyn: der auch in uns wircket beyde/ das Wollen und das Thun/ Phil. 2. v. 13. Daß wir also von GOtt Rechtswegen nicht das geringste zu forderen haben. Bleibt demnach die Ehr Christo und seinen heiligsten Verdiensten allein/ und werden wir aus lauter Gnaden selig durch den Glauben/ Eph. 2. v. 8.

XX. Wan die Evangelischen den guten Wercken den Preiß der Rechtfertigung wollen absprechen/ so nehmen sie ihren fürnehmsten Beweiß aus dem H. Paulo: aber sie müssen wissen/ daß wan S. Paulus spricht/ daß keiner werde gerechtfertiget durch die Wercke des Gesetzes Cal. 3. v. II. &c. Er nur rede von den Werken des Ceremonialischen Gesetzes / von der Beschneidung/ Reinigungen/ Opfferen/ Niessung des Oster-Lams/ und anderen Geprängen: Keines weges aber von den Wercken des Moralischen Gesetzes/ oder Haltung der Zehen Geboten GOttes/ so da auch beym Evangelio sollen im Schwang gehen.

das Gesetz muß geprediget werden: gute Wercke muß man lehren und thun; dan ob sie schon nicht gerecht machen/ so stellen wir uns doch dadurch für Gott als dessen gehorsame Kinder/ wir erkennen auch darin unser Elend/ und werden dadurch desto begieriger die angebotene Gnade anzunehmen; ja es müssen der Glaube und gute Wercke mit einander überein stimmen/ und unzertrennlicher weise bey einander vergesellschafftet seyn; aber darauff sehen wir fürnehmlich und nohtwendig/ daß nicht Glaube und Wercke in diesem articul von der Rechtfertigung mit Schaden und Nachtheil der Gewissen in einander vermenget werden: und beruhet demnach der gantze Handel darauff / welches das eigentliche Ampt und Eigenschafft des allein seligmachenden Glaubens seye. Da ist nun gewiß/ daß allein der Glaube die Verheissung der Gnaden annehme: dan dieses ist des Glaubens Eigenschafft allein; die Liebe aber/ Hoffnung/ Gedult &c. haben andere Sachen/ damit sie umgehen: dan sie nehmen die Verheissung nicht an: sondern richten GOttes Gebot aus. Im Gegentheil so verwerffen wir der Papisten Irrthum/ welche den gerechtmachenden Glauben/ und die Wercke derer/ die gerecht worden seyn/ in einander vermengen/ und die Wercke in der Rechtfertigung für GOtt einflechten. Dieses straffen wir billig/ weil Christo seine Ehr hierdurch geraubet/ den betrübten Gewissen ihr Trost genommen/ und das Gesetz und Evangelium unter einander vermischet werden.

XIX. Man muß gemäß der Catholischen Theologie den eigentlichen Verlauff der Rechtfertigung ihm also einbilden und fürstellen. Erstlich/ GOtt gibt dem Sünder aus den Verdiensten Christi ein übernatürliches Licht des Glaubens/ der Hoffnung/ der Forch GOttes &c. nach deren Ubung wird endlich die Seele gebracht zu einer übernatürlichen Wircklichkeit der Liebe GOttes/ und hertzlicher Reu der Sünden: welche so bald sie in der Seelen ist/ so verdienet sie zum wenigsten de congruo, oder ihrer geziemenden Zuständigkeit und übernatürlichen Würdigkeit halben die eingegossene heiligmachende Gnade / dardurch die Seele im Augenblick einwendig und in ihrem Wesen für den Augen GOttes schöner wird als die Sonne/ weisser als der neugefallene Schnee/ Milch-weisse Lilien / Spiegel-heller Crystall &c. Wan nun durch diese eingegossene Gnade die Seele also köstlich ausgezieret ist/ so wircket sie lauter verdienstliche Wercke/ wodurch diese schöne Gnade und köstlicher Zieraht der Seelen immerhin anwächst/ und auch die Seligkeit und ewige glori zuwegen gebracht und verdienet wird de condigno, das ist: durch ein solches Verdienst/ dem wegen seiner Würdigkeit die Belohnung durchaus und Rechts-wegen gebühret/ und keines weges kan geweigert werden.

Antwort. Am Platz alles dieses ohne Grund des göttlichen Worts ertichteten Theatralischen Gauckel-wercks dienet der auf die Verdiensten Christi in hertzlicher Zuversicht sich steurende Glaube/ und die Purper-farbige Schönheit des Bluts Christi ohne eintzigem unseren Verdienst weder de congruo, weder de condigno: indem wir mit allen unsren guten Wercken GOtt als unsrem Erschöpffer und Ober-HErrn gantz und gar verpflichtet seyn: der auch in uns wircket beyde/ das Wollen und das Thun/ Phil. 2. v. 13. Daß wir also von GOtt Rechtswegen nicht das geringste zu forderen haben. Bleibt demnach die Ehr Christo und seinen heiligsten Verdiensten allein/ und werden wir aus lauter Gnaden selig durch den Glauben/ Eph. 2. v. 8.

XX. Wan die Evangelischen den guten Wercken den Preiß der Rechtfertigung wollen absprechen/ so nehmen sie ihren fürnehmsten Beweiß aus dem H. Paulo: aber sie müssen wissen/ daß wan S. Paulus spricht/ daß keiner werde gerechtfertiget durch die Wercke des Gesetzes Cal. 3. v. II. &c. Er nur rede von den Werken des Ceremonialischen Gesetzes / von der Beschneidung/ Reinigungen/ Opfferen/ Niessung des Oster-Lams/ und anderen Geprängen: Keines weges aber von den Wercken des Moralischen Gesetzes/ oder Haltung der Zehen Geboten GOttes/ so da auch beym Evangelio sollen im Schwang gehen.

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das Gesetz muß geprediget werden: gute Wercke muß            man lehren und thun; dan ob sie schon nicht gerecht machen/ so stellen wir uns doch            dadurch für Gott als dessen gehorsame Kinder/ wir erkennen auch darin unser Elend/ und            werden dadurch desto begieriger die angebotene Gnade anzunehmen; ja es müssen der Glaube            und gute Wercke mit einander überein stimmen/ und unzertrennlicher weise bey einander            vergesellschafftet seyn; aber darauff sehen wir fürnehmlich und nohtwendig/ daß nicht            Glaube und Wercke in diesem articul von der Rechtfertigung mit Schaden und Nachtheil der            Gewissen in einander vermenget werden: und beruhet demnach der gantze Handel darauff /            welches das eigentliche Ampt und Eigenschafft des allein seligmachenden Glaubens seye. Da            ist nun gewiß/ daß allein der Glaube die Verheissung der Gnaden annehme: dan dieses ist            des Glaubens Eigenschafft allein; die Liebe aber/ Hoffnung/ Gedult &amp;c. haben andere            Sachen/ damit sie umgehen: dan sie nehmen die Verheissung nicht an: sondern richten            GOttes Gebot aus. Im Gegentheil so verwerffen wir der Papisten Irrthum/ welche den            gerechtmachenden Glauben/ und die Wercke derer/ die gerecht worden seyn/ in einander            vermengen/ und die Wercke in der Rechtfertigung für GOtt einflechten. Dieses straffen wir            billig/ weil Christo seine Ehr hierdurch geraubet/ den betrübten Gewissen ihr Trost            genommen/ und das Gesetz und Evangelium unter einander vermischet werden.</p>
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        <p>Antwort. Am Platz alles dieses ohne Grund des göttlichen Worts ertichteten Theatralischen            Gauckel-wercks dienet der auf die Verdiensten Christi in hertzlicher Zuversicht sich            steurende Glaube/ und die Purper-farbige Schönheit des Bluts Christi ohne eintzigem            unseren Verdienst weder de congruo, weder de condigno: indem wir mit allen unsren guten            Wercken GOtt als unsrem Erschöpffer und Ober-HErrn gantz und gar verpflichtet seyn: der            auch in uns wircket beyde/ das Wollen und das Thun/ Phil. 2. v. 13. Daß wir also von            GOtt Rechtswegen nicht das geringste zu forderen haben. Bleibt demnach die Ehr Christo und            seinen heiligsten Verdiensten allein/ und werden wir aus lauter Gnaden selig durch den            Glauben/ Eph. 2. v. 8.</p>
        <p>XX. Wan die Evangelischen den guten Wercken den Preiß der Rechtfertigung wollen            absprechen/ so nehmen sie ihren fürnehmsten Beweiß aus dem H. Paulo: aber sie müssen            wissen/ daß wan S. Paulus spricht/ daß keiner werde gerechtfertiget durch die Wercke des            Gesetzes Cal. 3. v. II. &amp;c. Er nur rede von den Werken des Ceremonialischen Gesetzes /            von der Beschneidung/ Reinigungen/ Opfferen/ Niessung des Oster-Lams/ und anderen            Geprängen: Keines weges aber von den Wercken des Moralischen Gesetzes/ oder Haltung der            Zehen Geboten GOttes/ so da auch beym Evangelio sollen im Schwang gehen.</p>
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[180/0200] das Gesetz muß geprediget werden: gute Wercke muß man lehren und thun; dan ob sie schon nicht gerecht machen/ so stellen wir uns doch dadurch für Gott als dessen gehorsame Kinder/ wir erkennen auch darin unser Elend/ und werden dadurch desto begieriger die angebotene Gnade anzunehmen; ja es müssen der Glaube und gute Wercke mit einander überein stimmen/ und unzertrennlicher weise bey einander vergesellschafftet seyn; aber darauff sehen wir fürnehmlich und nohtwendig/ daß nicht Glaube und Wercke in diesem articul von der Rechtfertigung mit Schaden und Nachtheil der Gewissen in einander vermenget werden: und beruhet demnach der gantze Handel darauff / welches das eigentliche Ampt und Eigenschafft des allein seligmachenden Glaubens seye. Da ist nun gewiß/ daß allein der Glaube die Verheissung der Gnaden annehme: dan dieses ist des Glaubens Eigenschafft allein; die Liebe aber/ Hoffnung/ Gedult &c. haben andere Sachen/ damit sie umgehen: dan sie nehmen die Verheissung nicht an: sondern richten GOttes Gebot aus. Im Gegentheil so verwerffen wir der Papisten Irrthum/ welche den gerechtmachenden Glauben/ und die Wercke derer/ die gerecht worden seyn/ in einander vermengen/ und die Wercke in der Rechtfertigung für GOtt einflechten. Dieses straffen wir billig/ weil Christo seine Ehr hierdurch geraubet/ den betrübten Gewissen ihr Trost genommen/ und das Gesetz und Evangelium unter einander vermischet werden. XIX. Man muß gemäß der Catholischen Theologie den eigentlichen Verlauff der Rechtfertigung ihm also einbilden und fürstellen. Erstlich/ GOtt gibt dem Sünder aus den Verdiensten Christi ein übernatürliches Licht des Glaubens/ der Hoffnung/ der Forch GOttes &c. nach deren Ubung wird endlich die Seele gebracht zu einer übernatürlichen Wircklichkeit der Liebe GOttes/ und hertzlicher Reu der Sünden: welche so bald sie in der Seelen ist/ so verdienet sie zum wenigsten de congruo, oder ihrer geziemenden Zuständigkeit und übernatürlichen Würdigkeit halben die eingegossene heiligmachende Gnade / dardurch die Seele im Augenblick einwendig und in ihrem Wesen für den Augen GOttes schöner wird als die Sonne/ weisser als der neugefallene Schnee/ Milch-weisse Lilien / Spiegel-heller Crystall &c. Wan nun durch diese eingegossene Gnade die Seele also köstlich ausgezieret ist/ so wircket sie lauter verdienstliche Wercke/ wodurch diese schöne Gnade und köstlicher Zieraht der Seelen immerhin anwächst/ und auch die Seligkeit und ewige glori zuwegen gebracht und verdienet wird de condigno, das ist: durch ein solches Verdienst/ dem wegen seiner Würdigkeit die Belohnung durchaus und Rechts-wegen gebühret/ und keines weges kan geweigert werden. Antwort. Am Platz alles dieses ohne Grund des göttlichen Worts ertichteten Theatralischen Gauckel-wercks dienet der auf die Verdiensten Christi in hertzlicher Zuversicht sich steurende Glaube/ und die Purper-farbige Schönheit des Bluts Christi ohne eintzigem unseren Verdienst weder de congruo, weder de condigno: indem wir mit allen unsren guten Wercken GOtt als unsrem Erschöpffer und Ober-HErrn gantz und gar verpflichtet seyn: der auch in uns wircket beyde/ das Wollen und das Thun/ Phil. 2. v. 13. Daß wir also von GOtt Rechtswegen nicht das geringste zu forderen haben. Bleibt demnach die Ehr Christo und seinen heiligsten Verdiensten allein/ und werden wir aus lauter Gnaden selig durch den Glauben/ Eph. 2. v. 8. XX. Wan die Evangelischen den guten Wercken den Preiß der Rechtfertigung wollen absprechen/ so nehmen sie ihren fürnehmsten Beweiß aus dem H. Paulo: aber sie müssen wissen/ daß wan S. Paulus spricht/ daß keiner werde gerechtfertiget durch die Wercke des Gesetzes Cal. 3. v. II. &c. Er nur rede von den Werken des Ceremonialischen Gesetzes / von der Beschneidung/ Reinigungen/ Opfferen/ Niessung des Oster-Lams/ und anderen Geprängen: Keines weges aber von den Wercken des Moralischen Gesetzes/ oder Haltung der Zehen Geboten GOttes/ so da auch beym Evangelio sollen im Schwang gehen.

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/200>, abgerufen am 22.11.2024.