Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.ronymus Pragensis, wegen ihrer dem Pabstum zuwieder lauffenden Lehr durchs Feur seynd verzehrt worden; So kan man aber dieses Concilium nicht allerdings für untadelhafft und unfehlbar passiren lassen wie die vorige: aus Ursachen/ weilen es unter andern beschlossen/ und in die decreta verfasset hat/ das Ansehen der Concilien gehe über die auctorität der Päbsten. Wie man dan auch aus gleichen Ursachen das zu Basel an. 1438. gehaltene Concilium nicht kan für gültig erkennen/ dieweilen selbiges dem Pabst Eugenio IV. sich hat wiedersetzet/ und an dessen statt Amadaeum Hertzogen von Savoyen unter dem Nahmen Felix V. auf den Päbstischen Stuel erhoben. Hieraus dan erhellet ja klärlich/ daß die Catholische Kirch allezeit durch Ansehen der Concilien und deren darauff versammleten gelehrten Männeren das Ketzer-Geschwader mit ihrem Pestilentzischem Gifft habe zurück getrieben/ und nach Hause gewiesen. Antwort. Gar löblich handelen die Concilia, wan sie aus Gottes Wort die Ketzereyen zurück und in die Enge treiben: wan sie aber nur auf ihrem eigenen Kopff und Gutdüncken gehen wollen/ dan wanderen sie gar schlipfferig/ und strauchlen ausser den Schrancken der Warheit in die ketzerische Irrthümer/ wovon sie Christus nirgend hat freygesprochen/ im Fall sie abweichen von seinem H. Wort. (wie dan das Concilium zu Trident so weit von Gottes Wort entfernet ist als die Höll vom Himmel ist entlegen) Ja so gar das erste Concilium zu Nicaea will von etlichen in Verdacht des Irrthums gezogen werden/ da es can. II. denjenigen Soldaten so ihre Krieges-Binde einmahl haben abgelegt/ und dem Krieges-Leben abgesagt Buß für die begangene Sünde zu wircken/ verbiehtet niemahls wiedrum Krieges-Dienste anzunehmen: da doch der H. Joannes Luc. 3. v. 14. nur dis Gebot den Kriegs-Leuten ertheilet/ sie sollen niemand Gewalt noch Unrecht thun/ und sich an ihrem Solde lassen begnügen. So kan man auch das zweyte Concilium zu Nicaea nicht allerdings von allem Irrthum rechtfertigen: indem es fürgibt/ die Engel seyn nicht lautere Geister: sondern aus materialischen Leiberen gestaltet &c. Wiedrum das Concilium Iliberitanum hat gefehlet/ indem es den Büssenden am End des Lebens die Niessung des H. Abendmahls hat abgesprochen. Item can. 34. da es darfür gehalten durch die angezündete Kertzen auf den Freythöffen bey den Gräberen der Abgestorbenen würden die Seelen beunrühiget. Summa wie das Concilium Neocaesareense, das Concilium Laodicense, das Concilium Wormatiense &c. haben geirret: item wie das dritte Concilium zu Carthago mit dem Concilio zu Laodicea: das Concilium zu Arles in Franckreich mit dem Concilio zu Gangra in Paphlagonia &c. in ihren Satzungen streitig seyn/ und wie jämmerlich die Papisten sich marteren müssen die Unfehlbarlichkeit des Pabstes bey solchen spaltigen Uneinigkeiten der Concilien/ zu erhalten/ solches auszuführen würde die Schrancken geliebter Kürtze weit überschreiten. Mit kurtzen aber darvon zu reden/ nicht alle Concilien haben die Warheit getroffen: sondern nur diejenige haben das Ziel erreichet/ so ihre decreta nach der eintzigen Richtschnur des göttlichen Worts auffrichtig und redlich haben eingerichtet. XVII. Man muß einen Unterscheid machen zwischen den Concilien welche vom Pabst seynd bestätiget und gutgeheissen/ und zwischen denen so nicht vom Pabst gutgesprochen und gebilliget seyn: dan die Concilia mit ihren decreten haben nicht mehr Krafft/ dan nur in so weit als sie der Pabst bekräfftiget und für gut erkennet: Nun aber seynd etliche Concilia nur zum theil von den Päbsten gutgeheissen/ zum theil aber verworffen. Zum exempel das Concilium Caesareense in Palaestina an. 189. Laodicense in Phrygia an. 320. Sardicense an. 347. Gangrense in Paphlagonia an. 324. Sirmiense an. 356. Das dritte und vierdte Concilium Carthaginense zu Zeiten Augustini. Milevitanum in Numidia zu Zeiten Pabsts Innocentii I. Arausicanum in Franckreich an. 441. Vasatense in Franckreich an. 442. Cabilonense in Franckreich zu Zeiten Caroli M. Francofor- ronymus Pragensis, wegen ihrer dem Pabstum zuwieder lauffenden Lehr durchs Feur seynd verzehrt worden; So kan man aber dieses Concilium nicht allerdings für untadelhafft und unfehlbar passiren lassen wie die vorige: aus Ursachen/ weilen es unter andern beschlossen/ und in die decreta verfasset hat/ das Ansehen der Concilien gehe über die auctorität der Päbsten. Wie man dan auch aus gleichen Ursachen das zu Basel an. 1438. gehaltene Concilium nicht kan für gültig erkennen/ dieweilen selbiges dem Pabst Eugenio IV. sich hat wiedersetzet/ und an dessen statt Amadaeum Hertzogen von Savoyen unter dem Nahmen Felix V. auf den Päbstischen Stuel erhoben. Hieraus dan erhellet ja klärlich/ daß die Catholische Kirch allezeit durch Ansehen der Concilien und deren darauff versammleten gelehrten Männeren das Ketzer-Geschwader mit ihrem Pestilentzischem Gifft habe zurück getrieben/ und nach Hause gewiesen. Antwort. Gar löblich handelen die Concilia, wan sie aus Gottes Wort die Ketzereyen zurück und in die Enge treiben: wan sie aber nur auf ihrem eigenen Kopff und Gutdüncken gehen wollen/ dan wanderen sie gar schlipfferig/ und strauchlen ausser den Schrancken der Warheit in die ketzerische Irrthümer/ wovon sie Christus nirgend hat freygesprochen/ im Fall sie abweichen von seinem H. Wort. (wie dan das Concilium zu Trident so weit von Gottes Wort entfernet ist als die Höll vom Himmel ist entlegen) Ja so gar das erste Concilium zu Nicaea will von etlichen in Verdacht des Irrthums gezogen werden/ da es can. II. denjenigen Soldaten so ihre Krieges-Binde einmahl haben abgelegt/ und dem Krieges-Leben abgesagt Buß für die begangene Sünde zu wircken/ verbiehtet niemahls wiedrum Krieges-Dienste anzunehmen: da doch der H. Joannes Luc. 3. v. 14. nur dis Gebot den Kriegs-Leuten ertheilet/ sie sollen niemand Gewalt noch Unrecht thun/ und sich an ihrem Solde lassen begnügen. So kan man auch das zweyte Concilium zu Nicaea nicht allerdings von allem Irrthum rechtfertigen: indem es fürgibt/ die Engel seyn nicht lautere Geister: sondern aus materialischen Leiberen gestaltet &c. Wiedrum das Concilium Iliberitanum hat gefehlet/ indem es den Büssenden am End des Lebens die Niessung des H. Abendmahls hat abgesprochen. Item can. 34. da es darfür gehalten durch die angezündete Kertzen auf den Freythöffen bey den Gräberen der Abgestorbenen würden die Seelen beunrühiget. Summa wie das Concilium Neocaesareense, das Concilium Laodicense, das Concilium Wormatiense &c. haben geirret: item wie das dritte Concilium zu Carthago mit dem Concilio zu Laodicea: das Concilium zu Arles in Franckreich mit dem Concilio zu Gangra in Paphlagonia &c. in ihren Satzungen streitig seyn/ und wie jämmerlich die Papisten sich marteren müssen die Unfehlbarlichkeit des Pabstes bey solchen spaltigen Uneinigkeiten der Concilien/ zu erhalten/ solches auszuführen würde die Schrancken geliebter Kürtze weit überschreiten. Mit kurtzen aber darvon zu reden/ nicht alle Concilien haben die Warheit getroffen: sondern nur diejenige haben das Ziel erreichet/ so ihre decreta nach der eintzigen Richtschnur des göttlichen Worts auffrichtig und redlich haben eingerichtet. XVII. Man muß einen Unterscheid machen zwischen den Concilien welche vom Pabst seynd bestätiget und gutgeheissen/ und zwischen denen so nicht vom Pabst gutgesprochen und gebilliget seyn: dan die Concilia mit ihren decreten haben nicht mehr Krafft/ dan nur in so weit als sie der Pabst bekräfftiget und für gut erkennet: Nun aber seynd etliche Concilia nur zum theil von den Päbsten gutgeheissen/ zum theil aber verworffen. Zum exempel das Concilium Caesareense in Palaestina an. 189. Laodicense in Phrygia an. 320. Sardicense an. 347. Gangrense in Paphlagonia an. 324. Sirmiense an. 356. Das dritte und vierdte Concilium Carthaginense zu Zeiten Augustini. Milevitanum in Numidia zu Zeiten Pabsts Innocentii I. Arausicanum in Franckreich an. 441. Vasatense in Franckreich an. 442. Cabilonense in Franckreich zu Zeiten Caroli M. Francofor- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0154" n="134"/> ronymus Pragensis, wegen ihrer dem Pabstum zuwieder lauffenden Lehr durchs Feur seynd verzehrt worden; So kan man aber dieses Concilium nicht allerdings für untadelhafft und unfehlbar passiren lassen wie die vorige: aus Ursachen/ weilen es unter andern beschlossen/ und in die decreta verfasset hat/ das Ansehen der Concilien gehe über die auctorität der Päbsten. Wie man dan auch aus gleichen Ursachen das zu Basel an. 1438. gehaltene Concilium nicht kan für gültig erkennen/ dieweilen selbiges dem Pabst Eugenio IV. sich hat wiedersetzet/ und an dessen statt Amadaeum Hertzogen von Savoyen unter dem Nahmen Felix V. auf den Päbstischen Stuel erhoben.</p> <p>Hieraus dan erhellet ja klärlich/ daß die Catholische Kirch allezeit durch Ansehen der Concilien und deren darauff versammleten gelehrten Männeren das Ketzer-Geschwader mit ihrem Pestilentzischem Gifft habe zurück getrieben/ und nach Hause gewiesen.</p> <p>Antwort. Gar löblich handelen die Concilia, wan sie aus Gottes Wort die Ketzereyen zurück und in die Enge treiben: wan sie aber nur auf ihrem eigenen Kopff und Gutdüncken gehen wollen/ dan wanderen sie gar schlipfferig/ und strauchlen ausser den Schrancken der Warheit in die ketzerische Irrthümer/ wovon sie Christus nirgend hat freygesprochen/ im Fall sie abweichen von seinem H. Wort. (wie dan das Concilium zu Trident so weit von Gottes Wort entfernet ist als die Höll vom Himmel ist entlegen) Ja so gar das erste Concilium zu Nicaea will von etlichen in Verdacht des Irrthums gezogen werden/ da es can. II. denjenigen Soldaten so ihre Krieges-Binde einmahl haben abgelegt/ und dem Krieges-Leben abgesagt Buß für die begangene Sünde zu wircken/ verbiehtet niemahls wiedrum Krieges-Dienste anzunehmen: da doch der H. Joannes Luc. 3. v. 14. nur dis Gebot den Kriegs-Leuten ertheilet/ sie sollen niemand Gewalt noch Unrecht thun/ und sich an ihrem Solde lassen begnügen. So kan man auch das zweyte Concilium zu Nicaea nicht allerdings von allem Irrthum rechtfertigen: indem es fürgibt/ die Engel seyn nicht lautere Geister: sondern aus materialischen Leiberen gestaltet &c. Wiedrum das Concilium Iliberitanum hat gefehlet/ indem es den Büssenden am End des Lebens die Niessung des H. Abendmahls hat abgesprochen. Item can. 34. da es darfür gehalten durch die angezündete Kertzen auf den Freythöffen bey den Gräberen der Abgestorbenen würden die Seelen beunrühiget. Summa wie das Concilium Neocaesareense, das Concilium Laodicense, das Concilium Wormatiense &c. haben geirret: item wie das dritte Concilium zu Carthago mit dem Concilio zu Laodicea: das Concilium zu Arles in Franckreich mit dem Concilio zu Gangra in Paphlagonia &c. in ihren Satzungen streitig seyn/ und wie jämmerlich die Papisten sich marteren müssen die Unfehlbarlichkeit des Pabstes bey solchen spaltigen Uneinigkeiten der Concilien/ zu erhalten/ solches auszuführen würde die Schrancken geliebter Kürtze weit überschreiten. Mit kurtzen aber darvon zu reden/ nicht alle Concilien haben die Warheit getroffen: sondern nur diejenige haben das Ziel erreichet/ so ihre decreta nach der eintzigen Richtschnur des göttlichen Worts auffrichtig und redlich haben eingerichtet.</p> <p>XVII. Man muß einen Unterscheid machen zwischen den Concilien welche vom Pabst seynd bestätiget und gutgeheissen/ und zwischen denen so nicht vom Pabst gutgesprochen und gebilliget seyn: dan die Concilia mit ihren decreten haben nicht mehr Krafft/ dan nur in so weit als sie der Pabst bekräfftiget und für gut erkennet: Nun aber seynd etliche Concilia nur zum theil von den Päbsten gutgeheissen/ zum theil aber verworffen. Zum exempel das Concilium Caesareense in Palaestina an. 189. Laodicense in Phrygia an. 320. Sardicense an. 347. Gangrense in Paphlagonia an. 324. Sirmiense an. 356. Das dritte und vierdte Concilium Carthaginense zu Zeiten Augustini. Milevitanum in Numidia zu Zeiten Pabsts Innocentii I. Arausicanum in Franckreich an. 441. Vasatense in Franckreich an. 442. Cabilonense in Franckreich zu Zeiten Caroli M. Francofor- </p> </div> </body> </text> </TEI> [134/0154]
ronymus Pragensis, wegen ihrer dem Pabstum zuwieder lauffenden Lehr durchs Feur seynd verzehrt worden; So kan man aber dieses Concilium nicht allerdings für untadelhafft und unfehlbar passiren lassen wie die vorige: aus Ursachen/ weilen es unter andern beschlossen/ und in die decreta verfasset hat/ das Ansehen der Concilien gehe über die auctorität der Päbsten. Wie man dan auch aus gleichen Ursachen das zu Basel an. 1438. gehaltene Concilium nicht kan für gültig erkennen/ dieweilen selbiges dem Pabst Eugenio IV. sich hat wiedersetzet/ und an dessen statt Amadaeum Hertzogen von Savoyen unter dem Nahmen Felix V. auf den Päbstischen Stuel erhoben.
Hieraus dan erhellet ja klärlich/ daß die Catholische Kirch allezeit durch Ansehen der Concilien und deren darauff versammleten gelehrten Männeren das Ketzer-Geschwader mit ihrem Pestilentzischem Gifft habe zurück getrieben/ und nach Hause gewiesen.
Antwort. Gar löblich handelen die Concilia, wan sie aus Gottes Wort die Ketzereyen zurück und in die Enge treiben: wan sie aber nur auf ihrem eigenen Kopff und Gutdüncken gehen wollen/ dan wanderen sie gar schlipfferig/ und strauchlen ausser den Schrancken der Warheit in die ketzerische Irrthümer/ wovon sie Christus nirgend hat freygesprochen/ im Fall sie abweichen von seinem H. Wort. (wie dan das Concilium zu Trident so weit von Gottes Wort entfernet ist als die Höll vom Himmel ist entlegen) Ja so gar das erste Concilium zu Nicaea will von etlichen in Verdacht des Irrthums gezogen werden/ da es can. II. denjenigen Soldaten so ihre Krieges-Binde einmahl haben abgelegt/ und dem Krieges-Leben abgesagt Buß für die begangene Sünde zu wircken/ verbiehtet niemahls wiedrum Krieges-Dienste anzunehmen: da doch der H. Joannes Luc. 3. v. 14. nur dis Gebot den Kriegs-Leuten ertheilet/ sie sollen niemand Gewalt noch Unrecht thun/ und sich an ihrem Solde lassen begnügen. So kan man auch das zweyte Concilium zu Nicaea nicht allerdings von allem Irrthum rechtfertigen: indem es fürgibt/ die Engel seyn nicht lautere Geister: sondern aus materialischen Leiberen gestaltet &c. Wiedrum das Concilium Iliberitanum hat gefehlet/ indem es den Büssenden am End des Lebens die Niessung des H. Abendmahls hat abgesprochen. Item can. 34. da es darfür gehalten durch die angezündete Kertzen auf den Freythöffen bey den Gräberen der Abgestorbenen würden die Seelen beunrühiget. Summa wie das Concilium Neocaesareense, das Concilium Laodicense, das Concilium Wormatiense &c. haben geirret: item wie das dritte Concilium zu Carthago mit dem Concilio zu Laodicea: das Concilium zu Arles in Franckreich mit dem Concilio zu Gangra in Paphlagonia &c. in ihren Satzungen streitig seyn/ und wie jämmerlich die Papisten sich marteren müssen die Unfehlbarlichkeit des Pabstes bey solchen spaltigen Uneinigkeiten der Concilien/ zu erhalten/ solches auszuführen würde die Schrancken geliebter Kürtze weit überschreiten. Mit kurtzen aber darvon zu reden/ nicht alle Concilien haben die Warheit getroffen: sondern nur diejenige haben das Ziel erreichet/ so ihre decreta nach der eintzigen Richtschnur des göttlichen Worts auffrichtig und redlich haben eingerichtet.
XVII. Man muß einen Unterscheid machen zwischen den Concilien welche vom Pabst seynd bestätiget und gutgeheissen/ und zwischen denen so nicht vom Pabst gutgesprochen und gebilliget seyn: dan die Concilia mit ihren decreten haben nicht mehr Krafft/ dan nur in so weit als sie der Pabst bekräfftiget und für gut erkennet: Nun aber seynd etliche Concilia nur zum theil von den Päbsten gutgeheissen/ zum theil aber verworffen. Zum exempel das Concilium Caesareense in Palaestina an. 189. Laodicense in Phrygia an. 320. Sardicense an. 347. Gangrense in Paphlagonia an. 324. Sirmiense an. 356. Das dritte und vierdte Concilium Carthaginense zu Zeiten Augustini. Milevitanum in Numidia zu Zeiten Pabsts Innocentii I. Arausicanum in Franckreich an. 441. Vasatense in Franckreich an. 442. Cabilonense in Franckreich zu Zeiten Caroli M. Francofor-
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