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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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rung der Bilder haben verworffen: imgleichen habe das Concilium zu Basel/ wie auch zu Costnitz und Pisis gröblich gefehlet/ da sie die auctorität des Pabstes haben verkleinert/ weilen solche Aussprüch der Concilien die Päbste nicht haben gutgeheissen. So ist dan eurem Fürgeben nach bey diesen Conciliis der H. Geist nicht gewesen/ weilen ihre decreten und Satzungen der Pabst nicht hat gutgeheissen; Muß demnach der H. Geist wan er auf einem päbstischen Concilio, da die Väter im Nahmen Christi versammlet seyn/ zugegen seyn will/ sich darnach schicken/ wie es nachmahls Ihro Päbstlichen Heiligkeit gefällig seyn wird. Gebet doch GOtt die Ehr/ und saget unverhohlen: alle Concilia können fehlen/ aber GOttes Wort in Ewigkeit nicht. So gestehts ja auffrichtig der H. Augustinus l. 2. contra Donatistas c. 3. da er spricht: Auch allgemeine Concilia haben gefehlet/ und seyn von den nach folgenden Conciliis geändert und verbessert.

II. Wan schon die Concilia fehlen können in ihren decreten und Satzungen/ im Fall daß selbige vom Pabst nicht werden gutgeheissen/ so ist doch Christus in so weit in Mitten auf den Conciliis, daß er selbige zwar irren läßt: aber dannoch nachmahls ihren Fehler durch den Pabst verbessert. So war auch Christus mitten zwischen den zween Jüngeren so da gingen nach Emaus Luc. 24. und ließ sie dannoch in Kleinmühtigkeit und Irrthum sincken: aber bald darauff verbesserte er ihren Fehler zu ihrem eigenen Nutzen.

Antwort. Wan diese Gleichnüß gelten solle/ so wird auch Christus zu den päbstischen Conciliis sagen müssen/ was er daselbst v. 25. sagte: O ihr Thoren und träges Hertzen zu glauben allem dem das die Propheten geredet haben! Thäten also die päbstische Concilia besser sie hielten sich an dem Wort GOttes/ der Aposteln und Propheten/ und liessen die unnütze Menschen-Satzungen fahren.

III. Im Nahmen Christi versammlet seyn ist nichts anders/ als versammlet seyn in dem Ansehen und der auctorität des Pabstes/ welcher vertritt die Person Christi/ und dessentwegen allein die Gewalt hat die Concilia zu beruffen/ deren Ausspruch gut zu heissen/ und zu bestätigen.

Antwort. Der Prophet David war kein Pabst/ und dannoch hat er I. paralip. 13. v. 3. wie auch daselbst cap. 23. v. 2. die Concilia zusammen beruffen. So waren auch die Kayser keine Römische Päbste/ und dannoch hat Kayser Constantinus M. auffgebotten das allgemeine Concilium zu Nicaea. Kanser Theodosius das Concilium zu Constantinopel. Kayser Theodosius der Jüngere das Concilium zu Ephesus. Kayser Valentinianus und Martianus das Concilium zu Chalcedon. Ist also die angemaßte Vollmacht und Eigenthum die Concilia zu beruffen/ und darinnen nach Belieben zu schalten/ bey den Päbsten nur ein eingeschlichener Mißbrauch / und schändliche Hoffart.

IV. Wird doch der H. Geist auf den gesampten Conciliis angeruffen/ daß er denselbigen fürstehen/ und sie in alle Warheit leiten solle, so wird sich ja auch der H. Geist einfinden bey solchen Concilien.

Antwort. Wie das Gebet und Anruffung ist/ also ist auch die Erhörung. Nun geschicht aber die Anruffung abgöttischer weise in der ertichteten Messe/ welche Anruffung dan von GOtt nicht kan erhört werden. Uber das so seynd doch die päbstische Concilia mit der Stimm und Antwort/ so ihnen der Heil. Geist/ den sie anruffen/ in der H. Schrifft giebet/ nicht zu frieden: sondern nach eigenem Geist und Eingeben machen sie vermeinte Glaubens-Articulen/ decreta, und Satzungen/ so dem H. Geist gerad wieder-sprechen. Daraus

rung der Bilder haben verworffen: imgleichen habe das Concilium zu Basel/ wie auch zu Costnitz und Pisis gröblich gefehlet/ da sie die auctorität des Pabstes haben verkleinert/ weilen solche Aussprüch der Concilien die Päbste nicht haben gutgeheissen. So ist dan eurem Fürgeben nach bey diesen Conciliis der H. Geist nicht gewesen/ weilen ihre decreten und Satzungen der Pabst nicht hat gutgeheissen; Muß demnach der H. Geist wan er auf einem päbstischen Concilio, da die Väter im Nahmen Christi versammlet seyn/ zugegen seyn will/ sich darnach schicken/ wie es nachmahls Ihro Päbstlichen Heiligkeit gefällig seyn wird. Gebet doch GOtt die Ehr/ und saget unverhohlen: alle Concilia können fehlen/ aber GOttes Wort in Ewigkeit nicht. So gestehts ja auffrichtig der H. Augustinus l. 2. contra Donatistas c. 3. da er spricht: Auch allgemeine Concilia haben gefehlet/ und seyn von den nach folgenden Conciliis geändert und verbessert.

II. Wan schon die Concilia fehlen können in ihren decreten und Satzungen/ im Fall daß selbige vom Pabst nicht werden gutgeheissen/ so ist doch Christus in so weit in Mitten auf den Conciliis, daß er selbige zwar irren läßt: aber dannoch nachmahls ihren Fehler durch den Pabst verbessert. So war auch Christus mitten zwischen den zween Jüngeren so da gingen nach Emaus Luc. 24. und ließ sie dannoch in Kleinmühtigkeit und Irrthum sincken: aber bald darauff verbesserte er ihren Fehler zu ihrem eigenen Nutzen.

Antwort. Wan diese Gleichnüß gelten solle/ so wird auch Christus zu den päbstischen Conciliis sagen müssen/ was er daselbst v. 25. sagte: O ihr Thoren und träges Hertzen zu glauben allem dem das die Propheten geredet haben! Thäten also die päbstische Concilia besser sie hielten sich an dem Wort GOttes/ der Aposteln und Propheten/ und liessen die unnütze Menschen-Satzungen fahren.

III. Im Nahmen Christi versammlet seyn ist nichts anders/ als versammlet seyn in dem Ansehen und der auctorität des Pabstes/ welcher vertritt die Person Christi/ und dessentwegen allein die Gewalt hat die Concilia zu beruffen/ deren Ausspruch gut zu heissen/ und zu bestätigen.

Antwort. Der Prophet David war kein Pabst/ und dannoch hat er I. paralip. 13. v. 3. wie auch daselbst cap. 23. v. 2. die Concilia zusammen beruffen. So waren auch die Kayser keine Römische Päbste/ und dannoch hat Kayser Constantinus M. auffgebotten das allgemeine Concilium zu Nicaea. Kanser Theodosius das Concilium zu Constantinopel. Kayser Theodosius der Jüngere das Concilium zu Ephesus. Kayser Valentinianus und Martianus das Concilium zu Chalcedon. Ist also die angemaßte Vollmacht und Eigenthum die Concilia zu beruffen/ und darinnen nach Belieben zu schalten/ bey den Päbsten nur ein eingeschlichener Mißbrauch / und schändliche Hoffart.

IV. Wird doch der H. Geist auf den gesampten Conciliis angeruffen/ daß er denselbigen fürstehen/ und sie in alle Warheit leiten solle, so wird sich ja auch der H. Geist einfinden bey solchen Concilien.

Antwort. Wie das Gebet und Anruffung ist/ also ist auch die Erhörung. Nun geschicht aber die Anruffung abgöttischer weise in der ertichteten Messe/ welche Anruffung dan von GOtt nicht kan erhört werden. Uber das so seynd doch die päbstische Concilia mit der Stimm und Antwort/ so ihnen der Heil. Geist/ den sie anruffen/ in der H. Schrifft giebet/ nicht zu frieden: sondern nach eigenem Geist und Eingeben machen sie vermeinte Glaubens-Articulen/ decreta, und Satzungen/ so dem H. Geist gerad wieder-sprechen. Daraus

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        <p>Antwort. Wan diese Gleichnüß gelten solle/ so wird auch Christus zu den päbstischen            Conciliis sagen müssen/ was er daselbst v. 25. sagte: O ihr Thoren und träges Hertzen zu            glauben allem dem das die Propheten geredet haben! Thäten also die päbstische Concilia            besser sie hielten sich an dem Wort GOttes/ der Aposteln und Propheten/ und liessen die            unnütze Menschen-Satzungen fahren.</p>
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        <p>Antwort. Der Prophet David war kein Pabst/ und dannoch hat er I. paralip. 13. v. 3. wie            auch daselbst cap. 23. v. 2. die Concilia zusammen beruffen. So waren auch die Kayser            keine Römische Päbste/ und dannoch hat Kayser Constantinus M. auffgebotten das allgemeine            Concilium zu Nicaea. Kanser Theodosius das Concilium zu Constantinopel. Kayser Theodosius            der Jüngere das Concilium zu Ephesus. Kayser Valentinianus und Martianus das Concilium zu            Chalcedon. Ist also die angemaßte Vollmacht und Eigenthum die Concilia zu beruffen/ und            darinnen nach Belieben zu schalten/ bey den Päbsten nur ein eingeschlichener Mißbrauch /            und schändliche Hoffart.</p>
        <p>IV. Wird doch der H. Geist auf den gesampten Conciliis angeruffen/ daß er denselbigen            fürstehen/ und sie in alle Warheit leiten solle, so wird sich ja auch der H. Geist            einfinden bey solchen Concilien.</p>
        <p>Antwort. Wie das Gebet und Anruffung ist/ also ist auch die Erhörung. Nun geschicht aber            die Anruffung abgöttischer weise in der ertichteten Messe/ welche Anruffung dan von GOtt            nicht kan erhört werden. Uber das so seynd doch die päbstische Concilia mit der Stimm und            Antwort/ so ihnen der Heil. Geist/ den sie anruffen/ in der H. Schrifft giebet/ nicht            zu frieden: sondern nach eigenem Geist und Eingeben machen sie vermeinte            Glaubens-Articulen/ decreta, und Satzungen/ so dem H. Geist gerad wieder-sprechen.              Daraus
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[127/0147] rung der Bilder haben verworffen: imgleichen habe das Concilium zu Basel/ wie auch zu Costnitz und Pisis gröblich gefehlet/ da sie die auctorität des Pabstes haben verkleinert/ weilen solche Aussprüch der Concilien die Päbste nicht haben gutgeheissen. So ist dan eurem Fürgeben nach bey diesen Conciliis der H. Geist nicht gewesen/ weilen ihre decreten und Satzungen der Pabst nicht hat gutgeheissen; Muß demnach der H. Geist wan er auf einem päbstischen Concilio, da die Väter im Nahmen Christi versammlet seyn/ zugegen seyn will/ sich darnach schicken/ wie es nachmahls Ihro Päbstlichen Heiligkeit gefällig seyn wird. Gebet doch GOtt die Ehr/ und saget unverhohlen: alle Concilia können fehlen/ aber GOttes Wort in Ewigkeit nicht. So gestehts ja auffrichtig der H. Augustinus l. 2. contra Donatistas c. 3. da er spricht: Auch allgemeine Concilia haben gefehlet/ und seyn von den nach folgenden Conciliis geändert und verbessert. II. Wan schon die Concilia fehlen können in ihren decreten und Satzungen/ im Fall daß selbige vom Pabst nicht werden gutgeheissen/ so ist doch Christus in so weit in Mitten auf den Conciliis, daß er selbige zwar irren läßt: aber dannoch nachmahls ihren Fehler durch den Pabst verbessert. So war auch Christus mitten zwischen den zween Jüngeren so da gingen nach Emaus Luc. 24. und ließ sie dannoch in Kleinmühtigkeit und Irrthum sincken: aber bald darauff verbesserte er ihren Fehler zu ihrem eigenen Nutzen. Antwort. Wan diese Gleichnüß gelten solle/ so wird auch Christus zu den päbstischen Conciliis sagen müssen/ was er daselbst v. 25. sagte: O ihr Thoren und träges Hertzen zu glauben allem dem das die Propheten geredet haben! Thäten also die päbstische Concilia besser sie hielten sich an dem Wort GOttes/ der Aposteln und Propheten/ und liessen die unnütze Menschen-Satzungen fahren. III. Im Nahmen Christi versammlet seyn ist nichts anders/ als versammlet seyn in dem Ansehen und der auctorität des Pabstes/ welcher vertritt die Person Christi/ und dessentwegen allein die Gewalt hat die Concilia zu beruffen/ deren Ausspruch gut zu heissen/ und zu bestätigen. Antwort. Der Prophet David war kein Pabst/ und dannoch hat er I. paralip. 13. v. 3. wie auch daselbst cap. 23. v. 2. die Concilia zusammen beruffen. So waren auch die Kayser keine Römische Päbste/ und dannoch hat Kayser Constantinus M. auffgebotten das allgemeine Concilium zu Nicaea. Kanser Theodosius das Concilium zu Constantinopel. Kayser Theodosius der Jüngere das Concilium zu Ephesus. Kayser Valentinianus und Martianus das Concilium zu Chalcedon. Ist also die angemaßte Vollmacht und Eigenthum die Concilia zu beruffen/ und darinnen nach Belieben zu schalten/ bey den Päbsten nur ein eingeschlichener Mißbrauch / und schändliche Hoffart. IV. Wird doch der H. Geist auf den gesampten Conciliis angeruffen/ daß er denselbigen fürstehen/ und sie in alle Warheit leiten solle, so wird sich ja auch der H. Geist einfinden bey solchen Concilien. Antwort. Wie das Gebet und Anruffung ist/ also ist auch die Erhörung. Nun geschicht aber die Anruffung abgöttischer weise in der ertichteten Messe/ welche Anruffung dan von GOtt nicht kan erhört werden. Uber das so seynd doch die päbstische Concilia mit der Stimm und Antwort/ so ihnen der Heil. Geist/ den sie anruffen/ in der H. Schrifft giebet/ nicht zu frieden: sondern nach eigenem Geist und Eingeben machen sie vermeinte Glaubens-Articulen/ decreta, und Satzungen/ so dem H. Geist gerad wieder-sprechen. Daraus

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/147>, abgerufen am 19.05.2024.