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Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.

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Endlich / heu fatum Patriae! Haben wir auch verloren den Hochwirdigen vnd Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn HENRICH-JULIUM, Postulirten Bischoff dieses Stiffts / vnd Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnsern allerseits gnedigen / Fürsten vnnd Herrn / hochlöblicher vnd Christmilder gedechtnis; Ach GOTT! Quantum decus & columnam Patriae! Welch eine Zierde vnd Seule des Vaterlandes! Welch einen Weisen / Gelarten / Beredten / Großmüthigen / Tapffern Fürsten vnd Held! Welcher allein universim vnd zusammen viel herrliche / fürstliche Tugende an sich gehabt / in welchen eintzelen wol andere excelliren vnd berühmbt seyn.

Nihil do auribus! Daß es wahr sey / weiß das gantze Deutscheland; Es wissens auch Ausländische Es weiß es in sonderheit der Aller Durchleuchtigster / großmächtigster vnnd vnüberwindtiger Römischer Keyser Matthias II, etc. Wie daher J. K. M. J. F. G. tödlichen Abgang höchlich betrauren vnnd beklagen / als dieselbe beydes in einem sonderlichen gnedigen condolents Schreiben / an die hochbetrübte / hinterlassene Fürstliche Wittwe; so wol auch durch Keyserliche Botschafften allergnedigst zu erkennen gegeben haben.

Vnd scheinet sonderlich ominosum vnd nachdencklich / daß hochgedachte J. F. G. aus deroselben Eltesten vnnd Räthen bey diesem Stiffte: den Herrn Cantzler / den Herrn Richter / den alten Praeceptorem vnd Hoffprediger / den alten geheimsten Secretarium, theils voran geschicket / theils bald hernach geholet. Vnnd muste derjenige entweder gar ein [fremdsprachliches Material] vnd [fremdsprachliches Material], ein stoischer Stock vnd Storrkopff / oder ein sicherer Epicurer seyn / der nicht behertzigen vnnd bekennen wolte / daß solches durch sonderbahren Rath vnd Willen GOTtes / vnd nicht sine omine singuIari geschehe / vnd von zukünfftigen / vorstehenden Verenderungen billig allerhand nachdencken mache.

Wir / die wir solches alles sehen vnd erfahren / vnnd das zu-

Endlich / heu fatum Patriae! Haben wir auch verloren den Hochwirdigen vnd Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn HENRICH-JULIUM, Postulirten Bischoff dieses Stiffts / vnd Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnsern allerseits gnedigen / Fürsten vnnd Herrn / hochlöblicher vnd Christmilder gedechtnis; Ach GOTT! Quantum decus & columnam Patriae! Welch eine Zierde vnd Seule des Vaterlandes! Welch einen Weisen / Gelarten / Beredten / Großmüthigen / Tapffern Fürsten vnd Held! Welcher allein universim vnd zusammen viel herrliche / fürstliche Tugende an sich gehabt / in welchen eintzelen wol andere excelliren vnd berühmbt seyn.

Nihil do auribus! Daß es wahr sey / weiß das gantze Deutscheland; Es wissens auch Ausländische Es weiß es in sonderheit der Aller Durchleuchtigster / großmächtigster vnnd vnüberwindtiger Römischer Keyser Matthias II, etc. Wie daher J. K. M. J. F. G. tödlichen Abgang höchlich betrauren vnnd beklagen / als dieselbe beydes in einem sonderlichẽ gnedigen condolẽts Schreiben / an die hochbetrübte / hinterlassene Fürstliche Wittwe; so wol auch durch Keyserliche Botschafften allergnedigst zu erkennen gegeben haben.

Vnd scheinet sonderlich ominosum vnd nachdencklich / daß hochgedachte J. F. G. aus deroselben Eltesten vnnd Räthen bey diesem Stiffte: den Herrn Cantzler / den Herrn Richter / den alten Praeceptorem vnd Hoffprediger / den alten geheimsten Secretarium, theils voran geschicket / theils bald hernach geholet. Vnnd muste derjenige entweder gar ein [fremdsprachliches Material] vnd [fremdsprachliches Material], ein stoischer Stock vnd Storrkopff / oder ein sicherer Epicurer seyn / der nicht behertzigen vnnd bekennen wolte / daß solches durch sonderbahren Rath vnd Willen GOTtes / vnd nicht sine omine singuIari geschehe / vnd von zukünfftigen / vorstehenden Verenderungen billig allerhand nachdencken mache.

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[0016] Endlich / heu fatum Patriae! Haben wir auch verloren den Hochwirdigen vnd Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn HENRICH-JULIUM, Postulirten Bischoff dieses Stiffts / vnd Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnsern allerseits gnedigen / Fürsten vnnd Herrn / hochlöblicher vnd Christmilder gedechtnis; Ach GOTT! Quantum decus & columnam Patriae! Welch eine Zierde vnd Seule des Vaterlandes! Welch einen Weisen / Gelarten / Beredten / Großmüthigen / Tapffern Fürsten vnd Held! Welcher allein universim vnd zusammen viel herrliche / fürstliche Tugende an sich gehabt / in welchen eintzelen wol andere excelliren vnd berühmbt seyn. Nihil do auribus! Daß es wahr sey / weiß das gantze Deutscheland; Es wissens auch Ausländische Es weiß es in sonderheit der Aller Durchleuchtigster / großmächtigster vnnd vnüberwindtiger Römischer Keyser Matthias II, etc. Wie daher J. K. M. J. F. G. tödlichen Abgang höchlich betrauren vnnd beklagen / als dieselbe beydes in einem sonderlichẽ gnedigen condolẽts Schreiben / an die hochbetrübte / hinterlassene Fürstliche Wittwe; so wol auch durch Keyserliche Botschafften allergnedigst zu erkennen gegeben haben. Vnd scheinet sonderlich ominosum vnd nachdencklich / daß hochgedachte J. F. G. aus deroselben Eltesten vnnd Räthen bey diesem Stiffte: den Herrn Cantzler / den Herrn Richter / den alten Praeceptorem vnd Hoffprediger / den alten geheimsten Secretarium, theils voran geschicket / theils bald hernach geholet. Vnnd muste derjenige entweder gar ein _ vnd _ , ein stoischer Stock vnd Storrkopff / oder ein sicherer Epicurer seyn / der nicht behertzigen vnnd bekennen wolte / daß solches durch sonderbahren Rath vnd Willen GOTtes / vnd nicht sine omine singuIari geschehe / vnd von zukünfftigen / vorstehenden Verenderungen billig allerhand nachdencken mache. Wir / die wir solches alles sehen vnd erfahren / vnnd das zu-

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Zitationshilfe: Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613/16>, abgerufen am 24.04.2024.