Rein, Johann Justus: Japan nach Reisen und Studien. Bd. 1. Leipzig, 1881.I. Geschichte des japanischen Volkes. und einem Vasallen gegeben, dessen Nachfolger 1868 ein schönesBeispiel unwandelbarer Lehnstreue gaben. Die Gesetze des Iyeyasu oder das Testament des Die Lehre des Confucius von den fünf Universalpflichten (Go-rin) "Die Gesetze des Gongen-sama zerfallen in zwei Theile. Der *) Eine gute Uebersetzung erschien im Jahre 1874 zu Yokohama von J. F.
Lowder unter dem Titel: "The Legacy of Iyeyas (deified as Gongen-sama): a Posthumous Manuscript, in One Hundred Chapters, translated from three colla- ted Copies of the Original". Ein Jahr zuvor hatte bereits P. Kempermann eine werthvolle deutsche Uebersetzung im 1. Heft der Deutschen Gesellschaft Ostasiens etc. gegeben unter dem Titel: "Die Gesetze des Iyeyasu". Endlich finden wir in den Transactions of the Asiatic Society of Japan, Vol. III. part II. 1875 eine interessante Besprechung derselben von einem englischen Juristen, Namens W. E. Grigsby. I. Geschichte des japanischen Volkes. und einem Vasallen gegeben, dessen Nachfolger 1868 ein schönesBeispiel unwandelbarer Lehnstreue gaben. Die Gesetze des Iyeyasu oder das Testament des Die Lehre des Confucius von den fünf Universalpflichten (Go-rin) »Die Gesetze des Gongen-sama zerfallen in zwei Theile. Der *) Eine gute Uebersetzung erschien im Jahre 1874 zu Yokohama von J. F.
Lowder unter dem Titel: »The Legacy of Iyéyas (deified as Gongen-sama): a Posthumous Manuscript, in One Hundred Chapters, translated from three colla- ted Copies of the Original«. Ein Jahr zuvor hatte bereits P. Kempermann eine werthvolle deutsche Uebersetzung im 1. Heft der Deutschen Gesellschaft Ostasiens etc. gegeben unter dem Titel: »Die Gesetze des Iyeyasu«. Endlich finden wir in den Transactions of the Asiatic Society of Japan, Vol. III. part II. 1875 eine interessante Besprechung derselben von einem englischen Juristen, Namens W. E. Grigsby. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0388" n="362"/><fw place="top" type="header">I. Geschichte des japanischen Volkes.</fw><lb/> und einem Vasallen gegeben, dessen Nachfolger 1868 ein schönes<lb/> Beispiel unwandelbarer Lehnstreue gaben.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Die Gesetze des Iyeyasu</hi> oder <hi rendition="#g">das Testament des<lb/> Gongen-sama</hi> <note place="foot" n="*)">Eine gute Uebersetzung erschien im Jahre 1874 zu Yokohama von J. F.<lb/><hi rendition="#g">Lowder</hi> unter dem Titel: »The Legacy of Iyéyas (deified as Gongen-sama):<lb/> a Posthumous Manuscript, in One Hundred Chapters, translated from three colla-<lb/> ted Copies of the Original«. Ein Jahr zuvor hatte bereits P. <hi rendition="#g">Kempermann</hi><lb/> eine werthvolle deutsche Uebersetzung im 1. Heft der Deutschen Gesellschaft<lb/> Ostasiens etc. gegeben unter dem Titel: »Die Gesetze des Iyeyasu«. Endlich<lb/> finden wir in den Transactions of the Asiatic Society of Japan, Vol. III. part II.<lb/> 1875 eine interessante Besprechung derselben von einem englischen Juristen,<lb/> Namens W. E. <hi rendition="#g">Grigsby</hi>.</note>, wie man sie bezeichnender häufig nennt, sind<lb/> die geistige Hinterlassenschaft des grossen Mannes, bestimmt, seinen<lb/> Nachfolgern zur Richtschnur zu dienen, denselben das Shôgunat, dem<lb/> Lande Frieden und gedeihliche Entwickelung zu sichern. Schon der<lb/> Umstand, dass sie diesem Zwecke dritthalbhundert Jahre hindurch<lb/> entsprachen, gibt ihnen eine grosse Bedeutung. Aber sie sind uns<lb/> auch zum Verständniss der gesellschaftlichen Zustände, sowie der<lb/> Denk- und Handlungsweise unter dem Shôgunat der Tokugawa von<lb/> grossem Werthe. Indem Iyeyasu einerseits die schon bestehende und<lb/> meist von Yoritomo herrührende Feudalordnung, anderseits die Prin-<lb/> cipien der chinesischen Weisen <hi rendition="#g">Confucius</hi> und <hi rendition="#g">Mencius</hi> seinem<lb/> Werke zu Grunde legte, schloss er sich den herrschenden Anschau-<lb/> ungen und Verhältnissen an und schuf einen Codex, der, als die her-<lb/> vorragendste legislative Leistung Japans, auch im Vergleich mit den<lb/> Codices der europäischen Völker aus ihrer Feudalzeit viel Interessantes<lb/> bietet.</p><lb/> <p>Die Lehre des Confucius von den fünf Universalpflichten (Go-rin)<lb/> und Beziehungen der Menschen zu einander, nämlich zwischen Sou-<lb/> verän und Unterthanen, Eltern und Kindern, Gatten, Geschwistern<lb/> und Freunden, nahm Iyeyasu zum Ausgangspunkt für seine Gesetze,<lb/> und so betrachtete er denn auch gleich Confucius die Familie mit<lb/> Recht als die Grundlage des Staates und als Basis der Familie ihr<lb/> Haupt. Aus diesem Grunde und aus religiösen Rücksichten musste<lb/> die Familie erhalten werden. Ein Mittel, dies zu ermöglichen, wo<lb/> sie sonst ausgestorben sein würde, war die Adoption.</p><lb/> <p>»Die Gesetze des Gongen-sama zerfallen in zwei Theile. Der<lb/> erste umfasst die achtzehn Gesetze, durch welche der Gründer der<lb/> Tokugawa-Herrschaft ein Jahr vor seinem Tode Kaiser und Fürsten<lb/> des letzten Restes von Unabhängigkeit beraubte und seinen Nach-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [362/0388]
I. Geschichte des japanischen Volkes.
und einem Vasallen gegeben, dessen Nachfolger 1868 ein schönes
Beispiel unwandelbarer Lehnstreue gaben.
Die Gesetze des Iyeyasu oder das Testament des
Gongen-sama *), wie man sie bezeichnender häufig nennt, sind
die geistige Hinterlassenschaft des grossen Mannes, bestimmt, seinen
Nachfolgern zur Richtschnur zu dienen, denselben das Shôgunat, dem
Lande Frieden und gedeihliche Entwickelung zu sichern. Schon der
Umstand, dass sie diesem Zwecke dritthalbhundert Jahre hindurch
entsprachen, gibt ihnen eine grosse Bedeutung. Aber sie sind uns
auch zum Verständniss der gesellschaftlichen Zustände, sowie der
Denk- und Handlungsweise unter dem Shôgunat der Tokugawa von
grossem Werthe. Indem Iyeyasu einerseits die schon bestehende und
meist von Yoritomo herrührende Feudalordnung, anderseits die Prin-
cipien der chinesischen Weisen Confucius und Mencius seinem
Werke zu Grunde legte, schloss er sich den herrschenden Anschau-
ungen und Verhältnissen an und schuf einen Codex, der, als die her-
vorragendste legislative Leistung Japans, auch im Vergleich mit den
Codices der europäischen Völker aus ihrer Feudalzeit viel Interessantes
bietet.
Die Lehre des Confucius von den fünf Universalpflichten (Go-rin)
und Beziehungen der Menschen zu einander, nämlich zwischen Sou-
verän und Unterthanen, Eltern und Kindern, Gatten, Geschwistern
und Freunden, nahm Iyeyasu zum Ausgangspunkt für seine Gesetze,
und so betrachtete er denn auch gleich Confucius die Familie mit
Recht als die Grundlage des Staates und als Basis der Familie ihr
Haupt. Aus diesem Grunde und aus religiösen Rücksichten musste
die Familie erhalten werden. Ein Mittel, dies zu ermöglichen, wo
sie sonst ausgestorben sein würde, war die Adoption.
»Die Gesetze des Gongen-sama zerfallen in zwei Theile. Der
erste umfasst die achtzehn Gesetze, durch welche der Gründer der
Tokugawa-Herrschaft ein Jahr vor seinem Tode Kaiser und Fürsten
des letzten Restes von Unabhängigkeit beraubte und seinen Nach-
*) Eine gute Uebersetzung erschien im Jahre 1874 zu Yokohama von J. F.
Lowder unter dem Titel: »The Legacy of Iyéyas (deified as Gongen-sama):
a Posthumous Manuscript, in One Hundred Chapters, translated from three colla-
ted Copies of the Original«. Ein Jahr zuvor hatte bereits P. Kempermann
eine werthvolle deutsche Uebersetzung im 1. Heft der Deutschen Gesellschaft
Ostasiens etc. gegeben unter dem Titel: »Die Gesetze des Iyeyasu«. Endlich
finden wir in den Transactions of the Asiatic Society of Japan, Vol. III. part II.
1875 eine interessante Besprechung derselben von einem englischen Juristen,
Namens W. E. Grigsby.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |