mit der Hacke einschlagen, und in eben den Augen- blik, und so zu sagen in einer Bewegung, die Erde heraus reissen, so wird man ihn gewiß mit heraus bringen.
Hierbey aber hat man sich mit der Hacke, wo es zu bemerken möglich ist, also zu stellen daß man dem Maulwurfe von der Seite ankommen, oder hinter ihm einhacken möge, weil sich derselbe auf diese Art am wenigsten reteriren kan.
Wenn sie aber, wie im Früh-Jahre zuweilen geschiehet, da sie am stärksten zu wühlen pflegen, ein Garten-Bette alzusehr durchritten, und unten alles hohl gemachet haben, so hält es hernachmalen schwehr dieselben zu fangen.
Jn diesem Falle aber können die Tret-Breter, wie in dem ersten Theile p. 134. zu sehen, unge- meine Dienste thun.
Mit diesen Bretern wird das durchrittene Bet- te fein gleich und eben getreten welches den jun- gen Pflänzlein, die etwan auf demselben sich schon befinden möchten, keinen Schaden thut.
Alsdenn darf man sich nicht alsobald von sol- chen gleich getretenem Lande wieder wegbegeben, sondern man muß sich noch eine Weile dabey auf- halten: denn etwan in einer kleinen Viertel- oder auf das längste in einer halben Stunde, stellen sich die Maulwürfe wiederum ein.
Sobald sich nun einer reget, welches man auf einen solchen wohl zusammen getretenem Lande gleich gewahr wird, so kan man denselben auf vor- besagte Weise, augenblicklich herausholen.
Auf
ſchaͤdl. Thieren und Ungeziefer.
mit der Hacke einſchlagen, und in eben den Augen- blik, und ſo zu ſagen in einer Bewegung, die Erde heraus reiſſen, ſo wird man ihn gewiß mit heraus bringen.
Hierbey aber hat man ſich mit der Hacke, wo es zu bemerken moͤglich iſt, alſo zu ſtellen daß man dem Maulwurfe von der Seite ankommen, oder hinter ihm einhacken moͤge, weil ſich derſelbe auf dieſe Art am wenigſten reteriren kan.
Wenn ſie aber, wie im Fruͤh-Jahre zuweilen geſchiehet, da ſie am ſtaͤrkſten zu wuͤhlen pflegen, ein Garten-Bette alzuſehr durchritten, und unten alles hohl gemachet haben, ſo haͤlt es hernachmalen ſchwehr dieſelben zu fangen.
Jn dieſem Falle aber koͤnnen die Tret-Breter, wie in dem erſten Theile p. 134. zu ſehen, unge- meine Dienſte thun.
Mit dieſen Bretern wird das durchrittene Bet- te fein gleich und eben getreten welches den jun- gen Pflaͤnzlein, die etwan auf demſelben ſich ſchon befinden moͤchten, keinen Schaden thut.
Alsdenn darf man ſich nicht alſobald von ſol- chen gleich getretenem Lande wieder wegbegeben, ſondern man muß ſich noch eine Weile dabey auf- halten: denn etwan in einer kleinen Viertel- oder auf das laͤngſte in einer halben Stunde, ſtellen ſich die Maulwuͤrfe wiederum ein.
Sobald ſich nun einer reget, welches man auf einen ſolchen wohl zuſammen getretenem Lande gleich gewahr wird, ſo kan man denſelben auf vor- beſagte Weiſe, augenblicklich herausholen.
Auf
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[191/0205]
ſchaͤdl. Thieren und Ungeziefer.
mit der Hacke einſchlagen, und in eben den Augen-
blik, und ſo zu ſagen in einer Bewegung, die Erde
heraus reiſſen, ſo wird man ihn gewiß mit heraus
bringen.
Hierbey aber hat man ſich mit der Hacke, wo es
zu bemerken moͤglich iſt, alſo zu ſtellen daß man
dem Maulwurfe von der Seite ankommen, oder
hinter ihm einhacken moͤge, weil ſich derſelbe auf
dieſe Art am wenigſten reteriren kan.
Wenn ſie aber, wie im Fruͤh-Jahre zuweilen
geſchiehet, da ſie am ſtaͤrkſten zu wuͤhlen pflegen,
ein Garten-Bette alzuſehr durchritten, und unten
alles hohl gemachet haben, ſo haͤlt es hernachmalen
ſchwehr dieſelben zu fangen.
Jn dieſem Falle aber koͤnnen die Tret-Breter,
wie in dem erſten Theile p. 134. zu ſehen, unge-
meine Dienſte thun.
Mit dieſen Bretern wird das durchrittene Bet-
te fein gleich und eben getreten welches den jun-
gen Pflaͤnzlein, die etwan auf demſelben ſich ſchon
befinden moͤchten, keinen Schaden thut.
Alsdenn darf man ſich nicht alſobald von ſol-
chen gleich getretenem Lande wieder wegbegeben,
ſondern man muß ſich noch eine Weile dabey auf-
halten: denn etwan in einer kleinen Viertel- oder
auf das laͤngſte in einer halben Stunde, ſtellen ſich
die Maulwuͤrfe wiederum ein.
Sobald ſich nun einer reget, welches man auf
einen ſolchen wohl zuſammen getretenem Lande
gleich gewahr wird, ſo kan man denſelben auf vor-
beſagte Weiſe, augenblicklich herausholen.
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Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 6. 2. Aufl. Erfurt, 1765, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reichart_landschatz06_1755/205>, abgerufen am 16.02.2025.
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