Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 5. Erfurt, 1754.der Aecker ohne Brache. folglich bey weiten nicht so gut ins Maaß gie-bet. So gar gehet es recht wohl an zum dritten- mal Winter-Rocken auf solchen Acker zu bestellen. welches alsdenn das neunte Jahr wäre. Der Acker aber muß eben so, wie im achten Jahre zu- bereitet und begattet werden. Auf diese Art wür- de aus den folgenden neunten Jahre das zehende werden. Jnzwischen blieben die nachfolgenden Jahre darnach in ihrer Ordnung. Hierbey ist aber noch zu merken, daß diese Bestellung mit Winter-Rocken dreymal hinter einander nur von guten, und nach meiner angege- benen Art gedüngten und zubereiteten Aeckern zu verstehen sey, keinesweges aber auf magern, stei- nigten, bergigten, oder nach der gemeinen Bau- ern-Art cultivirten Lande angehe. Denn da ein solcher Acker so stark gedünget worden, und von der Düngung an, noch keine Korn-Früchte getra- gen, auch dann und wann gegraben oder tief ge- ahren, und durch die Erziehung der Küchen- und Specerey-Früchte vom Unkraute dergestalt be- freyet worden, daß der darauf erzeugte Rocken so reine wird als wenn er gelesen wäre, so folget, daß er so gut im Stande sey, Rocken zu tragen, als ein leicht gedüngter, und nach der gemeinen Leyer ge- pflügter Brach-Acker, dessen Kräfte allezeit halb durch das Unkraut ausgezehret worden. Doch darf man in den folgenden Jahren, bey der weitern Abwechselung mit denen Früchten mit den Winter-Rocken, nicht wieder zwey oder drey D 2
der Aecker ohne Brache. folglich bey weiten nicht ſo gut ins Maaß gie-bet. So gar gehet es recht wohl an zum dritten- mal Winter-Rocken auf ſolchen Acker zu beſtellen. welches alsdenn das neunte Jahr waͤre. Der Acker aber muß eben ſo, wie im achten Jahre zu- bereitet und begattet werden. Auf dieſe Art wuͤr- de aus den folgenden neunten Jahre das zehende werden. Jnzwiſchen blieben die nachfolgenden Jahre darnach in ihrer Ordnung. Hierbey iſt aber noch zu merken, daß dieſe Beſtellung mit Winter-Rocken dreymal hinter einander nur von guten, und nach meiner angege- benen Art geduͤngten und zubereiteten Aeckern zu verſtehen ſey, keinesweges aber auf magern, ſtei- nigten, bergigten, oder nach der gemeinen Bau- ern-Art cultivirten Lande angehe. Denn da ein ſolcher Acker ſo ſtark geduͤnget worden, und von der Duͤngung an, noch keine Korn-Fruͤchte getra- gen, auch dann und wann gegraben oder tief ge- ahren, und durch die Erziehung der Kuͤchen- und Specerey-Fruͤchte vom Unkraute dergeſtalt be- freyet worden, daß der darauf erzeugte Rocken ſo reine wird als wenn er geleſen waͤre, ſo folget, daß er ſo gut im Stande ſey, Rocken zu tragen, als ein leicht geduͤngter, und nach der gemeinen Leyer ge- pfluͤgter Brach-Acker, deſſen Kraͤfte allezeit halb durch das Unkraut ausgezehret worden. Doch darf man in den folgenden Jahren, bey der weitern Abwechſelung mit denen Fruͤchten mit den Winter-Rocken, nicht wieder zwey oder drey D 2
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der Aecker ohne Brache.
folglich bey weiten nicht ſo gut ins Maaß gie-
bet.
So gar gehet es recht wohl an zum dritten-
mal Winter-Rocken auf ſolchen Acker zu beſtellen.
welches alsdenn das neunte Jahr waͤre. Der
Acker aber muß eben ſo, wie im achten Jahre zu-
bereitet und begattet werden. Auf dieſe Art wuͤr-
de aus den folgenden neunten Jahre das zehende
werden. Jnzwiſchen blieben die nachfolgenden
Jahre darnach in ihrer Ordnung.
Hierbey iſt aber noch zu merken, daß dieſe
Beſtellung mit Winter-Rocken dreymal hinter
einander nur von guten, und nach meiner angege-
benen Art geduͤngten und zubereiteten Aeckern zu
verſtehen ſey, keinesweges aber auf magern, ſtei-
nigten, bergigten, oder nach der gemeinen Bau-
ern-Art cultivirten Lande angehe. Denn da ein
ſolcher Acker ſo ſtark geduͤnget worden, und von
der Duͤngung an, noch keine Korn-Fruͤchte getra-
gen, auch dann und wann gegraben oder tief ge-
ahren, und durch die Erziehung der Kuͤchen- und
Specerey-Fruͤchte vom Unkraute dergeſtalt be-
freyet worden, daß der darauf erzeugte Rocken ſo
reine wird als wenn er geleſen waͤre, ſo folget, daß
er ſo gut im Stande ſey, Rocken zu tragen, als ein
leicht geduͤngter, und nach der gemeinen Leyer ge-
pfluͤgter Brach-Acker, deſſen Kraͤfte allezeit halb
durch das Unkraut ausgezehret worden.
Doch darf man in den folgenden Jahren,
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