Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.Verhältniß katholischer Landesfürsten. lichen Mitglieder des Landtags vorher auf seine Propositio-nen einzugehn, genöthigt, den Genuß des Abendmahls un- ter beiderlei Gestalt und die Straflosigkeit der Übertretung der Fastengesetze zu bewilligen. Das Versprechen das er gab, so viel an ihm sey, dafür zu sorgen daß das Wort Gottes durch taugliche Seelsorger im Sinne der apostolischen Kirche verkündet werde, ließ die weiteste Auslegung zu, so unbestimmt auch die Worte gewählt waren. 1 Durch ähnliches Andringen der Stände ward auch Kai- Es wäre eine Täuschung gewesen, hätte man die Ein- 1 Freiberg Landstände II, 330. 2 Masius Bericht vom 4ten Juli. "Darauf sy (päpstl. Hei- Ranke D. Gesch. V. 28
Verhaͤltniß katholiſcher Landesfuͤrſten. lichen Mitglieder des Landtags vorher auf ſeine Propoſitio-nen einzugehn, genöthigt, den Genuß des Abendmahls un- ter beiderlei Geſtalt und die Strafloſigkeit der Übertretung der Faſtengeſetze zu bewilligen. Das Verſprechen das er gab, ſo viel an ihm ſey, dafür zu ſorgen daß das Wort Gottes durch taugliche Seelſorger im Sinne der apoſtoliſchen Kirche verkündet werde, ließ die weiteſte Auslegung zu, ſo unbeſtimmt auch die Worte gewählt waren. 1 Durch ähnliches Andringen der Stände ward auch Kai- Es wäre eine Täuſchung geweſen, hätte man die Ein- 1 Freiberg Landſtaͤnde II, 330. 2 Maſius Bericht vom 4ten Juli. „Darauf ſy (paͤpſtl. Hei- Ranke D. Geſch. V. 28
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Verhaͤltniß katholiſcher Landesfuͤrſten.
lichen Mitglieder des Landtags vorher auf ſeine Propoſitio-
nen einzugehn, genöthigt, den Genuß des Abendmahls un-
ter beiderlei Geſtalt und die Strafloſigkeit der Übertretung
der Faſtengeſetze zu bewilligen. Das Verſprechen das er
gab, ſo viel an ihm ſey, dafür zu ſorgen daß das Wort
Gottes durch taugliche Seelſorger im Sinne der apoſtoliſchen
Kirche verkündet werde, ließ die weiteſte Auslegung zu, ſo
unbeſtimmt auch die Worte gewählt waren. 1
Durch ähnliches Andringen der Stände ward auch Kai-
ſer Ferdinand in demſelben Jahre bewogen, die General-
mandate, durch die er dem Gebrauch des Kelches im Abend-
mahl und andern Abweichungen Einhalt zu thun gedroht
hatte, fürs Erſte einzuſtellen und die Zugeſtändniſſe, die in
Böhmen und Mähren unwiderruflich geworden, jetzt auch
in den öſtreichiſchen Herzogthümern eintreten zu laſſen. In
Schleſien gab er auf, die von Fürſten und Ständen vor-
genommenen Veränderungen rückgängig zu machen.
Es wäre eine Täuſchung geweſen, hätte man die Ein-
willigung des römiſchen Hofes zu dieſen Schritten erwarten
wollen. Mit heftigen Scheltworten empfieng Paul IV den
cleviſchen Abgeordneten Maſius, der im Juli 1556 nach
Rom gekommen war, um einen verwandten Antrag zu ma-
chen. 2 Er ergoß ſich in Ausrufungen über die Undankbarkeit
der Deutſchen gegen die Kirche, welche doch das Kaiſerthum
von den Griechen auf ſie übertragen habe; der Abfall der
Nation werde verurſachen, daß ihr durch die Türken eben ſo
geſchehe, wie dieſe einſt den Griechen gethan.
1 Freiberg Landſtaͤnde II, 330.
2 Maſius Bericht vom 4ten Juli. „Darauf ſy (paͤpſtl. Hei-
Ranke D. Geſch. V. 28
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