schließen, ohne sie doch darum in ihren Freiheiten zu beein- trächtigen und sie dem Reiche zu unterwerfen. 1
Der Kaiser hoffte dieß dem Wesen nach zu erreichen, indem er sich endlich bereit erklärte, mit seinen Erbniederlan- den in den Reichshülfen immer mit einer bestimmten Summe aufzukommen, wogegen man jedoch dieselben sämmtlich in Einem Kreise begreifen und in ihren Exemtionen von den Reichsgerichten bestätigen müsse.
Die Dinge lagen so, daß die Stände dieß dem Kai- ser bei weitem mehr als dem Reiche vortheilhafte Begeh- ren dennoch nicht ablehnten.
Sie forderten ihn zunächst auf, die Lande die er in Einen Kreis zu vereinigen gedenke, namentlich zu bezeichnen, und anzugeben was er von denselben leisten wolle und da- gegen vom Reich erwarte.
In seiner Antwort am 14ten Mai zählt nun der Kai- ser seine gesammten Erbniederlande auf: -- die vormals fran- zösischen, Flandern und Artois, so gut wie die neu erworbe- nen, Utrecht Overissel Gröningen Geldern Zütphen selbst Ma- siricht, schließt er ein; das Reich soll sich verbinden, sie wie andre seiner Glieder zu vertheidigen, ohne ihnen darum ihre Exemtionen zu entreißen; dafür will er den Anschlag eines Churfürsten zwiefach zahlen.
Die Stände waren nicht sogleich mit ihm einverstan- den: sie bezweifelten die Gültigkeit jener Exemtionen, sie hiel-
1A ete advise de trouver quelque expedient et bon moien, pour l'asseurance dudit pays, de les allier avec led. empire tant par ligue offensive que defensive envers et contre tous, moyen- nant que l'on le pourroit faire sans prejudicier lesd. pays et leurs libertes et privileges et sans les assujettir and. empire.
Neuntes Buch. Erſtes Capitel.
ſchließen, ohne ſie doch darum in ihren Freiheiten zu beein- trächtigen und ſie dem Reiche zu unterwerfen. 1
Der Kaiſer hoffte dieß dem Weſen nach zu erreichen, indem er ſich endlich bereit erklärte, mit ſeinen Erbniederlan- den in den Reichshülfen immer mit einer beſtimmten Summe aufzukommen, wogegen man jedoch dieſelben ſämmtlich in Einem Kreiſe begreifen und in ihren Exemtionen von den Reichsgerichten beſtätigen müſſe.
Die Dinge lagen ſo, daß die Stände dieß dem Kai- ſer bei weitem mehr als dem Reiche vortheilhafte Begeh- ren dennoch nicht ablehnten.
Sie forderten ihn zunächſt auf, die Lande die er in Einen Kreis zu vereinigen gedenke, namentlich zu bezeichnen, und anzugeben was er von denſelben leiſten wolle und da- gegen vom Reich erwarte.
In ſeiner Antwort am 14ten Mai zählt nun der Kai- ſer ſeine geſammten Erbniederlande auf: — die vormals fran- zöſiſchen, Flandern und Artois, ſo gut wie die neu erworbe- nen, Utrecht Overiſſel Gröningen Geldern Zütphen ſelbſt Ma- ſiricht, ſchließt er ein; das Reich ſoll ſich verbinden, ſie wie andre ſeiner Glieder zu vertheidigen, ohne ihnen darum ihre Exemtionen zu entreißen; dafür will er den Anſchlag eines Churfürſten zwiefach zahlen.
Die Stände waren nicht ſogleich mit ihm einverſtan- den: ſie bezweifelten die Gültigkeit jener Exemtionen, ſie hiel-
1A été advisé de trouver quelque expedient et bon moien, pour l’asseurance dudit pays, de les allier avec led. empire tant par ligue offensive que defensive envers et contre tous, moyen- nant que l’on le pourroit faire sans prejudicier lesd. pays et leurs libertés et priviléges et sans les assujettir and. empire.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0038"n="26"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#g">Neuntes Buch. Erſtes Capitel</hi>.</fw><lb/>ſchließen, ohne ſie doch darum in ihren Freiheiten zu beein-<lb/>
trächtigen und ſie dem Reiche zu unterwerfen. <noteplace="foot"n="1"><hirendition="#aq">A été advisé de trouver quelque expedient et bon moien,<lb/>
pour l’asseurance dudit pays, de les allier avec led. empire tant<lb/>
par ligue offensive que defensive envers et contre tous, moyen-<lb/>
nant que l’on le pourroit faire sans prejudicier lesd. pays et leurs<lb/>
libertés et priviléges et sans les assujettir and. empire.</hi></note></p><lb/><p>Der Kaiſer hoffte dieß dem Weſen nach zu erreichen,<lb/>
indem er ſich endlich bereit erklärte, mit ſeinen Erbniederlan-<lb/>
den in den Reichshülfen immer mit einer beſtimmten Summe<lb/>
aufzukommen, wogegen man jedoch dieſelben ſämmtlich in<lb/>
Einem Kreiſe begreifen und in ihren Exemtionen von den<lb/>
Reichsgerichten beſtätigen müſſe.</p><lb/><p>Die Dinge lagen ſo, daß die Stände dieß dem Kai-<lb/>ſer bei weitem mehr als dem Reiche vortheilhafte Begeh-<lb/>
ren dennoch nicht ablehnten.</p><lb/><p>Sie forderten ihn zunächſt auf, die Lande die er in<lb/>
Einen Kreis zu vereinigen gedenke, namentlich zu bezeichnen,<lb/>
und anzugeben was er von denſelben leiſten wolle und da-<lb/>
gegen vom Reich erwarte.</p><lb/><p>In ſeiner Antwort am 14ten Mai zählt nun der Kai-<lb/>ſer ſeine geſammten Erbniederlande auf: — die vormals fran-<lb/>
zöſiſchen, Flandern und Artois, ſo gut wie die neu erworbe-<lb/>
nen, Utrecht Overiſſel Gröningen Geldern Zütphen ſelbſt Ma-<lb/>ſiricht, ſchließt er ein; das Reich ſoll ſich verbinden, ſie wie<lb/>
andre ſeiner Glieder zu vertheidigen, ohne ihnen darum ihre<lb/>
Exemtionen zu entreißen; dafür will er den Anſchlag eines<lb/>
Churfürſten zwiefach zahlen.</p><lb/><p>Die Stände waren nicht ſogleich mit ihm einverſtan-<lb/>
den: ſie bezweifelten die Gültigkeit jener Exemtionen, ſie hiel-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[26/0038]
Neuntes Buch. Erſtes Capitel.
ſchließen, ohne ſie doch darum in ihren Freiheiten zu beein-
trächtigen und ſie dem Reiche zu unterwerfen. 1
Der Kaiſer hoffte dieß dem Weſen nach zu erreichen,
indem er ſich endlich bereit erklärte, mit ſeinen Erbniederlan-
den in den Reichshülfen immer mit einer beſtimmten Summe
aufzukommen, wogegen man jedoch dieſelben ſämmtlich in
Einem Kreiſe begreifen und in ihren Exemtionen von den
Reichsgerichten beſtätigen müſſe.
Die Dinge lagen ſo, daß die Stände dieß dem Kai-
ſer bei weitem mehr als dem Reiche vortheilhafte Begeh-
ren dennoch nicht ablehnten.
Sie forderten ihn zunächſt auf, die Lande die er in
Einen Kreis zu vereinigen gedenke, namentlich zu bezeichnen,
und anzugeben was er von denſelben leiſten wolle und da-
gegen vom Reich erwarte.
In ſeiner Antwort am 14ten Mai zählt nun der Kai-
ſer ſeine geſammten Erbniederlande auf: — die vormals fran-
zöſiſchen, Flandern und Artois, ſo gut wie die neu erworbe-
nen, Utrecht Overiſſel Gröningen Geldern Zütphen ſelbſt Ma-
ſiricht, ſchließt er ein; das Reich ſoll ſich verbinden, ſie wie
andre ſeiner Glieder zu vertheidigen, ohne ihnen darum ihre
Exemtionen zu entreißen; dafür will er den Anſchlag eines
Churfürſten zwiefach zahlen.
Die Stände waren nicht ſogleich mit ihm einverſtan-
den: ſie bezweifelten die Gültigkeit jener Exemtionen, ſie hiel-
1 A été advisé de trouver quelque expedient et bon moien,
pour l’asseurance dudit pays, de les allier avec led. empire tant
par ligue offensive que defensive envers et contre tous, moyen-
nant que l’on le pourroit faire sans prejudicier lesd. pays et leurs
libertés et priviléges et sans les assujettir and. empire.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/38>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.