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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Zehntes Buch. Viertes Capitel.
wohner von Culmbach ihre fahrende Habe auf die Plassen-
burg und steckten ihre Wohnungen in Brand. Wie Culm-
bach, so fiel Baireuth und von neuem auch Hof in die
Hände der Feinde.

Und indem erschien das lange zurückgehaltene Urtel des
Kammergerichts, durch welches Markgraf Albrecht wegen sei-
ner landfriedensbrüchigen eigengewaltigen Thaten in die Acht
erklärt, sein Leib, Hab und Gut Jedermann Preis gege-
ben ward.

Albrecht scherzte als er davon vernahm, aber bisher wa-
ren diese Urtel noch immer vollstreckt worden, und daß auch
ihm nicht wohl dabei ward, zeigt die grenzenlose Wuth, in
die er gerieth. Er befiehlt den Hauptleuten seiner Truppen,
sie sollen den Pfaffen, seinen Feinden, "zum glücklichen Neu-
jahr ein zehen Orte anstecken oder zwanzig; sie sollen ein Feuer
anzünden, daß die Kinder im Mutterleibe einen Fuß an sich
ziehen oder auch beide." "Wenn man mich verdirbt," rief
er aus, "wohlan, so will ich bewirken, daß auch andre Leute
nichts haben."

Seine Stammesvettern und die Heidelberger Verbün-
deten suchten auch jetzt noch einen Austrag zu Stande zu
bringen: und zwei Mal ward im Anfang des Jahres 1554
darüber Verhandlung gepflogen; aber die Gegner wollten
dem gefährlichen Nachbar, den sie jetzt nach Wunsch einge-
trieben, unter keiner andern Bedingung einen Stillstand ge-
währen, als daß seine Ruhe von seinen Verwandten ver-
bürgt werde und er selber die Waffen niederlege.

Dazu wollte er sich nimmermehr verstehn. Noch hielt
er an allen seinen Ansprüchen, Brief und Siegel die er habe,

Zehntes Buch. Viertes Capitel.
wohner von Culmbach ihre fahrende Habe auf die Plaſſen-
burg und ſteckten ihre Wohnungen in Brand. Wie Culm-
bach, ſo fiel Baireuth und von neuem auch Hof in die
Hände der Feinde.

Und indem erſchien das lange zurückgehaltene Urtel des
Kammergerichts, durch welches Markgraf Albrecht wegen ſei-
ner landfriedensbrüchigen eigengewaltigen Thaten in die Acht
erklärt, ſein Leib, Hab und Gut Jedermann Preis gege-
ben ward.

Albrecht ſcherzte als er davon vernahm, aber bisher wa-
ren dieſe Urtel noch immer vollſtreckt worden, und daß auch
ihm nicht wohl dabei ward, zeigt die grenzenloſe Wuth, in
die er gerieth. Er befiehlt den Hauptleuten ſeiner Truppen,
ſie ſollen den Pfaffen, ſeinen Feinden, „zum glücklichen Neu-
jahr ein zehen Orte anſtecken oder zwanzig; ſie ſollen ein Feuer
anzünden, daß die Kinder im Mutterleibe einen Fuß an ſich
ziehen oder auch beide.“ „Wenn man mich verdirbt,“ rief
er aus, „wohlan, ſo will ich bewirken, daß auch andre Leute
nichts haben.“

Seine Stammesvettern und die Heidelberger Verbün-
deten ſuchten auch jetzt noch einen Austrag zu Stande zu
bringen: und zwei Mal ward im Anfang des Jahres 1554
darüber Verhandlung gepflogen; aber die Gegner wollten
dem gefährlichen Nachbar, den ſie jetzt nach Wunſch einge-
trieben, unter keiner andern Bedingung einen Stillſtand ge-
währen, als daß ſeine Ruhe von ſeinen Verwandten ver-
bürgt werde und er ſelber die Waffen niederlege.

Dazu wollte er ſich nimmermehr verſtehn. Noch hielt
er an allen ſeinen Anſprüchen, Brief und Siegel die er habe,

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[340/0352] Zehntes Buch. Viertes Capitel. wohner von Culmbach ihre fahrende Habe auf die Plaſſen- burg und ſteckten ihre Wohnungen in Brand. Wie Culm- bach, ſo fiel Baireuth und von neuem auch Hof in die Hände der Feinde. Und indem erſchien das lange zurückgehaltene Urtel des Kammergerichts, durch welches Markgraf Albrecht wegen ſei- ner landfriedensbrüchigen eigengewaltigen Thaten in die Acht erklärt, ſein Leib, Hab und Gut Jedermann Preis gege- ben ward. Albrecht ſcherzte als er davon vernahm, aber bisher wa- ren dieſe Urtel noch immer vollſtreckt worden, und daß auch ihm nicht wohl dabei ward, zeigt die grenzenloſe Wuth, in die er gerieth. Er befiehlt den Hauptleuten ſeiner Truppen, ſie ſollen den Pfaffen, ſeinen Feinden, „zum glücklichen Neu- jahr ein zehen Orte anſtecken oder zwanzig; ſie ſollen ein Feuer anzünden, daß die Kinder im Mutterleibe einen Fuß an ſich ziehen oder auch beide.“ „Wenn man mich verdirbt,“ rief er aus, „wohlan, ſo will ich bewirken, daß auch andre Leute nichts haben.“ Seine Stammesvettern und die Heidelberger Verbün- deten ſuchten auch jetzt noch einen Austrag zu Stande zu bringen: und zwei Mal ward im Anfang des Jahres 1554 darüber Verhandlung gepflogen; aber die Gegner wollten dem gefährlichen Nachbar, den ſie jetzt nach Wunſch einge- trieben, unter keiner andern Bedingung einen Stillſtand ge- währen, als daß ſeine Ruhe von ſeinen Verwandten ver- bürgt werde und er ſelber die Waffen niederlege. Dazu wollte er ſich nimmermehr verſtehn. Noch hielt er an allen ſeinen Anſprüchen, Brief und Siegel die er habe,

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/352>, abgerufen am 22.11.2024.