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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Die Protestanten in Trient.
her niemals in einer Formel, welche als unfehlbar und allein-
gültig betrachtet worden wäre: man konnte sie bei veränder-
ten Umständen auch mit andern Worten als den einmal fest-
gesetzten schriftgemäß ausdrücken; genug, wenn man das We-
sen der Sache behauptete. Die würtenbergische Confession
ward in Stuttgart von eilf der nahmhaftesten Theologen ge-
prüft und unterzeichnet; die sächsische von den Professoren
und Predigern im Gebiete des Herzog Moritz, des Mark-
grafen Georg Friedrich von Anspach, der Herzoge von Pom-
mern, der Harzgrafen angenommen. Da man nicht hätte
wagen dürfen eine allgemeine Versammlung zu berufen, so
rechnete man auf allmähligen Beitritt. 1 Die Straßburger
unterzeichneten die eine und die andre Schrift.

Zunächst kam es aber nicht auf Confessionen an: bei
dem Stande der Dinge war die Vorfrage über die Art und
Weise der neuen Berathung noch von größerer Wichtigkeit.

Die Protestanten würden sich selbst das Urtheil gespro-
chen haben, wenn sie die bei den frühern Sitzungen in Trient
durchgegangenen Decrete anerkannt hätten: sie blieben bei
ihrer Forderung der Reassumtion.

Und zwar waren sie hiebei der Meinung, daß das ganze
Verfahren an dem Concilium abgeändert werden müsse. Me-
lanchthon sagte, der Papst und seine Anhänger seyen von
den Protestanten so vieler Irrthümer angeklagt, daß eine von
ihnen ausgehende Entscheidung nichts anders seyn würde

1 G. Major an Christian III von Dänemark bei Schumacher
II, 152: "dieweil alle Theologen so vieler Oberkeith zusammenzu-
fordern fast schwer, auch viele Oberkeith sich in solche sache einzu-
lassen ein bedenken haben mochten."
9*

Die Proteſtanten in Trient.
her niemals in einer Formel, welche als unfehlbar und allein-
gültig betrachtet worden wäre: man konnte ſie bei veränder-
ten Umſtänden auch mit andern Worten als den einmal feſt-
geſetzten ſchriftgemäß ausdrücken; genug, wenn man das We-
ſen der Sache behauptete. Die würtenbergiſche Confeſſion
ward in Stuttgart von eilf der nahmhafteſten Theologen ge-
prüft und unterzeichnet; die ſächſiſche von den Profeſſoren
und Predigern im Gebiete des Herzog Moritz, des Mark-
grafen Georg Friedrich von Anſpach, der Herzoge von Pom-
mern, der Harzgrafen angenommen. Da man nicht hätte
wagen dürfen eine allgemeine Verſammlung zu berufen, ſo
rechnete man auf allmähligen Beitritt. 1 Die Straßburger
unterzeichneten die eine und die andre Schrift.

Zunächſt kam es aber nicht auf Confeſſionen an: bei
dem Stande der Dinge war die Vorfrage über die Art und
Weiſe der neuen Berathung noch von größerer Wichtigkeit.

Die Proteſtanten würden ſich ſelbſt das Urtheil geſpro-
chen haben, wenn ſie die bei den frühern Sitzungen in Trient
durchgegangenen Decrete anerkannt hätten: ſie blieben bei
ihrer Forderung der Reaſſumtion.

Und zwar waren ſie hiebei der Meinung, daß das ganze
Verfahren an dem Concilium abgeändert werden müſſe. Me-
lanchthon ſagte, der Papſt und ſeine Anhänger ſeyen von
den Proteſtanten ſo vieler Irrthümer angeklagt, daß eine von
ihnen ausgehende Entſcheidung nichts anders ſeyn würde

1 G. Major an Chriſtian III von Daͤnemark bei Schumacher
II, 152: „dieweil alle Theologen ſo vieler Oberkeith zuſammenzu-
fordern faſt ſchwer, auch viele Oberkeith ſich in ſolche ſache einzu-
laſſen ein bedenken haben mochten.“
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[131/0143] Die Proteſtanten in Trient. her niemals in einer Formel, welche als unfehlbar und allein- gültig betrachtet worden wäre: man konnte ſie bei veränder- ten Umſtänden auch mit andern Worten als den einmal feſt- geſetzten ſchriftgemäß ausdrücken; genug, wenn man das We- ſen der Sache behauptete. Die würtenbergiſche Confeſſion ward in Stuttgart von eilf der nahmhafteſten Theologen ge- prüft und unterzeichnet; die ſächſiſche von den Profeſſoren und Predigern im Gebiete des Herzog Moritz, des Mark- grafen Georg Friedrich von Anſpach, der Herzoge von Pom- mern, der Harzgrafen angenommen. Da man nicht hätte wagen dürfen eine allgemeine Verſammlung zu berufen, ſo rechnete man auf allmähligen Beitritt. 1 Die Straßburger unterzeichneten die eine und die andre Schrift. Zunächſt kam es aber nicht auf Confeſſionen an: bei dem Stande der Dinge war die Vorfrage über die Art und Weiſe der neuen Berathung noch von größerer Wichtigkeit. Die Proteſtanten würden ſich ſelbſt das Urtheil geſpro- chen haben, wenn ſie die bei den frühern Sitzungen in Trient durchgegangenen Decrete anerkannt hätten: ſie blieben bei ihrer Forderung der Reaſſumtion. Und zwar waren ſie hiebei der Meinung, daß das ganze Verfahren an dem Concilium abgeändert werden müſſe. Me- lanchthon ſagte, der Papſt und ſeine Anhänger ſeyen von den Proteſtanten ſo vieler Irrthümer angeklagt, daß eine von ihnen ausgehende Entſcheidung nichts anders ſeyn würde 1 G. Major an Chriſtian III von Daͤnemark bei Schumacher II, 152: „dieweil alle Theologen ſo vieler Oberkeith zuſammenzu- fordern faſt ſchwer, auch viele Oberkeith ſich in ſolche ſache einzu- laſſen ein bedenken haben mochten.“ 9*

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/143>, abgerufen am 22.11.2024.