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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

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Unterhandlung mit Landgraf Philipp.
forderte zwar noch einige Abänderungen, die aber, wie er mit
Recht sagte, nichts Wesentliches berührten, auch nach neuen
Erwägungen größtentheils angenommen und vom Kaiser ge-
nehmigt wurden. Dabei kam noch ausdrücklich vor, daß der
Landgraf nicht über fünf oder sechs Tage aufgehalten zu wer-
den gedenke; der Bischof von Arras wandte nichts dagegen
ein: bei der definitiven Einladung in das kaiserliche Feldlager,
das in diesen Tagen nach Halle verlegt worden, mußte das
Geleit erneuert werden, und auch davon war bei dem Bi-
schof die Rede: er ließ es ruhig geschehen.

Es bleibt immer schwer einzusehn, wie so die Fürsten
jene ihre erste Eingabe ganz aus der Acht ließen: aber durch
so viel andre Festsetzungen hielten sie sich für vollkommen
gesichert gegen die Ausführung derselben. Der Kaiser hatte
dem Landgrafen versprochen, ihm unmittelbar nach der Ab-
bitte eine Urkunde der Versöhnung, einen Sühnebrief zu ge-
ben; zu vermuthen daß er ihn dennoch festhalten werde,
schien eine Art von Beleidigung zu seyn. Als die beiden
Fürsten nach Naumburg reiten wollten, um den Landgrafen
nach Halle abzuholen, fragten sie noch einmal bei dem Kai-
ser an, ob es sein Ernst sey den Landgrafen nicht über die
abgeredete Capitulation zu beschweren. Der Kaiser erwie-
derte fast ungehalten, es sey seine Sitte nicht, Jemand ge-
gen die Abrede zu beschweren. 1

Daß der Kaiser den Irrthum der Churfürsten kannte,
scheint mir ganz unleugbar. In denselben Tagen, am 15ten
Juni, meldete er seinem Bruder, daß er den Landgrafen ge-
fangen zu halten denke, wenn auch nur auf eine kleine Zeit.

1 Vortrag Moritzens bei seinen Landständen, Hortleder II, v, 1.
Ich glaube da erst die rechte Lesart hergestellt zu haben.

Unterhandlung mit Landgraf Philipp.
forderte zwar noch einige Abänderungen, die aber, wie er mit
Recht ſagte, nichts Weſentliches berührten, auch nach neuen
Erwägungen größtentheils angenommen und vom Kaiſer ge-
nehmigt wurden. Dabei kam noch ausdrücklich vor, daß der
Landgraf nicht über fünf oder ſechs Tage aufgehalten zu wer-
den gedenke; der Biſchof von Arras wandte nichts dagegen
ein: bei der definitiven Einladung in das kaiſerliche Feldlager,
das in dieſen Tagen nach Halle verlegt worden, mußte das
Geleit erneuert werden, und auch davon war bei dem Bi-
ſchof die Rede: er ließ es ruhig geſchehen.

Es bleibt immer ſchwer einzuſehn, wie ſo die Fürſten
jene ihre erſte Eingabe ganz aus der Acht ließen: aber durch
ſo viel andre Feſtſetzungen hielten ſie ſich für vollkommen
geſichert gegen die Ausführung derſelben. Der Kaiſer hatte
dem Landgrafen verſprochen, ihm unmittelbar nach der Ab-
bitte eine Urkunde der Verſöhnung, einen Sühnebrief zu ge-
ben; zu vermuthen daß er ihn dennoch feſthalten werde,
ſchien eine Art von Beleidigung zu ſeyn. Als die beiden
Fürſten nach Naumburg reiten wollten, um den Landgrafen
nach Halle abzuholen, fragten ſie noch einmal bei dem Kai-
ſer an, ob es ſein Ernſt ſey den Landgrafen nicht über die
abgeredete Capitulation zu beſchweren. Der Kaiſer erwie-
derte faſt ungehalten, es ſey ſeine Sitte nicht, Jemand ge-
gen die Abrede zu beſchweren. 1

Daß der Kaiſer den Irrthum der Churfürſten kannte,
ſcheint mir ganz unleugbar. In denſelben Tagen, am 15ten
Juni, meldete er ſeinem Bruder, daß er den Landgrafen ge-
fangen zu halten denke, wenn auch nur auf eine kleine Zeit.

1 Vortrag Moritzens bei ſeinen Landſtaͤnden, Hortleder II, v, 1.
Ich glaube da erſt die rechte Lesart hergeſtellt zu haben.
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[527/0539] Unterhandlung mit Landgraf Philipp. forderte zwar noch einige Abänderungen, die aber, wie er mit Recht ſagte, nichts Weſentliches berührten, auch nach neuen Erwägungen größtentheils angenommen und vom Kaiſer ge- nehmigt wurden. Dabei kam noch ausdrücklich vor, daß der Landgraf nicht über fünf oder ſechs Tage aufgehalten zu wer- den gedenke; der Biſchof von Arras wandte nichts dagegen ein: bei der definitiven Einladung in das kaiſerliche Feldlager, das in dieſen Tagen nach Halle verlegt worden, mußte das Geleit erneuert werden, und auch davon war bei dem Bi- ſchof die Rede: er ließ es ruhig geſchehen. Es bleibt immer ſchwer einzuſehn, wie ſo die Fürſten jene ihre erſte Eingabe ganz aus der Acht ließen: aber durch ſo viel andre Feſtſetzungen hielten ſie ſich für vollkommen geſichert gegen die Ausführung derſelben. Der Kaiſer hatte dem Landgrafen verſprochen, ihm unmittelbar nach der Ab- bitte eine Urkunde der Verſöhnung, einen Sühnebrief zu ge- ben; zu vermuthen daß er ihn dennoch feſthalten werde, ſchien eine Art von Beleidigung zu ſeyn. Als die beiden Fürſten nach Naumburg reiten wollten, um den Landgrafen nach Halle abzuholen, fragten ſie noch einmal bei dem Kai- ſer an, ob es ſein Ernſt ſey den Landgrafen nicht über die abgeredete Capitulation zu beſchweren. Der Kaiſer erwie- derte faſt ungehalten, es ſey ſeine Sitte nicht, Jemand ge- gen die Abrede zu beſchweren. 1 Daß der Kaiſer den Irrthum der Churfürſten kannte, ſcheint mir ganz unleugbar. In denſelben Tagen, am 15ten Juni, meldete er ſeinem Bruder, daß er den Landgrafen ge- fangen zu halten denke, wenn auch nur auf eine kleine Zeit. 1 Vortrag Moritzens bei ſeinen Landſtaͤnden, Hortleder II, v, 1. Ich glaube da erſt die rechte Lesart hergeſtellt zu haben.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 527. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/539>, abgerufen am 12.05.2024.