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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

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Unterhandlungen des Kaisers.

Statt sich, wie beabsichtigt worden, unter einander al-
lein zu verständigen, fragten die deutschen Stände abermals
bei dem Legaten an.

Nach einigen dunkeln und zweifelhaften Antworten gab
er eine ganz entschiedene: und diese nahmen sie an. In dem
Abschied ward festgesetzt, daß die Verhandlungen der Collo-
cutoren auf ein Concilium zu verweisen seyen.

Hiemit ward der Gedanke, eine Vereinigung der Nation
auf den Grund einer religiösen Aussöhnung zu Stande zu
bringen, vollkommen aufgegeben; die beiden Parteien traten
einander so schroff entgegen wie jemals: der Kaiser hatte wie-
der mit beiden zu unterhandeln.



Hauptsächlich deshalb hatte er den Eifrig-katholischen
den erwähnten Punct des Abschiedes zugestanden, um alle
Einwirkung auswärtiger Feinde abzuschneiden. Erneuerte sich
ihm aber nicht damit die Gefahr daß sich die Protestanten ihm
entgegensetzen und sich, wie der Herzog von Cleve während
des Reichstags wirklich that, ihrerseits an Frankreich anschlie-
ßen würden?

In dem Abschied wurden sie an sich etwas milder be-
handelt als bisher. Der Friede von 1532 ward darin
anerkannt und erstreckt (so lange hatte sich das verzögert:
die Majorität gab es erst zu, als wenig mehr daran gelegen
war); die Processe und Achten von denen es streitig ob sie
in diesen Friedstand gehörten, wurden suspendirt. Aber die
Protestanten waren damit bei weitem nicht zufrieden gestellt.
Daß die Verdammung, die im Jahr 1521 über sie ergan-
gen und 1530 wiederholt worden, noch immer auf ihnen

Unterhandlungen des Kaiſers.

Statt ſich, wie beabſichtigt worden, unter einander al-
lein zu verſtändigen, fragten die deutſchen Stände abermals
bei dem Legaten an.

Nach einigen dunkeln und zweifelhaften Antworten gab
er eine ganz entſchiedene: und dieſe nahmen ſie an. In dem
Abſchied ward feſtgeſetzt, daß die Verhandlungen der Collo-
cutoren auf ein Concilium zu verweiſen ſeyen.

Hiemit ward der Gedanke, eine Vereinigung der Nation
auf den Grund einer religiöſen Ausſöhnung zu Stande zu
bringen, vollkommen aufgegeben; die beiden Parteien traten
einander ſo ſchroff entgegen wie jemals: der Kaiſer hatte wie-
der mit beiden zu unterhandeln.



Hauptſächlich deshalb hatte er den Eifrig-katholiſchen
den erwähnten Punct des Abſchiedes zugeſtanden, um alle
Einwirkung auswärtiger Feinde abzuſchneiden. Erneuerte ſich
ihm aber nicht damit die Gefahr daß ſich die Proteſtanten ihm
entgegenſetzen und ſich, wie der Herzog von Cleve während
des Reichstags wirklich that, ihrerſeits an Frankreich anſchlie-
ßen würden?

In dem Abſchied wurden ſie an ſich etwas milder be-
handelt als bisher. Der Friede von 1532 ward darin
anerkannt und erſtreckt (ſo lange hatte ſich das verzögert:
die Majorität gab es erſt zu, als wenig mehr daran gelegen
war); die Proceſſe und Achten von denen es ſtreitig ob ſie
in dieſen Friedſtand gehörten, wurden ſuspendirt. Aber die
Proteſtanten waren damit bei weitem nicht zufrieden geſtellt.
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gen und 1530 wiederholt worden, noch immer auf ihnen

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[221/0233] Unterhandlungen des Kaiſers. Statt ſich, wie beabſichtigt worden, unter einander al- lein zu verſtändigen, fragten die deutſchen Stände abermals bei dem Legaten an. Nach einigen dunkeln und zweifelhaften Antworten gab er eine ganz entſchiedene: und dieſe nahmen ſie an. In dem Abſchied ward feſtgeſetzt, daß die Verhandlungen der Collo- cutoren auf ein Concilium zu verweiſen ſeyen. Hiemit ward der Gedanke, eine Vereinigung der Nation auf den Grund einer religiöſen Ausſöhnung zu Stande zu bringen, vollkommen aufgegeben; die beiden Parteien traten einander ſo ſchroff entgegen wie jemals: der Kaiſer hatte wie- der mit beiden zu unterhandeln. Hauptſächlich deshalb hatte er den Eifrig-katholiſchen den erwähnten Punct des Abſchiedes zugeſtanden, um alle Einwirkung auswärtiger Feinde abzuſchneiden. Erneuerte ſich ihm aber nicht damit die Gefahr daß ſich die Proteſtanten ihm entgegenſetzen und ſich, wie der Herzog von Cleve während des Reichstags wirklich that, ihrerſeits an Frankreich anſchlie- ßen würden? In dem Abſchied wurden ſie an ſich etwas milder be- handelt als bisher. Der Friede von 1532 ward darin anerkannt und erſtreckt (ſo lange hatte ſich das verzögert: die Majorität gab es erſt zu, als wenig mehr daran gelegen war); die Proceſſe und Achten von denen es ſtreitig ob ſie in dieſen Friedſtand gehörten, wurden ſuspendirt. Aber die Proteſtanten waren damit bei weitem nicht zufrieden geſtellt. Daß die Verdammung, die im Jahr 1521 über ſie ergan- gen und 1530 wiederholt worden, noch immer auf ihnen

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/233>, abgerufen am 23.11.2024.