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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Sechstes Buch. Neuntes Capitel.
gemeinschaftlichen Beschluß der drei Fürsten, daß die Block-
häuser errichtet wurden. Sie vereinigten sich aufs neue zur
Aufbringung einer Summe von 50000 G. zu diesem Behufe.

Allein so viel sah man doch auch, daß auf diese Weise
Münster niemals werde erobert werden. Man beschloß,
was schon immer in Vorschlag gewesen, sich an die nächst-
gesessenen Kreise zu wenden, und diese herbeizuziehen.

Cöln gehörte zu dem churrheinischen, der Herzog von
Cleve war Oberster des westfälisch-niederrheinischen Krei-
ses Zum ersten Mal im letzten Türkenkriege hatten die
Kreise angefangen eine wesentliche Wirksamkeit auszuüben.
Die Fürsten waren durch die Reichsabschiede berechtigt,
auch hiefür die Mitwirkung derselben zu fordern.

Zuerst in Mainz auf einer Versammlung des churrheini-
schen Kreises kam die Sache zur Sprache. Cöln und Cleve
berechneten ihre Kosten und forderten wie eine Entschädi-
gung dafür, so besonders eine unmittelbare Theilnahme der
übrigen Kreisstände. Allein der Erfolg war nur, daß man
sie, so sehr sie auch widersprechen mochten, zu fernerer Er-
haltung der Blockhäuser verpflichtete, übrigens aber die
Sache auf einer allgemeineren Versammlung näher in Be-
rathung zu ziehen beschloß. 1

Am 27. October traten dann auch die Stände des
niederrheinisch - westfälischen Kreises im Predigerkloster zu
Cöln zusammen. Da eine allgemeine Zusammenkunft be-
reits in Aussicht gestellt war, so ersparten sie sich, eine

1 Auszug aus dem Abschied zu Mainz im Düss. Arch. "ach-
ten die churfürstl. Rethe für den nützesten und fürtreglichsten weg,
das ander Fürsten und Stende des Reichs als nemlich neben ihrem
der Churfürsten Kreis des rheinisch (Oberrh.) niederlendischen und
westfelischen Kreis zu diesem Handel gezogen werden."

Sechstes Buch. Neuntes Capitel.
gemeinſchaftlichen Beſchluß der drei Fürſten, daß die Block-
häuſer errichtet wurden. Sie vereinigten ſich aufs neue zur
Aufbringung einer Summe von 50000 G. zu dieſem Behufe.

Allein ſo viel ſah man doch auch, daß auf dieſe Weiſe
Münſter niemals werde erobert werden. Man beſchloß,
was ſchon immer in Vorſchlag geweſen, ſich an die nächſt-
geſeſſenen Kreiſe zu wenden, und dieſe herbeizuziehen.

Cöln gehörte zu dem churrheiniſchen, der Herzog von
Cleve war Oberſter des weſtfäliſch-niederrheiniſchen Krei-
ſes Zum erſten Mal im letzten Türkenkriege hatten die
Kreiſe angefangen eine weſentliche Wirkſamkeit auszuüben.
Die Fürſten waren durch die Reichsabſchiede berechtigt,
auch hiefür die Mitwirkung derſelben zu fordern.

Zuerſt in Mainz auf einer Verſammlung des churrheini-
ſchen Kreiſes kam die Sache zur Sprache. Cöln und Cleve
berechneten ihre Koſten und forderten wie eine Entſchädi-
gung dafür, ſo beſonders eine unmittelbare Theilnahme der
übrigen Kreisſtände. Allein der Erfolg war nur, daß man
ſie, ſo ſehr ſie auch widerſprechen mochten, zu fernerer Er-
haltung der Blockhäuſer verpflichtete, übrigens aber die
Sache auf einer allgemeineren Verſammlung näher in Be-
rathung zu ziehen beſchloß. 1

Am 27. October traten dann auch die Stände des
niederrheiniſch - weſtfäliſchen Kreiſes im Predigerkloſter zu
Cöln zuſammen. Da eine allgemeine Zuſammenkunft be-
reits in Ausſicht geſtellt war, ſo erſparten ſie ſich, eine

1 Auszug aus dem Abſchied zu Mainz im Duͤſſ. Arch. „ach-
ten die churfuͤrſtl. Rethe fuͤr den nuͤtzeſten und fuͤrtreglichſten weg,
das ander Fuͤrſten und Stende des Reichs als nemlich neben ihrem
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weſtfeliſchen Kreis zu dieſem Handel gezogen werden.“
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[550/0566] Sechstes Buch. Neuntes Capitel. gemeinſchaftlichen Beſchluß der drei Fürſten, daß die Block- häuſer errichtet wurden. Sie vereinigten ſich aufs neue zur Aufbringung einer Summe von 50000 G. zu dieſem Behufe. Allein ſo viel ſah man doch auch, daß auf dieſe Weiſe Münſter niemals werde erobert werden. Man beſchloß, was ſchon immer in Vorſchlag geweſen, ſich an die nächſt- geſeſſenen Kreiſe zu wenden, und dieſe herbeizuziehen. Cöln gehörte zu dem churrheiniſchen, der Herzog von Cleve war Oberſter des weſtfäliſch-niederrheiniſchen Krei- ſes Zum erſten Mal im letzten Türkenkriege hatten die Kreiſe angefangen eine weſentliche Wirkſamkeit auszuüben. Die Fürſten waren durch die Reichsabſchiede berechtigt, auch hiefür die Mitwirkung derſelben zu fordern. Zuerſt in Mainz auf einer Verſammlung des churrheini- ſchen Kreiſes kam die Sache zur Sprache. Cöln und Cleve berechneten ihre Koſten und forderten wie eine Entſchädi- gung dafür, ſo beſonders eine unmittelbare Theilnahme der übrigen Kreisſtände. Allein der Erfolg war nur, daß man ſie, ſo ſehr ſie auch widerſprechen mochten, zu fernerer Er- haltung der Blockhäuſer verpflichtete, übrigens aber die Sache auf einer allgemeineren Verſammlung näher in Be- rathung zu ziehen beſchloß. 1 Am 27. October traten dann auch die Stände des niederrheiniſch - weſtfäliſchen Kreiſes im Predigerkloſter zu Cöln zuſammen. Da eine allgemeine Zuſammenkunft be- reits in Ausſicht geſtellt war, ſo erſparten ſie ſich, eine 1 Auszug aus dem Abſchied zu Mainz im Duͤſſ. Arch. „ach- ten die churfuͤrſtl. Rethe fuͤr den nuͤtzeſten und fuͤrtreglichſten weg, das ander Fuͤrſten und Stende des Reichs als nemlich neben ihrem der Churfuͤrſten Kreis des rheiniſch (Oberrh.) niederlendiſchen und weſtfeliſchen Kreis zu dieſem Handel gezogen werden.“

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 550. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/566>, abgerufen am 22.11.2024.