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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Zusammenkunft in Marseille 1533.

In Marseille wurden nicht allein französische Cardi-
näle ernannt; bei weitem mehr hatte zu bedeuten, daß der
Papst sich entschloß seinen Nuntius in der Schweiz, den
Bischof von Veroli, welcher für kaiserlich gesinnt galt, auf
Bitten des Königs zurückzurufen. 1

Bald aber stellte sich noch weiter heraus, was zwi-
schen den beiden Fürsten verabredet seyn mochte.

Der Herzog von Orleans, Gemahl der Nichte des
Papstes, machte auf Urbino Anspruch, welches das Erb-
theil seiner Gemahlin sey, und der päpstliche Nuntius in
Deutschland verhehlte nicht, daß der Papst denselben un-
terstützen werde. Allerdings sey ihm durch die Tractate
verboten, Neuerungen anzufangen, aber unmöglich könne
man es eine Neuerung nennen, wenn Jemand das Seine
zurückfordere. Sey doch Urbino ein Lehen der Kirche; ge-
wiß werde sich der Kaiser keines päpstlichen Vasallen gegen
dieselbe annehmen. 2

Das bekam aber eine noch weit höhere Bedeu-
tung, als auch der König seine Ansprüche auf Mailand
bald darauf stärker als bisher erneuerte. Er forderte, daß
Sforza durch ein Jahrgeld abgefunden und Mailand ihm
auf der Stelle eingeräumt werde. 3


asse porque no era possible se no que el papa y el rey avian
tratado algun negocio contra el.
1 Sanchez bei Bucholz IX, 122.
2 Schreiben des Erzbischofs von Lunden an Granvella, 15.
Febr. 1534. Der Nuntius hatte gesagt: scire se, ob id bellum
futurum in Italia et pontificem auxilia daturum duci Aurelianensi
contra quoscunque pro recuperatione dicti ducatus.
3 Excerpte bei Raumer; Briefe aus Paris I, 262.
Zuſammenkunft in Marſeille 1533.

In Marſeille wurden nicht allein franzöſiſche Cardi-
näle ernannt; bei weitem mehr hatte zu bedeuten, daß der
Papſt ſich entſchloß ſeinen Nuntius in der Schweiz, den
Biſchof von Veroli, welcher für kaiſerlich geſinnt galt, auf
Bitten des Königs zurückzurufen. 1

Bald aber ſtellte ſich noch weiter heraus, was zwi-
ſchen den beiden Fürſten verabredet ſeyn mochte.

Der Herzog von Orleans, Gemahl der Nichte des
Papſtes, machte auf Urbino Anſpruch, welches das Erb-
theil ſeiner Gemahlin ſey, und der päpſtliche Nuntius in
Deutſchland verhehlte nicht, daß der Papſt denſelben un-
terſtützen werde. Allerdings ſey ihm durch die Tractate
verboten, Neuerungen anzufangen, aber unmöglich könne
man es eine Neuerung nennen, wenn Jemand das Seine
zurückfordere. Sey doch Urbino ein Lehen der Kirche; ge-
wiß werde ſich der Kaiſer keines päpſtlichen Vaſallen gegen
dieſelbe annehmen. 2

Das bekam aber eine noch weit höhere Bedeu-
tung, als auch der König ſeine Anſprüche auf Mailand
bald darauf ſtärker als bisher erneuerte. Er forderte, daß
Sforza durch ein Jahrgeld abgefunden und Mailand ihm
auf der Stelle eingeräumt werde. 3


asse porque no era possible se no que el papa y el rey avian
tratado algun negocio contra el.
1 Sanchez bei Bucholz IX, 122.
2 Schreiben des Erzbiſchofs von Lunden an Granvella, 15.
Febr. 1534. Der Nuntius hatte geſagt: scire se, ob id bellum
futurum in Italia et pontificem auxilia daturum duci Aurelianensi
contra quoscunque pro recuperatione dicti ducatus.
3 Excerpte bei Raumer; Briefe aus Paris I, 262.
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[445/0461] Zuſammenkunft in Marſeille 1533. In Marſeille wurden nicht allein franzöſiſche Cardi- näle ernannt; bei weitem mehr hatte zu bedeuten, daß der Papſt ſich entſchloß ſeinen Nuntius in der Schweiz, den Biſchof von Veroli, welcher für kaiſerlich geſinnt galt, auf Bitten des Königs zurückzurufen. 1 Bald aber ſtellte ſich noch weiter heraus, was zwi- ſchen den beiden Fürſten verabredet ſeyn mochte. Der Herzog von Orleans, Gemahl der Nichte des Papſtes, machte auf Urbino Anſpruch, welches das Erb- theil ſeiner Gemahlin ſey, und der päpſtliche Nuntius in Deutſchland verhehlte nicht, daß der Papſt denſelben un- terſtützen werde. Allerdings ſey ihm durch die Tractate verboten, Neuerungen anzufangen, aber unmöglich könne man es eine Neuerung nennen, wenn Jemand das Seine zurückfordere. Sey doch Urbino ein Lehen der Kirche; ge- wiß werde ſich der Kaiſer keines päpſtlichen Vaſallen gegen dieſelbe annehmen. 2 Das bekam aber eine noch weit höhere Bedeu- tung, als auch der König ſeine Anſprüche auf Mailand bald darauf ſtärker als bisher erneuerte. Er forderte, daß Sforza durch ein Jahrgeld abgefunden und Mailand ihm auf der Stelle eingeräumt werde. 3 1 1 Sanchez bei Bucholz IX, 122. 2 Schreiben des Erzbiſchofs von Lunden an Granvella, 15. Febr. 1534. Der Nuntius hatte geſagt: scire se, ob id bellum futurum in Italia et pontificem auxilia daturum duci Aurelianensi contra quoscunque pro recuperatione dicti ducatus. 3 Excerpte bei Raumer; Briefe aus Paris I, 262. 1 asse porque no era possible se no que el papa y el rey avian tratado algun negocio contra el.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 445. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/461>, abgerufen am 18.05.2024.