Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.Zugeständniß des Kaisers. gen die Protestanten, sah die katholische Partei ihre vor-nehmste Waffe. Und noch fortwährend beharrte sie darauf, so sehr sie auch zuweilen die Nothwendigkeit des Friedens hervorhob. In dem Entwurf eines Abschieds, den sie dem Kaiser am 10. Juli vorlegte, lautet ein Artikel darauf, daß es in Sachen der Religion nach dem Augsburger Ab- schiede gehalten werden müsse, wie überhaupt, so besonders am Kammergericht. 1 Auch der päpstliche Legat weigerte sich zu einer Inhibition des kaiserlichen Fiscals in Glau- benssachen seine Beistimmung zu geben. Wir sehen, in welche Verlegenheit der Kaiser hiedurch Endlich entschloß man sich am kaiserlichen Hofe zu 1 Schreiben von Planitz an Taubenheim; am 11. Juli. 2 Erklärung des Kaisers mitgetheilt von Planitz nach Sach- sen, Donnerstag nach Joannis Baptistä (27. Juni). "Und nachdem die gemelten Stände für gut ansehen, zu unterlassen alle weitere Mittel und Handlung des Friedens und verharren auf dem Abschiede von Augsburg, begert J. Mt. mit sonderem Fleiß an die gemelten Stände, sie wollen bedenken, was hernach des Glaubens halber ge- folgt sey." Ranke d. Gesch. III. 27
Zugeſtaͤndniß des Kaiſers. gen die Proteſtanten, ſah die katholiſche Partei ihre vor-nehmſte Waffe. Und noch fortwährend beharrte ſie darauf, ſo ſehr ſie auch zuweilen die Nothwendigkeit des Friedens hervorhob. In dem Entwurf eines Abſchieds, den ſie dem Kaiſer am 10. Juli vorlegte, lautet ein Artikel darauf, daß es in Sachen der Religion nach dem Augsburger Ab- ſchiede gehalten werden müſſe, wie überhaupt, ſo beſonders am Kammergericht. 1 Auch der päpſtliche Legat weigerte ſich zu einer Inhibition des kaiſerlichen Fiscals in Glau- bensſachen ſeine Beiſtimmung zu geben. Wir ſehen, in welche Verlegenheit der Kaiſer hiedurch Endlich entſchloß man ſich am kaiſerlichen Hofe zu 1 Schreiben von Planitz an Taubenheim; am 11. Juli. 2 Erklaͤrung des Kaiſers mitgetheilt von Planitz nach Sach- ſen, Donnerſtag nach Joannis Baptiſtaͤ (27. Juni). „Und nachdem die gemelten Staͤnde fuͤr gut anſehen, zu unterlaſſen alle weitere Mittel und Handlung des Friedens und verharren auf dem Abſchiede von Augsburg, begert J. Mt. mit ſonderem Fleiß an die gemelten Staͤnde, ſie wollen bedenken, was hernach des Glaubens halber ge- folgt ſey.“ Ranke d. Geſch. III. 27
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Zugeſtaͤndniß des Kaiſers.
gen die Proteſtanten, ſah die katholiſche Partei ihre vor-
nehmſte Waffe. Und noch fortwährend beharrte ſie darauf,
ſo ſehr ſie auch zuweilen die Nothwendigkeit des Friedens
hervorhob. In dem Entwurf eines Abſchieds, den ſie dem
Kaiſer am 10. Juli vorlegte, lautet ein Artikel darauf,
daß es in Sachen der Religion nach dem Augsburger Ab-
ſchiede gehalten werden müſſe, wie überhaupt, ſo beſonders
am Kammergericht. 1 Auch der päpſtliche Legat weigerte
ſich zu einer Inhibition des kaiſerlichen Fiscals in Glau-
bensſachen ſeine Beiſtimmung zu geben.
Wir ſehen, in welche Verlegenheit der Kaiſer hiedurch
gerieth. Um den Türken zu widerſtehen, war die Ruhe im
Reich ſchlechterdings nothwendig. Aber die einzige Bedin-
gung, welche die Proteſtanten des Friedens verſichern konnte,
ſchlugen ihm die Katholiſchen ab. 2
Endlich entſchloß man ſich am kaiſerlichen Hofe zu
der Auskunft, in dem öffentlichen Erlaß nur den Frieden
zu verkündigen, über den Stillſtand der Proceſſe aber den
Proteſtanten eine abgeſonderte Verſicherung zu geben. Auch
dieſe fiel nicht ganz ſo vollſtändig aus wie die Proteſtan-
ten wünſchten. Sie hatten die Erklärung gefordert, daß
der Kaiſer weder durch ſeinen Fiscal, noch durch ſein Kam-
mergericht, noch an andern Gerichtsſtühlen, und zwar weder
1 Schreiben von Planitz an Taubenheim; am 11. Juli.
2 Erklaͤrung des Kaiſers mitgetheilt von Planitz nach Sach-
ſen, Donnerſtag nach Joannis Baptiſtaͤ (27. Juni). „Und nachdem
die gemelten Staͤnde fuͤr gut anſehen, zu unterlaſſen alle weitere
Mittel und Handlung des Friedens und verharren auf dem Abſchiede
von Augsburg, begert J. Mt. mit ſonderem Fleiß an die gemelten
Staͤnde, ſie wollen bedenken, was hernach des Glaubens halber ge-
folgt ſey.“
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