die Absicht gefaßt ward, eine Vermittelung des Streites zu versuchen.
Die oberländischen Stände, namentlich Strasburg, ge- hörten im Grunde beiden Theilen an.
Auf der einen Seite waren hier die eigenthümlichen Verhältnisse deutscher Städte, besonders der Wunsch, die Geistlichen in bürgerliche Pflicht zu nehmen, die Einwirkung der hohen Stifter auf die Besetzungen der Pfarren zu be- seitigen, so wirksam gewesen, wie irgend wo sonst; und in allem was man gethan, hatte man sich auf die Abschiede der Reichsversammlungen bezogen. In Folge des Abschieds von 1523 hatte der Rath den Predigern die Weisung zu- gehn lassen, "hinfüro die heilige Schrift lauter und unver- mischt mit Menschenfabeln zu predigen, unerschrocken, denn ein ehrsamer Rath wolle sie dabei handhaben." 1 Aus dem Abschied des Jahrs 1526 leiteten die Strasburger ferner das Recht her auch in den Cerimonien Aenderungen zu treffen, namentlich die Messe abzustellen, wovon sie sich durch keine Mahnungen König Ferdinands oder des Reichs- regiments abhalten ließen. 2 Dafür gehörten sie auch zu den ersten, welche bei dem Kammergericht verklagt wurden. In allen diesen Beziehungen mußten sie sich nun ganz wie andre deutsche Städte zu vertheidigen suchen.
Auf der andern Seite aber hatten die dogmatischen Vorstellungen Zwingli's den größten Einfluß auf Stras-
1 Röhrich I, 175, 455. Im ersten Capitel der Tetrapolitana wird als Motiv der Veränderung angeführt, daß der große Reichs- tag von 1523 die Predigten aus der heiligen Schrift zu nehmen und zu beweisen befohlen habe.
2 Relation der Abgeordneten des Reichsregimentes bei Jung: Actenstücke p. 66.
Vermittelungsverſ. zwiſchen d. prot. Parteien.
die Abſicht gefaßt ward, eine Vermittelung des Streites zu verſuchen.
Die oberländiſchen Stände, namentlich Strasburg, ge- hörten im Grunde beiden Theilen an.
Auf der einen Seite waren hier die eigenthümlichen Verhältniſſe deutſcher Städte, beſonders der Wunſch, die Geiſtlichen in bürgerliche Pflicht zu nehmen, die Einwirkung der hohen Stifter auf die Beſetzungen der Pfarren zu be- ſeitigen, ſo wirkſam geweſen, wie irgend wo ſonſt; und in allem was man gethan, hatte man ſich auf die Abſchiede der Reichsverſammlungen bezogen. In Folge des Abſchieds von 1523 hatte der Rath den Predigern die Weiſung zu- gehn laſſen, „hinfüro die heilige Schrift lauter und unver- miſcht mit Menſchenfabeln zu predigen, unerſchrocken, denn ein ehrſamer Rath wolle ſie dabei handhaben.“ 1 Aus dem Abſchied des Jahrs 1526 leiteten die Strasburger ferner das Recht her auch in den Cerimonien Aenderungen zu treffen, namentlich die Meſſe abzuſtellen, wovon ſie ſich durch keine Mahnungen König Ferdinands oder des Reichs- regiments abhalten ließen. 2 Dafür gehörten ſie auch zu den erſten, welche bei dem Kammergericht verklagt wurden. In allen dieſen Beziehungen mußten ſie ſich nun ganz wie andre deutſche Städte zu vertheidigen ſuchen.
Auf der andern Seite aber hatten die dogmatiſchen Vorſtellungen Zwingli’s den größten Einfluß auf Stras-
1 Roͤhrich I, 175, 455. Im erſten Capitel der Tetrapolitana wird als Motiv der Veraͤnderung angefuͤhrt, daß der große Reichs- tag von 1523 die Predigten aus der heiligen Schrift zu nehmen und zu beweiſen befohlen habe.
2 Relation der Abgeordneten des Reichsregimentes bei Jung: Actenſtuͤcke p. 66.
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Vermittelungsverſ. zwiſchen d. prot. Parteien.
die Abſicht gefaßt ward, eine Vermittelung des Streites
zu verſuchen.
Die oberländiſchen Stände, namentlich Strasburg, ge-
hörten im Grunde beiden Theilen an.
Auf der einen Seite waren hier die eigenthümlichen
Verhältniſſe deutſcher Städte, beſonders der Wunſch, die
Geiſtlichen in bürgerliche Pflicht zu nehmen, die Einwirkung
der hohen Stifter auf die Beſetzungen der Pfarren zu be-
ſeitigen, ſo wirkſam geweſen, wie irgend wo ſonſt; und in
allem was man gethan, hatte man ſich auf die Abſchiede
der Reichsverſammlungen bezogen. In Folge des Abſchieds
von 1523 hatte der Rath den Predigern die Weiſung zu-
gehn laſſen, „hinfüro die heilige Schrift lauter und unver-
miſcht mit Menſchenfabeln zu predigen, unerſchrocken, denn
ein ehrſamer Rath wolle ſie dabei handhaben.“ 1 Aus dem
Abſchied des Jahrs 1526 leiteten die Strasburger ferner
das Recht her auch in den Cerimonien Aenderungen zu
treffen, namentlich die Meſſe abzuſtellen, wovon ſie ſich
durch keine Mahnungen König Ferdinands oder des Reichs-
regiments abhalten ließen. 2 Dafür gehörten ſie auch zu
den erſten, welche bei dem Kammergericht verklagt wurden.
In allen dieſen Beziehungen mußten ſie ſich nun ganz wie
andre deutſche Städte zu vertheidigen ſuchen.
Auf der andern Seite aber hatten die dogmatiſchen
Vorſtellungen Zwingli’s den größten Einfluß auf Stras-
1 Roͤhrich I, 175, 455. Im erſten Capitel der Tetrapolitana
wird als Motiv der Veraͤnderung angefuͤhrt, daß der große Reichs-
tag von 1523 die Predigten aus der heiligen Schrift zu nehmen und
zu beweiſen befohlen habe.
2 Relation der Abgeordneten des Reichsregimentes bei Jung:
Actenſtuͤcke p. 66.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/357>, abgerufen am 24.11.2024.
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