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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Grundlegung des schmalkaldischen Bundes.

So begann der Bund sich nach seinen beiden Rich-
tungen hin, nach der juridischen und der militärischen, in
den ersten Grundzügen zu entwickeln. Nicht alle Mitglie-
der jedoch gehörten beiden Tendenzen an. Brandenburg
und Nürnberg wollten von eigentlicher Gegenwehr nichts
wissen. Die Verfassung war, daß deshalb auch ihre Ge-
sandten zu den Versammlungen nicht zugelassen wurden, in
welchen man von der Gegenwehr handelte. Es wurden
zweierlei Abschiede gemacht, von denen der eine als der all-
gemeine, "gemeine," der andere als der besondere, "sunder-
liche" bezeichnet wird. Jener bezog sich auf das weitere, le-
diglich friedliche, dieser auf das engere und zugleich kriegeri-
sche Verständniß. Noch hoffte man aber auch, Branden-
burg und Nürnberg in den engern Verein zu ziehen. Bran-
denburg ward zuerst von dem schwäbischen Bunde bedroht;
man hielt dem Markgrafen vor, hätte er sich auch zur Ge-
genwehr verbündet, so würde ihn der schwäbische Bund
wohl ungeirrt lassen.

Ueberhaupt war noch alles im Werden.

Wir haben bis jetzt hauptsächlich die Verhältnisse der
Fürsten ins Auge gefaßt; aber nicht minder merkwürdig
waren die Verhältnisse der Städte in dem obern und in
dem niedern Deutschland. Namentlich ziehen sich durch alle
diese Bundestage Verhandlungen mit den oberdeutschen
1

1 Untertheniger Bericht der Sachen so sich in der Handlung
zu Frankfurt Trinitatis 1531 zugetragen und im Abschiede nit ver-
zeichnet sind. (W. A.) Man sieht, es existiren über diese Versamm-
lung drei Actenstücke, der allgemeine, der sunderliche Abschied und
endlich dieser Bericht.
Grundlegung des ſchmalkaldiſchen Bundes.

So begann der Bund ſich nach ſeinen beiden Rich-
tungen hin, nach der juridiſchen und der militäriſchen, in
den erſten Grundzügen zu entwickeln. Nicht alle Mitglie-
der jedoch gehörten beiden Tendenzen an. Brandenburg
und Nürnberg wollten von eigentlicher Gegenwehr nichts
wiſſen. Die Verfaſſung war, daß deshalb auch ihre Ge-
ſandten zu den Verſammlungen nicht zugelaſſen wurden, in
welchen man von der Gegenwehr handelte. Es wurden
zweierlei Abſchiede gemacht, von denen der eine als der all-
gemeine, „gemeine,“ der andere als der beſondere, „ſunder-
liche“ bezeichnet wird. Jener bezog ſich auf das weitere, le-
diglich friedliche, dieſer auf das engere und zugleich kriegeri-
ſche Verſtändniß. Noch hoffte man aber auch, Branden-
burg und Nürnberg in den engern Verein zu ziehen. Bran-
denburg ward zuerſt von dem ſchwäbiſchen Bunde bedroht;
man hielt dem Markgrafen vor, hätte er ſich auch zur Ge-
genwehr verbündet, ſo würde ihn der ſchwäbiſche Bund
wohl ungeirrt laſſen.

Ueberhaupt war noch alles im Werden.

Wir haben bis jetzt hauptſächlich die Verhältniſſe der
Fürſten ins Auge gefaßt; aber nicht minder merkwürdig
waren die Verhältniſſe der Städte in dem obern und in
dem niedern Deutſchland. Namentlich ziehen ſich durch alle
dieſe Bundestage Verhandlungen mit den oberdeutſchen
1

1 Untertheniger Bericht der Sachen ſo ſich in der Handlung
zu Frankfurt Trinitatis 1531 zugetragen und im Abſchiede nit ver-
zeichnet ſind. (W. A.) Man ſieht, es exiſtiren uͤber dieſe Verſamm-
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[319/0335] Grundlegung des ſchmalkaldiſchen Bundes. So begann der Bund ſich nach ſeinen beiden Rich- tungen hin, nach der juridiſchen und der militäriſchen, in den erſten Grundzügen zu entwickeln. Nicht alle Mitglie- der jedoch gehörten beiden Tendenzen an. Brandenburg und Nürnberg wollten von eigentlicher Gegenwehr nichts wiſſen. Die Verfaſſung war, daß deshalb auch ihre Ge- ſandten zu den Verſammlungen nicht zugelaſſen wurden, in welchen man von der Gegenwehr handelte. Es wurden zweierlei Abſchiede gemacht, von denen der eine als der all- gemeine, „gemeine,“ der andere als der beſondere, „ſunder- liche“ bezeichnet wird. Jener bezog ſich auf das weitere, le- diglich friedliche, dieſer auf das engere und zugleich kriegeri- ſche Verſtändniß. Noch hoffte man aber auch, Branden- burg und Nürnberg in den engern Verein zu ziehen. Bran- denburg ward zuerſt von dem ſchwäbiſchen Bunde bedroht; man hielt dem Markgrafen vor, hätte er ſich auch zur Ge- genwehr verbündet, ſo würde ihn der ſchwäbiſche Bund wohl ungeirrt laſſen. Ueberhaupt war noch alles im Werden. Wir haben bis jetzt hauptſächlich die Verhältniſſe der Fürſten ins Auge gefaßt; aber nicht minder merkwürdig waren die Verhältniſſe der Städte in dem obern und in dem niedern Deutſchland. Namentlich ziehen ſich durch alle dieſe Bundestage Verhandlungen mit den oberdeutſchen 1 1 Untertheniger Bericht der Sachen ſo ſich in der Handlung zu Frankfurt Trinitatis 1531 zugetragen und im Abſchiede nit ver- zeichnet ſind. (W. A.) Man ſieht, es exiſtiren uͤber dieſe Verſamm- lung drei Actenſtuͤcke, der allgemeine, der ſunderliche Abſchied und endlich dieſer Bericht.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/335>, abgerufen am 17.05.2024.