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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839.

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Zweites Buch. Drittes Capitel.
Hülfe der umwohnenden Fürsten und Bischöfe an ihm zu
vollstrecken. 1 Man hatte ihm das Recht gegeben, den li-
terarischen Gegner, den er nicht zu besiegen vermocht, als
Ketzer zu bestrafen. Eine Vollmacht, gegen die sich das
natürliche moralische Gefühl so lebhaft empörte, daß Eck
selber darüber mehr als einmal in persönliche Gefahr ge-
rieth; und die sich auch sonst ganz unausführbar erwies.
Der Bischof von Brandenburg hatte die Macht nicht,
wenn er auch den Willen gehabt hätte, die Rechte eines
Ordinarius in Wittenberg geltend zu machen; die Univer-
sität war durch ihre Exemtionen geschützt: als ihr die
Bulle von Eck zugefertigt ward, beschloß sie dieselbe nicht
zu publiciren. Sie gab als Grund an, seine Heiligkeit
werde entweder gar nichts davon wissen, oder durch un-
gestümes Ansuchen Ecks dazu gereizt seyn. Daß Eck aus
eigener Macht noch ein paar Mitglieder der Universität,
Carlstadt und Johann Feldkirchen als Anhänger Luthers
nahmhaft gemacht hatte, brachte Jedermann auf. Man
ließ Luther und Carlstadt an den Sitzungen Theil nehmen,
in denen über die Bulle Beschluß gefaßt ward. 2 Schon
hatte die Universität in diesen Ländern eine größere Auto-
rität als der Papst. Ihr Beschluß diente der churfürst-
lichen Regierung, ja dem Officialat des Bisthums Naum-
burg-Zeiz zur Norm.

Da war nur die Frage, was Churfürst Friedrich dazu

sa-
1 Auszug aus dem Breve apostol. 15 Kal. Aug. bei Win-
ter: Geschichte der evangel. Lehre in Baiern I, p. 53.
2 Peter Burcard (Rector) an Spengler. Bei Riederer p. 69.

Zweites Buch. Drittes Capitel.
Hülfe der umwohnenden Fürſten und Biſchöfe an ihm zu
vollſtrecken. 1 Man hatte ihm das Recht gegeben, den li-
terariſchen Gegner, den er nicht zu beſiegen vermocht, als
Ketzer zu beſtrafen. Eine Vollmacht, gegen die ſich das
natürliche moraliſche Gefühl ſo lebhaft empörte, daß Eck
ſelber darüber mehr als einmal in perſönliche Gefahr ge-
rieth; und die ſich auch ſonſt ganz unausführbar erwies.
Der Biſchof von Brandenburg hatte die Macht nicht,
wenn er auch den Willen gehabt hätte, die Rechte eines
Ordinarius in Wittenberg geltend zu machen; die Univer-
ſität war durch ihre Exemtionen geſchützt: als ihr die
Bulle von Eck zugefertigt ward, beſchloß ſie dieſelbe nicht
zu publiciren. Sie gab als Grund an, ſeine Heiligkeit
werde entweder gar nichts davon wiſſen, oder durch un-
geſtümes Anſuchen Ecks dazu gereizt ſeyn. Daß Eck aus
eigener Macht noch ein paar Mitglieder der Univerſität,
Carlſtadt und Johann Feldkirchen als Anhänger Luthers
nahmhaft gemacht hatte, brachte Jedermann auf. Man
ließ Luther und Carlſtadt an den Sitzungen Theil nehmen,
in denen über die Bulle Beſchluß gefaßt ward. 2 Schon
hatte die Univerſität in dieſen Ländern eine größere Auto-
rität als der Papſt. Ihr Beſchluß diente der churfürſt-
lichen Regierung, ja dem Officialat des Bisthums Naum-
burg-Zeiz zur Norm.

Da war nur die Frage, was Churfürſt Friedrich dazu

ſa-
1 Auszug aus dem Breve apostol. 15 Kal. Aug. bei Win-
ter: Geſchichte der evangel. Lehre in Baiern I, p. 53.
2 Peter Burcard (Rector) an Spengler. Bei Riederer p. 69.
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[432/0450] Zweites Buch. Drittes Capitel. Hülfe der umwohnenden Fürſten und Biſchöfe an ihm zu vollſtrecken. 1 Man hatte ihm das Recht gegeben, den li- terariſchen Gegner, den er nicht zu beſiegen vermocht, als Ketzer zu beſtrafen. Eine Vollmacht, gegen die ſich das natürliche moraliſche Gefühl ſo lebhaft empörte, daß Eck ſelber darüber mehr als einmal in perſönliche Gefahr ge- rieth; und die ſich auch ſonſt ganz unausführbar erwies. Der Biſchof von Brandenburg hatte die Macht nicht, wenn er auch den Willen gehabt hätte, die Rechte eines Ordinarius in Wittenberg geltend zu machen; die Univer- ſität war durch ihre Exemtionen geſchützt: als ihr die Bulle von Eck zugefertigt ward, beſchloß ſie dieſelbe nicht zu publiciren. Sie gab als Grund an, ſeine Heiligkeit werde entweder gar nichts davon wiſſen, oder durch un- geſtümes Anſuchen Ecks dazu gereizt ſeyn. Daß Eck aus eigener Macht noch ein paar Mitglieder der Univerſität, Carlſtadt und Johann Feldkirchen als Anhänger Luthers nahmhaft gemacht hatte, brachte Jedermann auf. Man ließ Luther und Carlſtadt an den Sitzungen Theil nehmen, in denen über die Bulle Beſchluß gefaßt ward. 2 Schon hatte die Univerſität in dieſen Ländern eine größere Auto- rität als der Papſt. Ihr Beſchluß diente der churfürſt- lichen Regierung, ja dem Officialat des Bisthums Naum- burg-Zeiz zur Norm. Da war nur die Frage, was Churfürſt Friedrich dazu ſa- 1 Auszug aus dem Breve apostol. 15 Kal. Aug. bei Win- ter: Geſchichte der evangel. Lehre in Baiern I, p. 53. 2 Peter Burcard (Rector) an Spengler. Bei Riederer p. 69.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 1. Berlin, 1839, S. 432. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation01_1839/450>, abgerufen am 16.07.2024.