1620. Zuweilen sind es Edelsteine, Silbergeräthschaften: prächtige Zimmerbekleidungen werden unmittelbar aus den Vorräthen des Pallastes genommen und den Nepoten über- bracht: bald werden ihnen Carrossen, bald sogar Muske- ten und Falconetten gegeben; aber die Hauptsache ist im- mer das baare Geld. Es findet sich, daß sie bis zum Jahre 1620 im Ganzen 689727 Sc. 31 Baj. baar, in Luoghi di Monte 24600 Sc. nach ihrem Nennwerth, in Aemtern, nach der Summe die es gekostet haben würde sie zu kaufen, 268176 Sc. erhielten: was sich denn auch wie bei den Aldobrandini ziemlich auf eine Million be- läuft 1).
Auch die Borghesen aber versäumten nicht, ihr Geld sogleich in liegenden Gründen anzulegen. In der Cam- pagna von Rom haben sie gegen 80 Güter an sich gebracht: die römischen Edelleute ließen sich durch den guten Preis, der ihnen gezahlt ward, und durch die hohen Zinsen, welche die Luoghi di Monte trugen, die sie dafür ankauften, ver- leiten ihr altes Eigenthum und Erbe zu veräußern. Auch in vielen andern Gegenden des Kirchenstaates siedelten sie sich an; der Papst begünstigte sie dabei durch beson- dere Privilegien. Zuweilen empfingen sie das Recht Ver- bannte herzustellen, einen Markt zu halten, oder ihre Unterthanen wurden mit Exemtionen begnadigt: es wur- den ihnen Gabellen erlassen: sie brachten eine Bulle aus, kraft deren ihre Güter niemals confiscirt werden sollten.
1)Nota di danari, officii e mobili donati da papa Paolo V a suoi parenti e concessioni fattegli. MS.
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Gruͤndung neuer Familien.
1620. Zuweilen ſind es Edelſteine, Silbergeraͤthſchaften: praͤchtige Zimmerbekleidungen werden unmittelbar aus den Vorraͤthen des Pallaſtes genommen und den Nepoten uͤber- bracht: bald werden ihnen Carroſſen, bald ſogar Muske- ten und Falconetten gegeben; aber die Hauptſache iſt im- mer das baare Geld. Es findet ſich, daß ſie bis zum Jahre 1620 im Ganzen 689727 Sc. 31 Baj. baar, in Luoghi di Monte 24600 Sc. nach ihrem Nennwerth, in Aemtern, nach der Summe die es gekoſtet haben wuͤrde ſie zu kaufen, 268176 Sc. erhielten: was ſich denn auch wie bei den Aldobrandini ziemlich auf eine Million be- laͤuft 1).
Auch die Borgheſen aber verſaͤumten nicht, ihr Geld ſogleich in liegenden Gruͤnden anzulegen. In der Cam- pagna von Rom haben ſie gegen 80 Guͤter an ſich gebracht: die roͤmiſchen Edelleute ließen ſich durch den guten Preis, der ihnen gezahlt ward, und durch die hohen Zinſen, welche die Luoghi di Monte trugen, die ſie dafuͤr ankauften, ver- leiten ihr altes Eigenthum und Erbe zu veraͤußern. Auch in vielen andern Gegenden des Kirchenſtaates ſiedelten ſie ſich an; der Papſt beguͤnſtigte ſie dabei durch beſon- dere Privilegien. Zuweilen empfingen ſie das Recht Ver- bannte herzuſtellen, einen Markt zu halten, oder ihre Unterthanen wurden mit Exemtionen begnadigt: es wur- den ihnen Gabellen erlaſſen: ſie brachten eine Bulle aus, kraft deren ihre Guͤter niemals confiscirt werden ſollten.
1)Nota di danari, officii e mobili donati da papa Paolo V a suoi parenti e concessioni fattegli. MS.
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Gruͤndung neuer Familien.
1620. Zuweilen ſind es Edelſteine, Silbergeraͤthſchaften:
praͤchtige Zimmerbekleidungen werden unmittelbar aus den
Vorraͤthen des Pallaſtes genommen und den Nepoten uͤber-
bracht: bald werden ihnen Carroſſen, bald ſogar Muske-
ten und Falconetten gegeben; aber die Hauptſache iſt im-
mer das baare Geld. Es findet ſich, daß ſie bis zum
Jahre 1620 im Ganzen 689727 Sc. 31 Baj. baar, in
Luoghi di Monte 24600 Sc. nach ihrem Nennwerth, in
Aemtern, nach der Summe die es gekoſtet haben wuͤrde
ſie zu kaufen, 268176 Sc. erhielten: was ſich denn auch
wie bei den Aldobrandini ziemlich auf eine Million be-
laͤuft 1).
Auch die Borgheſen aber verſaͤumten nicht, ihr Geld
ſogleich in liegenden Gruͤnden anzulegen. In der Cam-
pagna von Rom haben ſie gegen 80 Guͤter an ſich gebracht:
die roͤmiſchen Edelleute ließen ſich durch den guten Preis,
der ihnen gezahlt ward, und durch die hohen Zinſen, welche
die Luoghi di Monte trugen, die ſie dafuͤr ankauften, ver-
leiten ihr altes Eigenthum und Erbe zu veraͤußern. Auch
in vielen andern Gegenden des Kirchenſtaates ſiedelten
ſie ſich an; der Papſt beguͤnſtigte ſie dabei durch beſon-
dere Privilegien. Zuweilen empfingen ſie das Recht Ver-
bannte herzuſtellen, einen Markt zu halten, oder ihre
Unterthanen wurden mit Exemtionen begnadigt: es wur-
den ihnen Gabellen erlaſſen: ſie brachten eine Bulle
aus, kraft deren ihre Guͤter niemals confiscirt werden
ſollten.
1) Nota di danari, officii e mobili donati da papa Paolo V
a suoi parenti e concessioni fattegli. MS.
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 3. Berlin, 1836, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste03_1836/31>, abgerufen am 16.02.2025.
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