die Ueberzeugung des Fürsten, auf das Einverständniß des- selben mit seinen Landständen kam es seitdem allein an, welche kirchliche Stellung ein Land einnehmen sollte.
Es war dieß eine Bestimmung, welche zum Vortheil des Protestantismus erfunden zu seyn schien, die aber zu- letzt dem Katholicismus bei weitem förderlicher wurde. Jener war schon gegründet, als sie zu Stande kam: dieser stellte sich erst her, indem er sich darauf stützte.
Zuerst geschah dieß in Baiern: und es ist wegen der unermeßlichen Wirkung, die daher entsprungen ist, einer be- sondern Bemerkung werth, wie es geschah.
Auf den baierischen Landtagen finden wir seit gerau- mer Zeit Fürsten und Stände in Streitigkeiten. Der Her- zog ist in steter Geldverlegenheit, von Schulden gedrückt, zu neuen Ausgaben veranlaßt, und immer genöthigt die Beihülfe seiner Landstände in Anspruch zu nehmen. Diese fordern dagegen Zugeständnisse hauptsächlich religiöser Art. Es schien sich in Baiern ein ähnliches Verhältniß bilden zu müssen, wie es in Oestreich lange Zeit herrschte: einer gesetzlichen auf Religion und Privilegien zugleich gegrün- deten Opposition der Stände gegen den Landesherrn, wenn dieser anders nicht am Ende selbst zum Protestantismus übertrat.
Ohne Zweifel war es diese Lage der Dinge, durch welche, wie berührt, die Berufung der Jesuiten hauptsäch- lich veranlaßt wurde. Wohl mag es seyn, daß ihre Leh- ren bei Herzog Albrecht V. persönlich Eindruck machten: er hat später einmal erklärt: was er von dem Gesetz Gottes verstehe, habe er von Hoffäus und Canisius, beides Jesui-
Anfang derſelben in Deutſchland. Baiern.
die Ueberzeugung des Fuͤrſten, auf das Einverſtaͤndniß deſ- ſelben mit ſeinen Landſtaͤnden kam es ſeitdem allein an, welche kirchliche Stellung ein Land einnehmen ſollte.
Es war dieß eine Beſtimmung, welche zum Vortheil des Proteſtantismus erfunden zu ſeyn ſchien, die aber zu- letzt dem Katholicismus bei weitem foͤrderlicher wurde. Jener war ſchon gegruͤndet, als ſie zu Stande kam: dieſer ſtellte ſich erſt her, indem er ſich darauf ſtuͤtzte.
Zuerſt geſchah dieß in Baiern: und es iſt wegen der unermeßlichen Wirkung, die daher entſprungen iſt, einer be- ſondern Bemerkung werth, wie es geſchah.
Auf den baieriſchen Landtagen finden wir ſeit gerau- mer Zeit Fuͤrſten und Staͤnde in Streitigkeiten. Der Her- zog iſt in ſteter Geldverlegenheit, von Schulden gedruͤckt, zu neuen Ausgaben veranlaßt, und immer genoͤthigt die Beihuͤlfe ſeiner Landſtaͤnde in Anſpruch zu nehmen. Dieſe fordern dagegen Zugeſtaͤndniſſe hauptſaͤchlich religioͤſer Art. Es ſchien ſich in Baiern ein aͤhnliches Verhaͤltniß bilden zu muͤſſen, wie es in Oeſtreich lange Zeit herrſchte: einer geſetzlichen auf Religion und Privilegien zugleich gegruͤn- deten Oppoſition der Staͤnde gegen den Landesherrn, wenn dieſer anders nicht am Ende ſelbſt zum Proteſtantismus uͤbertrat.
Ohne Zweifel war es dieſe Lage der Dinge, durch welche, wie beruͤhrt, die Berufung der Jeſuiten hauptſaͤch- lich veranlaßt wurde. Wohl mag es ſeyn, daß ihre Leh- ren bei Herzog Albrecht V. perſoͤnlich Eindruck machten: er hat ſpaͤter einmal erklaͤrt: was er von dem Geſetz Gottes verſtehe, habe er von Hoffaͤus und Caniſius, beides Jeſui-
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Anfang derſelben in Deutſchland. Baiern.
die Ueberzeugung des Fuͤrſten, auf das Einverſtaͤndniß deſ-
ſelben mit ſeinen Landſtaͤnden kam es ſeitdem allein an,
welche kirchliche Stellung ein Land einnehmen ſollte.
Es war dieß eine Beſtimmung, welche zum Vortheil
des Proteſtantismus erfunden zu ſeyn ſchien, die aber zu-
letzt dem Katholicismus bei weitem foͤrderlicher wurde.
Jener war ſchon gegruͤndet, als ſie zu Stande kam: dieſer
ſtellte ſich erſt her, indem er ſich darauf ſtuͤtzte.
Zuerſt geſchah dieß in Baiern: und es iſt wegen der
unermeßlichen Wirkung, die daher entſprungen iſt, einer be-
ſondern Bemerkung werth, wie es geſchah.
Auf den baieriſchen Landtagen finden wir ſeit gerau-
mer Zeit Fuͤrſten und Staͤnde in Streitigkeiten. Der Her-
zog iſt in ſteter Geldverlegenheit, von Schulden gedruͤckt,
zu neuen Ausgaben veranlaßt, und immer genoͤthigt die
Beihuͤlfe ſeiner Landſtaͤnde in Anſpruch zu nehmen. Dieſe
fordern dagegen Zugeſtaͤndniſſe hauptſaͤchlich religioͤſer Art.
Es ſchien ſich in Baiern ein aͤhnliches Verhaͤltniß bilden
zu muͤſſen, wie es in Oeſtreich lange Zeit herrſchte: einer
geſetzlichen auf Religion und Privilegien zugleich gegruͤn-
deten Oppoſition der Staͤnde gegen den Landesherrn, wenn
dieſer anders nicht am Ende ſelbſt zum Proteſtantismus
uͤbertrat.
Ohne Zweifel war es dieſe Lage der Dinge, durch
welche, wie beruͤhrt, die Berufung der Jeſuiten hauptſaͤch-
lich veranlaßt wurde. Wohl mag es ſeyn, daß ihre Leh-
ren bei Herzog Albrecht V. perſoͤnlich Eindruck machten:
er hat ſpaͤter einmal erklaͤrt: was er von dem Geſetz Gottes
verſtehe, habe er von Hoffaͤus und Caniſius, beides Jeſui-
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 2. Berlin, 1836, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste02_1836/49>, abgerufen am 23.11.2024.
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