unter Clemens VII. im Jahre 1526 auf 500000 Sc. be- rechnet. Unmittelbar nach dem Tode Pauls III. werden sie in einem authentischen Verzeichniß, daß sich der vene- zianische Gesandte Dandolo aus der Kammer verschaffte, auf 706473 Sc. angegeben.
Dennoch fanden sich die Nachfolger nicht viel gebes- sert. In einer seiner Instructionen klagt Julius III., sein Vorfahr habe die sämmtlichen Einkünfte alienirt -- ohne Zweifel mit Ausschluß des Sussidio, welches nicht veräu- ßert werden konnte, da es wenigstens nominell immer nur auf 3 Jahr ausgeschrieben ward -- und überdieß 500000 Sc. schwebende Schuld hinterlassen 1).
Indem sich Julius III. dessenungeachtet in seinen Krieg mit Franzosen und Farnesen einließ, mußte er sich die größten Verlegenheiten zuziehen. Obwohl ihm die Kai- serlichen eine für jene Zeit nicht unbedeutende Geldhülfe gewährten, so sind doch alle seine Briefe voll von Klagen. "Er habe in Ancona 100000 Sc. zu bekommen gedacht; nicht 100000 Bajocchi habe er erlangt; statt 120000 Sc. von Bologna habe er nur 50000 empfangen; unmittelbar nach den Zusagen genuesischer und lucchesischer Wechsler seyen Widerrufungen derselben eingelaufen: wer einen Carlin besitze, halte ihn zurück und wolle ihn nicht aufs Spiel setzen" 2).
Wollte der Papst sein Heer beisammen halten, so mußte er zu nachdrücklicheren Maaßregeln greifen: er entschloß
1)Instruttione per voi Monsignore d'Imola: ultimo di Marzo 1551. Informationi politiche Tom. XII.
2)Il. Papa a Giovamb. di Monte 2 April 1552.
BuchIV.Staat und Hof.
unter Clemens VII. im Jahre 1526 auf 500000 Sc. be- rechnet. Unmittelbar nach dem Tode Pauls III. werden ſie in einem authentiſchen Verzeichniß, daß ſich der vene- zianiſche Geſandte Dandolo aus der Kammer verſchaffte, auf 706473 Sc. angegeben.
Dennoch fanden ſich die Nachfolger nicht viel gebeſ- ſert. In einer ſeiner Inſtructionen klagt Julius III., ſein Vorfahr habe die ſaͤmmtlichen Einkuͤnfte alienirt — ohne Zweifel mit Ausſchluß des Suſſidio, welches nicht veraͤu- ßert werden konnte, da es wenigſtens nominell immer nur auf 3 Jahr ausgeſchrieben ward — und uͤberdieß 500000 Sc. ſchwebende Schuld hinterlaſſen 1).
Indem ſich Julius III. deſſenungeachtet in ſeinen Krieg mit Franzoſen und Farneſen einließ, mußte er ſich die groͤßten Verlegenheiten zuziehen. Obwohl ihm die Kai- ſerlichen eine fuͤr jene Zeit nicht unbedeutende Geldhuͤlfe gewaͤhrten, ſo ſind doch alle ſeine Briefe voll von Klagen. „Er habe in Ancona 100000 Sc. zu bekommen gedacht; nicht 100000 Bajocchi habe er erlangt; ſtatt 120000 Sc. von Bologna habe er nur 50000 empfangen; unmittelbar nach den Zuſagen genueſiſcher und luccheſiſcher Wechsler ſeyen Widerrufungen derſelben eingelaufen: wer einen Carlin beſitze, halte ihn zuruͤck und wolle ihn nicht aufs Spiel ſetzen“ 2).
Wollte der Papſt ſein Heer beiſammen halten, ſo mußte er zu nachdruͤcklicheren Maaßregeln greifen: er entſchloß
1)Instruttione per voi Monsignore d’Imola: ultimo di Marzo 1551. Informationi politiche Tom. XII.
2)Il. Papa a Giovamb. di Monte 2 April 1552.
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Buch IV. Staat und Hof.
unter Clemens VII. im Jahre 1526 auf 500000 Sc. be-
rechnet. Unmittelbar nach dem Tode Pauls III. werden
ſie in einem authentiſchen Verzeichniß, daß ſich der vene-
zianiſche Geſandte Dandolo aus der Kammer verſchaffte, auf
706473 Sc. angegeben.
Dennoch fanden ſich die Nachfolger nicht viel gebeſ-
ſert. In einer ſeiner Inſtructionen klagt Julius III., ſein
Vorfahr habe die ſaͤmmtlichen Einkuͤnfte alienirt — ohne
Zweifel mit Ausſchluß des Suſſidio, welches nicht veraͤu-
ßert werden konnte, da es wenigſtens nominell immer nur
auf 3 Jahr ausgeſchrieben ward — und uͤberdieß 500000
Sc. ſchwebende Schuld hinterlaſſen 1).
Indem ſich Julius III. deſſenungeachtet in ſeinen
Krieg mit Franzoſen und Farneſen einließ, mußte er ſich
die groͤßten Verlegenheiten zuziehen. Obwohl ihm die Kai-
ſerlichen eine fuͤr jene Zeit nicht unbedeutende Geldhuͤlfe
gewaͤhrten, ſo ſind doch alle ſeine Briefe voll von Klagen.
„Er habe in Ancona 100000 Sc. zu bekommen gedacht;
nicht 100000 Bajocchi habe er erlangt; ſtatt 120000 Sc.
von Bologna habe er nur 50000 empfangen; unmittelbar
nach den Zuſagen genueſiſcher und luccheſiſcher Wechsler
ſeyen Widerrufungen derſelben eingelaufen: wer einen Carlin
beſitze, halte ihn zuruͤck und wolle ihn nicht aufs Spiel
ſetzen“ 2).
Wollte der Papſt ſein Heer beiſammen halten, ſo mußte
er zu nachdruͤcklicheren Maaßregeln greifen: er entſchloß
1) Instruttione per voi Monsignore d’Imola: ultimo di Marzo
1551. Informationi politiche Tom. XII.
2) Il. Papa a Giovamb. di Monte 2 April 1552.
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 1. Berlin, 1834, S. 412. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste01_1834/438>, abgerufen am 18.05.2024.
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