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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 1. Berlin, 1834.

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Buch III. Die Päpste um d. Mitte d. 16. Jahrh.

In dem zweiten, den wir zuletzt betrachteten, nach den
Conferenzen Morone's mit dem Kaiser, im Sommer
und Herbst des Jahres 1563 ward die Hierarchie theore-
tisch durch die Decrete von der Priesterweihe, praktisch
durch die Reformationsbeschlüsse aufs neue begründet.

Höchst wichtig sind und bleiben diese Reformen.

Die Gläubigen wurden wieder unnachsichtiger Kirchen-
zucht, und im dringenden Falle dem Schwerte der Excom-
munication unterworfen. Man gründete Seminarien und
nahm Bedacht, die jungen Geistlichen darin in strenger
Zucht und Gottesfurcht aufzuziehen. Die Pfarren wurden
aufs neue regulirt, Verwaltung des Sacraments und Pre-
digt in feste Ordnung gebracht, die Mitwirkung der Klo-
stergeistlichen an bestimmte Gesetze gebunden. Den Bischö-
fen wurden die Pflichten ihres Amtes, hauptsächlich die
Beaufsichtigung ihres Clerus, nach den verschiedenen Graden
ihrer Weihen eingeschärft. Von großem Erfolg war es,
daß die Bischöfe durch ein besonderes Glaubensbekenntniß,
welches sie unterschrieben und beschworen, sich feierlich zur
Beobachtung der tridentinischen Decrete und zur Unterwür-
figkeit gegen den Papst verpflichteten.

Nur war die Absicht, die anfangs allerdings auch
bei dieser Kirchenversammlung Statt gehabt, die Macht
des Papstes zu beschränken, damit nicht erreicht wor-
den. Vielmehr ging dieselbe sogar erweitert und ge-
schärft aus dem Kampfe hervor. Da sie das ausschlie-
ßende Recht behielt, die tridentinischen Beschlüsse zu inter-
pretiren, so stand es immer bei ihr, die Normen des Glau-

Buch III. Die Paͤpſte um d. Mitte d. 16. Jahrh.

In dem zweiten, den wir zuletzt betrachteten, nach den
Conferenzen Morone’s mit dem Kaiſer, im Sommer
und Herbſt des Jahres 1563 ward die Hierarchie theore-
tiſch durch die Decrete von der Prieſterweihe, praktiſch
durch die Reformationsbeſchluͤſſe aufs neue begruͤndet.

Hoͤchſt wichtig ſind und bleiben dieſe Reformen.

Die Glaͤubigen wurden wieder unnachſichtiger Kirchen-
zucht, und im dringenden Falle dem Schwerte der Excom-
munication unterworfen. Man gruͤndete Seminarien und
nahm Bedacht, die jungen Geiſtlichen darin in ſtrenger
Zucht und Gottesfurcht aufzuziehen. Die Pfarren wurden
aufs neue regulirt, Verwaltung des Sacraments und Pre-
digt in feſte Ordnung gebracht, die Mitwirkung der Klo-
ſtergeiſtlichen an beſtimmte Geſetze gebunden. Den Biſchoͤ-
fen wurden die Pflichten ihres Amtes, hauptſaͤchlich die
Beaufſichtigung ihres Clerus, nach den verſchiedenen Graden
ihrer Weihen eingeſchaͤrft. Von großem Erfolg war es,
daß die Biſchoͤfe durch ein beſonderes Glaubensbekenntniß,
welches ſie unterſchrieben und beſchworen, ſich feierlich zur
Beobachtung der tridentiniſchen Decrete und zur Unterwuͤr-
figkeit gegen den Papſt verpflichteten.

Nur war die Abſicht, die anfangs allerdings auch
bei dieſer Kirchenverſammlung Statt gehabt, die Macht
des Papſtes zu beſchraͤnken, damit nicht erreicht wor-
den. Vielmehr ging dieſelbe ſogar erweitert und ge-
ſchaͤrft aus dem Kampfe hervor. Da ſie das ausſchlie-
ßende Recht behielt, die tridentiniſchen Beſchluͤſſe zu inter-
pretiren, ſo ſtand es immer bei ihr, die Normen des Glau-

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[346/0372] Buch III. Die Paͤpſte um d. Mitte d. 16. Jahrh. In dem zweiten, den wir zuletzt betrachteten, nach den Conferenzen Morone’s mit dem Kaiſer, im Sommer und Herbſt des Jahres 1563 ward die Hierarchie theore- tiſch durch die Decrete von der Prieſterweihe, praktiſch durch die Reformationsbeſchluͤſſe aufs neue begruͤndet. Hoͤchſt wichtig ſind und bleiben dieſe Reformen. Die Glaͤubigen wurden wieder unnachſichtiger Kirchen- zucht, und im dringenden Falle dem Schwerte der Excom- munication unterworfen. Man gruͤndete Seminarien und nahm Bedacht, die jungen Geiſtlichen darin in ſtrenger Zucht und Gottesfurcht aufzuziehen. Die Pfarren wurden aufs neue regulirt, Verwaltung des Sacraments und Pre- digt in feſte Ordnung gebracht, die Mitwirkung der Klo- ſtergeiſtlichen an beſtimmte Geſetze gebunden. Den Biſchoͤ- fen wurden die Pflichten ihres Amtes, hauptſaͤchlich die Beaufſichtigung ihres Clerus, nach den verſchiedenen Graden ihrer Weihen eingeſchaͤrft. Von großem Erfolg war es, daß die Biſchoͤfe durch ein beſonderes Glaubensbekenntniß, welches ſie unterſchrieben und beſchworen, ſich feierlich zur Beobachtung der tridentiniſchen Decrete und zur Unterwuͤr- figkeit gegen den Papſt verpflichteten. Nur war die Abſicht, die anfangs allerdings auch bei dieſer Kirchenverſammlung Statt gehabt, die Macht des Papſtes zu beſchraͤnken, damit nicht erreicht wor- den. Vielmehr ging dieſelbe ſogar erweitert und ge- ſchaͤrft aus dem Kampfe hervor. Da ſie das ausſchlie- ßende Recht behielt, die tridentiniſchen Beſchluͤſſe zu inter- pretiren, ſo ſtand es immer bei ihr, die Normen des Glau-

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 1. Berlin, 1834, S. 346. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste01_1834/372>, abgerufen am 24.11.2024.