vielleicht einen jungen Cavalier nach dem andern geschickt, sein Glück bey Hofe, und in dem Lande zu finden: Aber er bleibt immer Hofmeister; un- gefähr so, wie ein alter Fährmann das halbe Land über den Fluß gesetzt hat, und immer auf der Fähre grau wird, und immer nicht viel mehr da- von hat, als ein kleines Trinkgeld, und ein nichts bedeutendes: Behüt euch Gott, mein Freund!
32.
Wie lustig geht es dort am Markte in des jun- gen Lindors(41) Hause zu! Heute ist der feyer- liche Tag, an welchem ihn der Prinz mündig ge- sprochen hat. Er verkündigt dieses Glück der Stadt mit Trompeten und Pauken, und feyert dieses Fest in Gesellschaft einiger nichtswürdigen Leute, die schon lange auf sein Vermögen gelauert haben, und deren Nahrung es ist, die Freundschaft junger Thoren zu suchen, die sich mündig sprechen lassen. Das Recht, das er sich erkauft hat, drey Jahr eher mündig zu seyn, als er es nach der Ord- nung der Gesetze seyn sollte, ist nichts anders, als das Recht, drey Jahr eher zum Bettler zu werden.
33.
Endlich hat es Polydor(42) so weit gebracht, als er es schon seit vielen Jahren gewünscht hatte, zu bringen, und als es weder sein Vater, noch
Groß-
(41) Der junge T - - und, wenn es nach ihm geht, in Kurzem der Herr von T - -.
(42) Seit diesem Augenblicke, Jhro Hochwohlgebornen Gnaden, der Herr von J - -, Erb-Lehn- und Gerichts- herr auf etc. etc. etc.
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Zweytes Buch.
vielleicht einen jungen Cavalier nach dem andern geſchickt, ſein Gluͤck bey Hofe, und in dem Lande zu finden: Aber er bleibt immer Hofmeiſter; un- gefaͤhr ſo, wie ein alter Faͤhrmann das halbe Land uͤber den Fluß geſetzt hat, und immer auf der Faͤhre grau wird, und immer nicht viel mehr da- von hat, als ein kleines Trinkgeld, und ein nichts bedeutendes: Behuͤt euch Gott, mein Freund!
32.
Wie luſtig geht es dort am Markte in des jun- gen Lindors(41) Hauſe zu! Heute iſt der feyer- liche Tag, an welchem ihn der Prinz muͤndig ge- ſprochen hat. Er verkuͤndigt dieſes Gluͤck der Stadt mit Trompeten und Pauken, und feyert dieſes Feſt in Geſellſchaft einiger nichtswuͤrdigen Leute, die ſchon lange auf ſein Vermoͤgen gelauert haben, und deren Nahrung es iſt, die Freundſchaft junger Thoren zu ſuchen, die ſich muͤndig ſprechen laſſen. Das Recht, das er ſich erkauft hat, drey Jahr eher muͤndig zu ſeyn, als er es nach der Ord- nung der Geſetze ſeyn ſollte, iſt nichts anders, als das Recht, drey Jahr eher zum Bettler zu werden.
33.
Endlich hat es Polydor(42) ſo weit gebracht, als er es ſchon ſeit vielen Jahren gewuͤnſcht hatte, zu bringen, und als es weder ſein Vater, noch
Groß-
(41) Der junge T ‒ ‒ und, wenn es nach ihm geht, in Kurzem der Herr von T ‒ ‒.
(42) Seit dieſem Augenblicke, Jhro Hochwohlgebornen Gnaden, der Herr von J ‒ ‒, Erb-Lehn- und Gerichts- herr auf ꝛc. ꝛc. ꝛc.
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[533[531]/0555]
Zweytes Buch.
vielleicht einen jungen Cavalier nach dem andern
geſchickt, ſein Gluͤck bey Hofe, und in dem Lande
zu finden: Aber er bleibt immer Hofmeiſter; un-
gefaͤhr ſo, wie ein alter Faͤhrmann das halbe Land
uͤber den Fluß geſetzt hat, und immer auf der
Faͤhre grau wird, und immer nicht viel mehr da-
von hat, als ein kleines Trinkgeld, und ein nichts
bedeutendes: Behuͤt euch Gott, mein Freund!
32.
Wie luſtig geht es dort am Markte in des jun-
gen Lindors (41) Hauſe zu! Heute iſt der feyer-
liche Tag, an welchem ihn der Prinz muͤndig ge-
ſprochen hat. Er verkuͤndigt dieſes Gluͤck der
Stadt mit Trompeten und Pauken, und feyert
dieſes Feſt in Geſellſchaft einiger nichtswuͤrdigen
Leute, die ſchon lange auf ſein Vermoͤgen gelauert
haben, und deren Nahrung es iſt, die Freundſchaft
junger Thoren zu ſuchen, die ſich muͤndig ſprechen
laſſen. Das Recht, das er ſich erkauft hat, drey
Jahr eher muͤndig zu ſeyn, als er es nach der Ord-
nung der Geſetze ſeyn ſollte, iſt nichts anders, als
das Recht, drey Jahr eher zum Bettler zu werden.
33.
Endlich hat es Polydor (42) ſo weit gebracht,
als er es ſchon ſeit vielen Jahren gewuͤnſcht hatte,
zu bringen, und als es weder ſein Vater, noch
Groß-
(41) Der junge T ‒ ‒ und, wenn es nach ihm geht, in
Kurzem der Herr von T ‒ ‒.
(42) Seit dieſem Augenblicke, Jhro Hochwohlgebornen
Gnaden, der Herr von J ‒ ‒, Erb-Lehn- und Gerichts-
herr auf ꝛc. ꝛc. ꝛc.
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[Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satirischer Schriften. Bd. 4. Leipzig, 1755, S. 533[531]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rabener_sammlung04_1755/555>, abgerufen am 23.11.2024.
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