Anfänglich hatte ich mir vorgesetzt, einen Buch- druckerstock auszudenken, den man vor eine Schrift setzen könnte, in welcher von der Billigkeit, sich der Wittwen und Waisen, ohne Eigennutz und redlich, anzunehmen, gehandelt würde. Es hat mir es aber ein gewisser vornehmer Mann ausgeredet, und zur Ursache angeführt, daß dergleichen Stöcke gar überflüßig wären, da diese Materie nur un- ter die theoretischen Wahrheiten gehörte, welche wenig Leser, und um deswillen schwerlich einen Verleger finden würden. Aus Hochachtung gegen diesen großen Mann, bin ich zwar seinem Rathe gefolgt, nur befürchte ich, daß mir dadurch die Ge- legenheit genommen werde, von verschiednen ju- ristischen Sätzen zu handeln, welche man eben so wohl für solche theoretische Wahrheiten, als jene, halten, und glauben wird, daß sie weder Leser, noch Verleger, finden dürften. Nunmehr darf ich es in der That nicht wagen, etwas von der Natur und Eigenschaft eines Advocatengewissens, von Wiedererstattung des unrechterworbnen Gu- tes, welches man mit aller Legalität seinen Clienten entwendet hat, von der Wichtigkeit der Eidschwüre, von der Strafe der Erbschleicher, und von hundert andern Sachen zu reden. Ja nach eben dieser Re- gel wird es vergebens seyn, von der Taxordnung etwas zu gedenken. Und dennoch glaube ich, alle diese Stücke sollten die schönsten Erfindungen zu den zierlichsten Buchdruckerstöcken geben. Jch kann die- sen Verlust kaum verschmerzen. Gesetzt auch, daß alle diese Dinge nicht mehr Mode, und höchstens nur
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von Buchdruckerſtoͤcken.
Anfaͤnglich hatte ich mir vorgeſetzt, einen Buch- druckerſtock auszudenken, den man vor eine Schrift ſetzen koͤnnte, in welcher von der Billigkeit, ſich der Wittwen und Waiſen, ohne Eigennutz und redlich, anzunehmen, gehandelt wuͤrde. Es hat mir es aber ein gewiſſer vornehmer Mann ausgeredet, und zur Urſache angefuͤhrt, daß dergleichen Stoͤcke gar uͤberfluͤßig waͤren, da dieſe Materie nur un- ter die theoretiſchen Wahrheiten gehoͤrte, welche wenig Leſer, und um deswillen ſchwerlich einen Verleger finden wuͤrden. Aus Hochachtung gegen dieſen großen Mann, bin ich zwar ſeinem Rathe gefolgt, nur befuͤrchte ich, daß mir dadurch die Ge- legenheit genommen werde, von verſchiednen ju- riſtiſchen Saͤtzen zu handeln, welche man eben ſo wohl fuͤr ſolche theoretiſche Wahrheiten, als jene, halten, und glauben wird, daß ſie weder Leſer, noch Verleger, finden duͤrften. Nunmehr darf ich es in der That nicht wagen, etwas von der Natur und Eigenſchaft eines Advocatengewiſſens, von Wiedererſtattung des unrechterworbnen Gu- tes, welches man mit aller Legalitaͤt ſeinen Clienten entwendet hat, von der Wichtigkeit der Eidſchwuͤre, von der Strafe der Erbſchleicher, und von hundert andern Sachen zu reden. Ja nach eben dieſer Re- gel wird es vergebens ſeyn, von der Taxordnung etwas zu gedenken. Und dennoch glaube ich, alle dieſe Stuͤcke ſollten die ſchoͤnſten Erfindungen zu den zierlichſten Buchdruckerſtoͤcken geben. Jch kann die- ſen Verluſt kaum verſchmerzen. Geſetzt auch, daß alle dieſe Dinge nicht mehr Mode, und hoͤchſtens nur
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von Buchdruckerſtoͤcken.
Anfaͤnglich hatte ich mir vorgeſetzt, einen Buch-
druckerſtock auszudenken, den man vor eine Schrift
ſetzen koͤnnte, in welcher von der Billigkeit, ſich der
Wittwen und Waiſen, ohne Eigennutz und redlich,
anzunehmen, gehandelt wuͤrde. Es hat mir es
aber ein gewiſſer vornehmer Mann ausgeredet,
und zur Urſache angefuͤhrt, daß dergleichen Stoͤcke
gar uͤberfluͤßig waͤren, da dieſe Materie nur un-
ter die theoretiſchen Wahrheiten gehoͤrte, welche
wenig Leſer, und um deswillen ſchwerlich einen
Verleger finden wuͤrden. Aus Hochachtung gegen
dieſen großen Mann, bin ich zwar ſeinem Rathe
gefolgt, nur befuͤrchte ich, daß mir dadurch die Ge-
legenheit genommen werde, von verſchiednen ju-
riſtiſchen Saͤtzen zu handeln, welche man eben ſo
wohl fuͤr ſolche theoretiſche Wahrheiten, als jene,
halten, und glauben wird, daß ſie weder Leſer,
noch Verleger, finden duͤrften. Nunmehr darf
ich es in der That nicht wagen, etwas von der
Natur und Eigenſchaft eines Advocatengewiſſens,
von Wiedererſtattung des unrechterworbnen Gu-
tes, welches man mit aller Legalitaͤt ſeinen Clienten
entwendet hat, von der Wichtigkeit der Eidſchwuͤre,
von der Strafe der Erbſchleicher, und von hundert
andern Sachen zu reden. Ja nach eben dieſer Re-
gel wird es vergebens ſeyn, von der Taxordnung
etwas zu gedenken. Und dennoch glaube ich, alle
dieſe Stuͤcke ſollten die ſchoͤnſten Erfindungen zu den
zierlichſten Buchdruckerſtoͤcken geben. Jch kann die-
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[Rabener, Gottlieb Wilhelm]: Sammlung satyrischer Schriften. Bd. 2. Leipzig, 1751, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rabener_sammlung02_1751/89>, abgerufen am 16.07.2024.
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