Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

Bild:
<< vorherige Seite

schweigischen Posten trägt ein solcher rekommandir¬
ter Brief doppeltes Porto. Bei besonders wichti¬
gen Briefen sorgen die Postämter auch, daß die
Empfänger die Ablieferung derselben bescheinigen
müssen. -- Bei Briefen, worin Wechsel, oder an¬
dere Papiere von Werth geschlossen sind, ist es
rathsam, solches und wenn es geschehen kann, den
Werth der Beischlüße auf der Addreße anzugeben.
Der Kürze wegen pflegt man in diesem Falle auch
wohl nur ein NB. auf den Brief zu setzen und die
Postämter sind dann auch so aufmerksam, dieses
NB. in der Postkarte zu bemerken. -- Also auf
der Post kann nicht füglich ein Brief verlohren
gehen. Geschieht es, so könnte es eher durch die
Briefträger geschehen. Jedoch diese werden solches
um so mehr verhüten, da sie für die ihnen zur
Bestellung überlieferten Briefe, das Postgeld be¬
zahlen müssen und auch selbst für jeden abgeliefer¬
ten Brief ein Accidenz von dem Empfänger zu er¬
warten haben. Am häufigsten gehen Briefe in den
Häusern der Correspondenten selbst und durch die
Unvorsichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es ist
nicht selten, daß Briefe, welche durchs Gesinde zur
Post gebracht werden sollten, auf der Gasse gefun¬
den wurden. --

Das Rekommendiren und Notabeniren

ſchweigiſchen Poſten traͤgt ein ſolcher rekommandir¬
ter Brief doppeltes Porto. Bei beſonders wichti¬
gen Briefen ſorgen die Poſtaͤmter auch, daß die
Empfaͤnger die Ablieferung derſelben beſcheinigen
muͤſſen. — Bei Briefen, worin Wechſel, oder an¬
dere Papiere von Werth geſchloſſen ſind, iſt es
rathſam, ſolches und wenn es geſchehen kann, den
Werth der Beiſchluͤße auf der Addreße anzugeben.
Der Kuͤrze wegen pflegt man in dieſem Falle auch
wohl nur ein NB. auf den Brief zu ſetzen und die
Poſtaͤmter ſind dann auch ſo aufmerkſam, dieſes
NB. in der Poſtkarte zu bemerken. — Alſo auf
der Poſt kann nicht fuͤglich ein Brief verlohren
gehen. Geſchieht es, ſo koͤnnte es eher durch die
Brieftraͤger geſchehen. Jedoch dieſe werden ſolches
um ſo mehr verhuͤten, da ſie fuͤr die ihnen zur
Beſtellung uͤberlieferten Briefe, das Poſtgeld be¬
zahlen muͤſſen und auch ſelbſt fuͤr jeden abgeliefer¬
ten Brief ein Accidenz von dem Empfaͤnger zu er¬
warten haben. Am haͤufigſten gehen Briefe in den
Haͤuſern der Correspondenten ſelbſt und durch die
Unvorſichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es iſt
nicht ſelten, daß Briefe, welche durchs Geſinde zur
Poſt gebracht werden ſollten, auf der Gaſſe gefun¬
den wurden. —

Das Rekommendiren und Notabeniren

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0070" n="62"/>
&#x017F;chweigi&#x017F;chen Po&#x017F;ten tra&#x0364;gt ein &#x017F;olcher rekommandir¬<lb/>
ter Brief doppeltes Porto. Bei be&#x017F;onders wichti¬<lb/>
gen Briefen &#x017F;orgen die Po&#x017F;ta&#x0364;mter auch, daß die<lb/>
Empfa&#x0364;nger die Ablieferung der&#x017F;elben be&#x017F;cheinigen<lb/>
mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en. &#x2014; Bei Briefen, worin Wech&#x017F;el, oder an¬<lb/>
dere Papiere von Werth ge&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;en &#x017F;ind, i&#x017F;t es<lb/>
rath&#x017F;am, &#x017F;olches und wenn es ge&#x017F;chehen kann, den<lb/>
Werth der Bei&#x017F;chlu&#x0364;ße auf der Addreße anzugeben.<lb/>
Der Ku&#x0364;rze wegen pflegt man in die&#x017F;em Falle auch<lb/>
wohl nur ein <hi rendition="#aq">NB</hi>. auf den Brief zu &#x017F;etzen und die<lb/>
Po&#x017F;ta&#x0364;mter &#x017F;ind dann auch &#x017F;o aufmerk&#x017F;am, die&#x017F;es<lb/><hi rendition="#aq">NB</hi>. in der Po&#x017F;tkarte zu bemerken. &#x2014; Al&#x017F;o auf<lb/>
der Po&#x017F;t kann nicht fu&#x0364;glich ein Brief verlohren<lb/>
gehen. Ge&#x017F;chieht es, &#x017F;o ko&#x0364;nnte es eher durch die<lb/>
Brieftra&#x0364;ger ge&#x017F;chehen. Jedoch die&#x017F;e werden &#x017F;olches<lb/>
um &#x017F;o mehr verhu&#x0364;ten, da &#x017F;ie fu&#x0364;r die ihnen zur<lb/>
Be&#x017F;tellung u&#x0364;berlieferten Briefe, das Po&#x017F;tgeld be¬<lb/>
zahlen mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en und auch &#x017F;elb&#x017F;t fu&#x0364;r jeden abgeliefer¬<lb/>
ten Brief ein Accidenz von dem Empfa&#x0364;nger zu er¬<lb/>
warten haben. Am ha&#x0364;ufig&#x017F;ten gehen Briefe in den<lb/>
Ha&#x0364;u&#x017F;ern der Correspondenten &#x017F;elb&#x017F;t und durch die<lb/>
Unvor&#x017F;ichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es i&#x017F;t<lb/>
nicht &#x017F;elten, daß Briefe, welche durchs Ge&#x017F;inde zur<lb/>
Po&#x017F;t gebracht werden &#x017F;ollten, auf der Ga&#x017F;&#x017F;e gefun¬<lb/>
den wurden. &#x2014;</p><lb/>
        <p>Das <hi rendition="#g">Rekommendiren</hi> und <hi rendition="#g">Notabeniren</hi><lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[62/0070] ſchweigiſchen Poſten traͤgt ein ſolcher rekommandir¬ ter Brief doppeltes Porto. Bei beſonders wichti¬ gen Briefen ſorgen die Poſtaͤmter auch, daß die Empfaͤnger die Ablieferung derſelben beſcheinigen muͤſſen. — Bei Briefen, worin Wechſel, oder an¬ dere Papiere von Werth geſchloſſen ſind, iſt es rathſam, ſolches und wenn es geſchehen kann, den Werth der Beiſchluͤße auf der Addreße anzugeben. Der Kuͤrze wegen pflegt man in dieſem Falle auch wohl nur ein NB. auf den Brief zu ſetzen und die Poſtaͤmter ſind dann auch ſo aufmerkſam, dieſes NB. in der Poſtkarte zu bemerken. — Alſo auf der Poſt kann nicht fuͤglich ein Brief verlohren gehen. Geſchieht es, ſo koͤnnte es eher durch die Brieftraͤger geſchehen. Jedoch dieſe werden ſolches um ſo mehr verhuͤten, da ſie fuͤr die ihnen zur Beſtellung uͤberlieferten Briefe, das Poſtgeld be¬ zahlen muͤſſen und auch ſelbſt fuͤr jeden abgeliefer¬ ten Brief ein Accidenz von dem Empfaͤnger zu er¬ warten haben. Am haͤufigſten gehen Briefe in den Haͤuſern der Correspondenten ſelbſt und durch die Unvorſichtigkeit ihrer Boten verlohren, denn es iſt nicht ſelten, daß Briefe, welche durchs Geſinde zur Poſt gebracht werden ſollten, auf der Gaſſe gefun¬ den wurden. — Das Rekommendiren und Notabeniren

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/70
Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/70>, abgerufen am 23.11.2024.