Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.sachen haben, die ihnen anvertraueten Sachen wohl Auf den Preußischen, Sächsischen und vielen ſachen haben, die ihnen anvertraueten Sachen wohl Auf den Preußiſchen, Saͤchſiſchen und vielen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0068" n="60"/> ſachen haben, die ihnen anvertraueten Sachen wohl<lb/> zu verwahren. — Es kann ſich aber eraͤugnen, daß<lb/> Briefe von einem ungewoͤhnlich kleinen Format ſich<lb/> in groͤßere, zu welchen ſie gepackt und mit welchen<lb/> ſie vermiſcht wurden, hinein geſchoben haben, oder<lb/> daß zwei Briefe mittelſt weicher Oblate, oder ſchlech¬<lb/> ten Lacks, womit ſie verſiegelt waren, an einander<lb/> klebten. Den Poſtbedienten war es verzeihlich,<lb/> wenn ſie bei der Eile ihres Geſchaͤfts und bei der<lb/> Menge der unter Haͤnden habenden Briefe und<lb/> Sachen, dieſen Zufall nicht entdeckten: aber derje¬<lb/> nige, in deſſen Haͤnde ein auf dieſe Art verirrter<lb/> Brief gerieth, war eigentlich ſchuldig, denſelben zu¬<lb/> ruͤck zu geben, welches aber nicht immer geſchieht.<lb/> Man thut alſo wohl, die Briefe nicht zu klein zu<lb/> machen, ſie mit gutem Lack zu verwahren, auch ſie<lb/> nicht eher zur Poſt zu geben, als bis die Oblate,<lb/> womit ſie verſiegelt wurden, voͤllig trocken gewor¬<lb/> den iſt, und ſie immer mit einer deutlichen Auf¬<lb/> ſchrift zu verſehen.</p><lb/> <p>Auf den Preußiſchen, Saͤchſiſchen und vielen<lb/> andern Poſten kann der Fall, daß ein Brief<lb/> abhanden koͤmmt, noch ſeltener eintreten, weil hier<lb/> jeder Brief beſonders in die Poſtkarte eingeſchrieben<lb/> wird, nemlich der Name des Empfaͤngers und der<lb/> Ort, wohin die Briefe beſtimmt ſind, nach der<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [60/0068]
ſachen haben, die ihnen anvertraueten Sachen wohl
zu verwahren. — Es kann ſich aber eraͤugnen, daß
Briefe von einem ungewoͤhnlich kleinen Format ſich
in groͤßere, zu welchen ſie gepackt und mit welchen
ſie vermiſcht wurden, hinein geſchoben haben, oder
daß zwei Briefe mittelſt weicher Oblate, oder ſchlech¬
ten Lacks, womit ſie verſiegelt waren, an einander
klebten. Den Poſtbedienten war es verzeihlich,
wenn ſie bei der Eile ihres Geſchaͤfts und bei der
Menge der unter Haͤnden habenden Briefe und
Sachen, dieſen Zufall nicht entdeckten: aber derje¬
nige, in deſſen Haͤnde ein auf dieſe Art verirrter
Brief gerieth, war eigentlich ſchuldig, denſelben zu¬
ruͤck zu geben, welches aber nicht immer geſchieht.
Man thut alſo wohl, die Briefe nicht zu klein zu
machen, ſie mit gutem Lack zu verwahren, auch ſie
nicht eher zur Poſt zu geben, als bis die Oblate,
womit ſie verſiegelt wurden, voͤllig trocken gewor¬
den iſt, und ſie immer mit einer deutlichen Auf¬
ſchrift zu verſehen.
Auf den Preußiſchen, Saͤchſiſchen und vielen
andern Poſten kann der Fall, daß ein Brief
abhanden koͤmmt, noch ſeltener eintreten, weil hier
jeder Brief beſonders in die Poſtkarte eingeſchrieben
wird, nemlich der Name des Empfaͤngers und der
Ort, wohin die Briefe beſtimmt ſind, nach der
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