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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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haben, damit die Post nicht zu warten brauche,
wobei man sonst Gefahr läuft, daß die Post, wenn
man uns vergeblich erwartet und gesucht hat, ab¬
fährt. In diesem Falle bleibe dem Passagier nichts
übrig, als der Post sogleich nachzueilen, wenn er
noch Hofnung hat, sie einholen zu können, oder
falls dieß nicht mehr möglich wäre, bis zum näch¬
sten Posttage zu warten, wobei man jedoch Gefahr
läuft, das Passagiergeld noch einmal bezahlen zu
müssen, welches auch nicht unbillig ist, wenn ent¬
weder bei dieser. Post ein anderer Reisender abge¬
wiesen wurde, weil die Plätze schon besetzt waren,
oder weil bei der künftigen ein anderer Passagier
auf unsern Platz angenommen werden konnte.
Denn natürlicher Weise kann auf einen Postwa¬
gen nur eine bestimmte Anzahl Reisender, so viel
nehmlich Platz und Gewicht verstatten, angenom¬
men werden.

Ehe man jedoch abfährt, muß man sich noch
mit den sogenannten Postgehülfen und dienstbaren
Geistern, als da sind der Kofferschieber, welcher
unsre Bagage aus unsrer Wohnung nach dem Post¬
hause geholt hat, und der Wagenmeister, welcher
die Bagage packt, die Sitze auf dem Wagen an¬
weiset und die Treppe zum Aufsteigen an den Wa¬
gen setzt, abfinden. Wenn man grade nicht weiß,

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haben, damit die Poſt nicht zu warten brauche,
wobei man ſonſt Gefahr laͤuft, daß die Poſt, wenn
man uns vergeblich erwartet und geſucht hat, ab¬
faͤhrt. In dieſem Falle bleibe dem Paſſagier nichts
uͤbrig, als der Poſt ſogleich nachzueilen, wenn er
noch Hofnung hat, ſie einholen zu koͤnnen, oder
falls dieß nicht mehr moͤglich waͤre, bis zum naͤch¬
ſten Poſttage zu warten, wobei man jedoch Gefahr
laͤuft, das Paſſagiergeld noch einmal bezahlen zu
muͤſſen, welches auch nicht unbillig iſt, wenn ent¬
weder bei dieſer. Poſt ein anderer Reiſender abge¬
wieſen wurde, weil die Plaͤtze ſchon beſetzt waren,
oder weil bei der kuͤnftigen ein anderer Paſſagier
auf unſern Platz angenommen werden konnte.
Denn natuͤrlicher Weiſe kann auf einen Poſtwa¬
gen nur eine beſtimmte Anzahl Reiſender, ſo viel
nehmlich Platz und Gewicht verſtatten, angenom¬
men werden.

Ehe man jedoch abfaͤhrt, muß man ſich noch
mit den ſogenannten Poſtgehuͤlfen und dienſtbaren
Geiſtern, als da ſind der Kofferſchieber, welcher
unſre Bagage aus unſrer Wohnung nach dem Poſt¬
hauſe geholt hat, und der Wagenmeiſter, welcher
die Bagage packt, die Sitze auf dem Wagen an¬
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[17/0025] haben, damit die Poſt nicht zu warten brauche, wobei man ſonſt Gefahr laͤuft, daß die Poſt, wenn man uns vergeblich erwartet und geſucht hat, ab¬ faͤhrt. In dieſem Falle bleibe dem Paſſagier nichts uͤbrig, als der Poſt ſogleich nachzueilen, wenn er noch Hofnung hat, ſie einholen zu koͤnnen, oder falls dieß nicht mehr moͤglich waͤre, bis zum naͤch¬ ſten Poſttage zu warten, wobei man jedoch Gefahr laͤuft, das Paſſagiergeld noch einmal bezahlen zu muͤſſen, welches auch nicht unbillig iſt, wenn ent¬ weder bei dieſer. Poſt ein anderer Reiſender abge¬ wieſen wurde, weil die Plaͤtze ſchon beſetzt waren, oder weil bei der kuͤnftigen ein anderer Paſſagier auf unſern Platz angenommen werden konnte. Denn natuͤrlicher Weiſe kann auf einen Poſtwa¬ gen nur eine beſtimmte Anzahl Reiſender, ſo viel nehmlich Platz und Gewicht verſtatten, angenom¬ men werden. Ehe man jedoch abfaͤhrt, muß man ſich noch mit den ſogenannten Poſtgehuͤlfen und dienſtbaren Geiſtern, als da ſind der Kofferſchieber, welcher unſre Bagage aus unſrer Wohnung nach dem Poſt¬ hauſe geholt hat, und der Wagenmeiſter, welcher die Bagage packt, die Sitze auf dem Wagen an¬ weiſet und die Treppe zum Aufſteigen an den Wa¬ gen ſetzt, abfinden. Wenn man grade nicht weiß, 2

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/25>, abgerufen am 24.11.2024.