Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.Des andern Buchs fen. Jn welchen Absehen ihr Standauch den Nahmen der Natürli- chen Freyheit verdienet/ Krafft de- ren ein jeder ohne eigenwillige Un- terwerffung/ sein eigener Herr und keines einigen Menschen Bothmäs- sigkeit unterthan ist. Vermöge deren auch ein jeder den andern gleich ge- schätzet wird/ indem keiner über den andern ichtwas zu befehlen hat. Und weil ferner ein jedweder Mensch von sein[verlorenes Material - 1 Zeichen fehlt]r Natur so viel Erleuchtung hat/ daß er hiedurch seine Sachen und Verrichtungen selbst vernünfftig anstellen könne; So folget hieraus/ daß die in Natürlicher Freyheit Le- benden bey Regierung ihrer Actio- nen von niemand dependiren, son- dern alles/ was der gesunden Ver- nunfft gemeß ist/ nach ihren freyen Willen und eigenen Gutbefinden vornehmen und zu Wercke richten dürffen. Weil auch ein Mensch von we-
Des andern Buchs fen. Jn welchen Abſehen ihr Standauch den Nahmen der Natuͤrli- chen Freyheit verdienet/ Krafft de- ren ein jeder ohne eigenwillige Un- terwerffung/ ſein eigener Herr und keines einigen Menſchen Bothmaͤſ- ſigkeit unterthan iſt. Vermoͤge deren auch ein jeder den andern gleich ge- ſchaͤtzet wird/ indem keiner uͤber den andern ichtwas zu befehlen hat. Und weil ferner ein jedweder Menſch von ſein[verlorenes Material – 1 Zeichen fehlt]r Natur ſo viel Erleuchtung hat/ daß er hiedurch ſeine Sachen und Verrichtungen ſelbſt vernuͤnfftig anſtellen koͤnne; So folget hieraus/ daß die in Natuͤrlicher Freyheit Le- benden bey Regierung ihrer Actio- nen von niemand dependiren, ſon- dern alles/ was der geſunden Ver- nunfft gemeß iſt/ nach ihren freyen Willen und eigenen Gutbefinden vornehmen und zu Wercke richten duͤrffen. Weil auch ein Menſch von we-
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Des andern Buchs
fen. Jn welchen Abſehen ihr Stand
auch den Nahmen der Natuͤrli-
chen Freyheit verdienet/ Krafft de-
ren ein jeder ohne eigenwillige Un-
terwerffung/ ſein eigener Herr und
keines einigen Menſchen Bothmaͤſ-
ſigkeit unterthan iſt. Vermoͤge deren
auch ein jeder den andern gleich ge-
ſchaͤtzet wird/ indem keiner uͤber den
andern ichtwas zu befehlen hat. Und
weil ferner ein jedweder Menſch von
ſein_r Natur ſo viel Erleuchtung hat/
daß er hiedurch ſeine Sachen und
Verrichtungen ſelbſt vernuͤnfftig
anſtellen koͤnne; So folget hieraus/
daß die in Natuͤrlicher Freyheit Le-
benden bey Regierung ihrer Actio-
nen von niemand dependiren, ſon-
dern alles/ was der geſunden Ver-
nunfft gemeß iſt/ nach ihren freyen
Willen und eigenen Gutbefinden
vornehmen und zu Wercke richten
duͤrffen. Weil auch ein Menſch von
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