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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.

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XIV. Heutige Verfassung.
Staaten erdacht werden kann, wie man die Bey-
spiele davon in Teutschland beysammen findet.
Noch immer gibt es Beyspiele, daß Herren, die
Land und Leute zu regieren haben, ihrer wahren
Bestimmung gemäß das Wohl ihrer Unterthanen
und des ganzen Landes zum Hauptziele ihrer Wün-
sche und Bemühungen machen. Und wie glücklich
sind dann die Länder, wenn solche Herren nur auch
in der Wahl ihrer Räthe und Diener glücklich
sind; und wenn dann Herr und Diener sich mit
gleichem Eifer angelegen seyn laßen, einem jeden
Recht und Gerechtigkeit zu handhaben, Kirchen
und Schulen mit tüchtigen Männern zu besetzen,
Wege zu bessern und in gutem Stande zu erhalten,
auf gute Münze und Polizey ein wachsames Au-
ge zu haben, den Nahrungsstand der Unterthanen
befördern zu helfen, Verdienste zu belohnen und
aufzumuntern, und was sonst noch für Gegenstän-
de einer preiswürdigen Regierung seyn mögen!
Freylich können wegen nicht überall gleicher Frucht-
barkeit des Bodens, oder in Rücksicht auf andere
Vortheile der Natur und der Lage eines Landes,
oder auch wegen einmal tief gewurzelter Fehler in
der Landesverfassung, besonders in unverhältniß-
mäßiger Vertheilung der Abgaben, oder endlich
wegen geerbter oder von Kriegszeiten übrig geblie-
bener Schuldenlast u. s. w. auch unter dem besten
Herrn Hindernisse eintreten, die auf die größere
oder mindere Wohlfahrt ganzer Länder unleugba-
ren und schwer zu hebenden Einfluß haben. Doch
dann mag allenfalls der Trost eintreten, daß in
dieser Welt eben nichts ganz ohne alle Ausnahme
vollkommenes zu erwarten ist.


Desto

XIV. Heutige Verfaſſung.
Staaten erdacht werden kann, wie man die Bey-
ſpiele davon in Teutſchland beyſammen findet.
Noch immer gibt es Beyſpiele, daß Herren, die
Land und Leute zu regieren haben, ihrer wahren
Beſtimmung gemaͤß das Wohl ihrer Unterthanen
und des ganzen Landes zum Hauptziele ihrer Wuͤn-
ſche und Bemuͤhungen machen. Und wie gluͤcklich
ſind dann die Laͤnder, wenn ſolche Herren nur auch
in der Wahl ihrer Raͤthe und Diener gluͤcklich
ſind; und wenn dann Herr und Diener ſich mit
gleichem Eifer angelegen ſeyn laßen, einem jeden
Recht und Gerechtigkeit zu handhaben, Kirchen
und Schulen mit tuͤchtigen Maͤnnern zu beſetzen,
Wege zu beſſern und in gutem Stande zu erhalten,
auf gute Muͤnze und Polizey ein wachſames Au-
ge zu haben, den Nahrungsſtand der Unterthanen
befoͤrdern zu helfen, Verdienſte zu belohnen und
aufzumuntern, und was ſonſt noch fuͤr Gegenſtaͤn-
de einer preiswuͤrdigen Regierung ſeyn moͤgen!
Freylich koͤnnen wegen nicht uͤberall gleicher Frucht-
barkeit des Bodens, oder in Ruͤckſicht auf andere
Vortheile der Natur und der Lage eines Landes,
oder auch wegen einmal tief gewurzelter Fehler in
der Landesverfaſſung, beſonders in unverhaͤltniß-
maͤßiger Vertheilung der Abgaben, oder endlich
wegen geerbter oder von Kriegszeiten uͤbrig geblie-
bener Schuldenlaſt u. ſ. w. auch unter dem beſten
Herrn Hinderniſſe eintreten, die auf die groͤßere
oder mindere Wohlfahrt ganzer Laͤnder unleugba-
ren und ſchwer zu hebenden Einfluß haben. Doch
dann mag allenfalls der Troſt eintreten, daß in
dieſer Welt eben nichts ganz ohne alle Ausnahme
vollkommenes zu erwarten iſt.


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[296/0330] XIV. Heutige Verfaſſung. Staaten erdacht werden kann, wie man die Bey- ſpiele davon in Teutſchland beyſammen findet. Noch immer gibt es Beyſpiele, daß Herren, die Land und Leute zu regieren haben, ihrer wahren Beſtimmung gemaͤß das Wohl ihrer Unterthanen und des ganzen Landes zum Hauptziele ihrer Wuͤn- ſche und Bemuͤhungen machen. Und wie gluͤcklich ſind dann die Laͤnder, wenn ſolche Herren nur auch in der Wahl ihrer Raͤthe und Diener gluͤcklich ſind; und wenn dann Herr und Diener ſich mit gleichem Eifer angelegen ſeyn laßen, einem jeden Recht und Gerechtigkeit zu handhaben, Kirchen und Schulen mit tuͤchtigen Maͤnnern zu beſetzen, Wege zu beſſern und in gutem Stande zu erhalten, auf gute Muͤnze und Polizey ein wachſames Au- ge zu haben, den Nahrungsſtand der Unterthanen befoͤrdern zu helfen, Verdienſte zu belohnen und aufzumuntern, und was ſonſt noch fuͤr Gegenſtaͤn- de einer preiswuͤrdigen Regierung ſeyn moͤgen! Freylich koͤnnen wegen nicht uͤberall gleicher Frucht- barkeit des Bodens, oder in Ruͤckſicht auf andere Vortheile der Natur und der Lage eines Landes, oder auch wegen einmal tief gewurzelter Fehler in der Landesverfaſſung, beſonders in unverhaͤltniß- maͤßiger Vertheilung der Abgaben, oder endlich wegen geerbter oder von Kriegszeiten uͤbrig geblie- bener Schuldenlaſt u. ſ. w. auch unter dem beſten Herrn Hinderniſſe eintreten, die auf die groͤßere oder mindere Wohlfahrt ganzer Laͤnder unleugba- ren und ſchwer zu hebenden Einfluß haben. Doch dann mag allenfalls der Troſt eintreten, daß in dieſer Welt eben nichts ganz ohne alle Ausnahme vollkommenes zu erwarten iſt. Deſto

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/330>, abgerufen am 25.11.2024.