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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.

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7) Neueste Begeb. Fürstenbund 1785.
heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs
würdiger beschließen, als mit diesem auf deren
fernere Erhaltung abzielenden Bunde, so zugleich
eine der letzten glänzenden Unternehmungen war,
womit Friedrich der II. (+ 1786. Aug. 17.), des-
sen Geistes- und Thaten-Größe die späte Nach-
welt zu bewundern nie aufhören wird, die 46.
jährige Laufbahn beschlossen hat, die mit eben
dem Rechte das Zeitalter Friedrichs, wie ehedem
ein Zeitalter Ludewigs des XIV. genannt worden,
von ihm benannt zu werden verdienen wird! --
Nur noch einige Zugaben, die dazu dienen kön-
nen den Zustand des Teutschen Reichs, wie es
jetzt würklich ist, noch genauer kennen zu lernen,
werden hoffentlich nicht ganz überflüssig seyn.
Manches, das sich nicht füglich nach der Zeitord-
nung anbringen ließ, wird dadurch noch ergänzt
werden können.




Vier-
O 3

7) Neueſte Begeb. Fuͤrſtenbund 1785.
heutigen Staatsverfaſſung des Teutſchen Reichs
wuͤrdiger beſchließen, als mit dieſem auf deren
fernere Erhaltung abzielenden Bunde, ſo zugleich
eine der letzten glaͤnzenden Unternehmungen war,
womit Friedrich der II. († 1786. Aug. 17.), deſ-
ſen Geiſtes- und Thaten-Groͤße die ſpaͤte Nach-
welt zu bewundern nie aufhoͤren wird, die 46.
jaͤhrige Laufbahn beſchloſſen hat, die mit eben
dem Rechte das Zeitalter Friedrichs, wie ehedem
ein Zeitalter Ludewigs des XIV. genannt worden,
von ihm benannt zu werden verdienen wird! —
Nur noch einige Zugaben, die dazu dienen koͤn-
nen den Zuſtand des Teutſchen Reichs, wie es
jetzt wuͤrklich iſt, noch genauer kennen zu lernen,
werden hoffentlich nicht ganz uͤberfluͤſſig ſeyn.
Manches, das ſich nicht fuͤglich nach der Zeitord-
nung anbringen ließ, wird dadurch noch ergaͤnzt
werden koͤnnen.




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O 3
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[213/0247] 7) Neueſte Begeb. Fuͤrſtenbund 1785. heutigen Staatsverfaſſung des Teutſchen Reichs wuͤrdiger beſchließen, als mit dieſem auf deren fernere Erhaltung abzielenden Bunde, ſo zugleich eine der letzten glaͤnzenden Unternehmungen war, womit Friedrich der II. († 1786. Aug. 17.), deſ- ſen Geiſtes- und Thaten-Groͤße die ſpaͤte Nach- welt zu bewundern nie aufhoͤren wird, die 46. jaͤhrige Laufbahn beſchloſſen hat, die mit eben dem Rechte das Zeitalter Friedrichs, wie ehedem ein Zeitalter Ludewigs des XIV. genannt worden, von ihm benannt zu werden verdienen wird! — Nur noch einige Zugaben, die dazu dienen koͤn- nen den Zuſtand des Teutſchen Reichs, wie es jetzt wuͤrklich iſt, noch genauer kennen zu lernen, werden hoffentlich nicht ganz uͤberfluͤſſig ſeyn. Manches, das ſich nicht fuͤglich nach der Zeitord- nung anbringen ließ, wird dadurch noch ergaͤnzt werden koͤnnen. Vier- O 3

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/247>, abgerufen am 23.11.2024.