Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.6) Bairischer Krieg etc. 1778. 1779. auch die Ursache seyn, daß diesmal dem Reichsta-ge der Friede nur in Französischer Sprache mit- getheilt wurde, ungeachtet es sonst sowohl den Gesetzen als dem Herkommen gemäß ist, daß in Reichstagshandlungen keine andere als Teutsche oder Lateinische Sprache gebraucht, oder doch sonst eine Uebersetzung in einer von diesen beiden Sprachen beygefügt werden soll (k). (k) "Herzogs von Zweybrücken Durchlaucht, über die "Beobachtung und Vollstreckung der oberwehnten "Hausverträge unter sich ausgestellet haben, und "welche dem gegenwärtigen Tractate beygefüget "worden, und für einen Theil desselben also zu "betrachten ist, als ob sie in solchen von Wort zu "Wort eingerücket wäre." In der Berliner Ue- bersetzung heißt es: "Sowohl die schließenden als "auch die vermittelnden hohen Mächte sind über- "eingekommen, daß sie dem ganzen Pfälzischen "Hause und namentlich der Birkenfeldischen Linie, "die Tractaten und Familienverträge von den Jah- "ren 1766. 1771. und 1774., in so weit selbige "dem Westphälischen Friedensschluß nicht zuwider "sind, und solche nicht durch die, durch den ge- "genwärtigen Tractat und obige Convention ge- "schehene Abtretungen geändert worden, förmlich "und in Kraft dieses Artikels garantiren wollen. "Eben dieses soll auch in Ansehung desjenigen "Tractats gelten, welcher am heutigen Tage zwi- "schen dem durchlauchtigsten Herrn Churfürsten "von der Pfalz und dem Herrn Herzog zu Zwey- "brücken, über die Beobachtung und Vollziehung "ihrer vorerwehnten Familienverträge geschlossen "worden, welcher diesem Haupttractate mit ange- "hängt ist, und eben dieselbe Kraft haben soll, "als wenn er demselben von Wort zu Wort wäre "einverleibet worden." (k) N 5
6) Bairiſcher Krieg ꝛc. 1778. 1779. auch die Urſache ſeyn, daß diesmal dem Reichsta-ge der Friede nur in Franzoͤſiſcher Sprache mit- getheilt wurde, ungeachtet es ſonſt ſowohl den Geſetzen als dem Herkommen gemaͤß iſt, daß in Reichstagshandlungen keine andere als Teutſche oder Lateiniſche Sprache gebraucht, oder doch ſonſt eine Ueberſetzung in einer von dieſen beiden Sprachen beygefuͤgt werden ſoll (k). (k) „Herzogs von Zweybruͤcken Durchlaucht, uͤber die „Beobachtung und Vollſtreckung der oberwehnten „Hausvertraͤge unter ſich ausgeſtellet haben, und „welche dem gegenwaͤrtigen Tractate beygefuͤget „worden, und fuͤr einen Theil deſſelben alſo zu „betrachten iſt, als ob ſie in ſolchen von Wort zu „Wort eingeruͤcket waͤre.” In der Berliner Ue- berſetzung heißt es: ”Sowohl die ſchließenden als „auch die vermittelnden hohen Maͤchte ſind uͤber- „eingekommen, daß ſie dem ganzen Pfaͤlziſchen „Hauſe und namentlich der Birkenfeldiſchen Linie, „die Tractaten und Familienvertraͤge von den Jah- „ren 1766. 1771. und 1774., in ſo weit ſelbige „dem Weſtphaͤliſchen Friedensſchluß nicht zuwider „ſind, und ſolche nicht durch die, durch den ge- „genwaͤrtigen Tractat und obige Convention ge- „ſchehene Abtretungen geaͤndert worden, foͤrmlich „und in Kraft dieſes Artikels garantiren wollen. „Eben dieſes ſoll auch in Anſehung desjenigen „Tractats gelten, welcher am heutigen Tage zwi- „ſchen dem durchlauchtigſten Herrn Churfuͤrſten „von der Pfalz und dem Herrn Herzog zu Zwey- „bruͤcken, uͤber die Beobachtung und Vollziehung „ihrer vorerwehnten Familienvertraͤge geſchloſſen „worden, welcher dieſem Haupttractate mit ange- „haͤngt iſt, und eben dieſelbe Kraft haben ſoll, „als wenn er demſelben von Wort zu Wort waͤre „einverleibet worden.” (k) N 5
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6) Bairiſcher Krieg ꝛc. 1778. 1779.
auch die Urſache ſeyn, daß diesmal dem Reichsta-
ge der Friede nur in Franzoͤſiſcher Sprache mit-
getheilt wurde, ungeachtet es ſonſt ſowohl den
Geſetzen als dem Herkommen gemaͤß iſt, daß in
Reichstagshandlungen keine andere als Teutſche
oder Lateiniſche Sprache gebraucht, oder doch
ſonſt eine Ueberſetzung in einer von dieſen beiden
Sprachen beygefuͤgt werden ſoll (k).
(i)
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(i) „Herzogs von Zweybruͤcken Durchlaucht, uͤber die
„Beobachtung und Vollſtreckung der oberwehnten
„Hausvertraͤge unter ſich ausgeſtellet haben, und
„welche dem gegenwaͤrtigen Tractate beygefuͤget
„worden, und fuͤr einen Theil deſſelben alſo zu
„betrachten iſt, als ob ſie in ſolchen von Wort zu
„Wort eingeruͤcket waͤre.” In der Berliner Ue-
berſetzung heißt es: ”Sowohl die ſchließenden als
„auch die vermittelnden hohen Maͤchte ſind uͤber-
„eingekommen, daß ſie dem ganzen Pfaͤlziſchen
„Hauſe und namentlich der Birkenfeldiſchen Linie,
„die Tractaten und Familienvertraͤge von den Jah-
„ren 1766. 1771. und 1774., in ſo weit ſelbige
„dem Weſtphaͤliſchen Friedensſchluß nicht zuwider
„ſind, und ſolche nicht durch die, durch den ge-
„genwaͤrtigen Tractat und obige Convention ge-
„ſchehene Abtretungen geaͤndert worden, foͤrmlich
„und in Kraft dieſes Artikels garantiren wollen.
„Eben dieſes ſoll auch in Anſehung desjenigen
„Tractats gelten, welcher am heutigen Tage zwi-
„ſchen dem durchlauchtigſten Herrn Churfuͤrſten
„von der Pfalz und dem Herrn Herzog zu Zwey-
„bruͤcken, uͤber die Beobachtung und Vollziehung
„ihrer vorerwehnten Familienvertraͤge geſchloſſen
„worden, welcher dieſem Haupttractate mit ange-
„haͤngt iſt, und eben dieſelbe Kraft haben ſoll,
„als wenn er demſelben von Wort zu Wort waͤre
„einverleibet worden.”
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