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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.

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2) C. G. Visitation 1767-1776.


II.
Cammergerichts-Visitation 1767-1776.


I. Preiswürdiger Justitzeifer Josephs des II., -- II.
wie er sich durch eine eigne Verordnung an den Reichshof-
rath an Tag legte, -- III. und von einer vorzunehmen-
den Visitation des Cammergerichts das beste hoffen ließ. --
IV. Darüber ward schon eine wichtige Reichstagsberathschla-
gung in Gang gebracht. -- V. Aber aus einer Schrift
unter dem Titel: Betrachtungen über das Visitationswe-
sen, ergaben sich ganz neue Grundsätze, -- als ob die
Visitation nur ein Gericht sey, -- VI. und nicht vom
Reichstage abhange, -- VII. sondern vermöge eines R.
A. vom Jahre 1543. nur vom kaiserlichen Hofe; -- VIII.
der also in Gefolg der schon vorhandenen Reichsgesetze alles
übrige für sich bestimmen könne. -- IX. Diese Grundsätze
fieng man zu Wien an zu befolgen. -- X. Die Visitation
ward im May 1767. eröffnet. -- XI. Nun ereignete sich
gleich anfangs eine Schwierigkeit wegen Abtheilung der ei-
gentlichen Visitation und der Revisionen; -- XII. und
wegen einer Churmainzischen Behauptung in jedem Revi-
sionssenate einen Subdelegirten zu haben; -- XIII. wel-
ches eine von den Veranlaßungen war, worüber die Visita-
tion zuletzt scheiterte. -- XIV. Dazu kam eine sehr weit-
läuftige Behandlung des Geschäffts mit jedesmaligen 24.
grundausführlichen gelehrten Abstimmungen; -- XV. oh-
ne daß der Vorschlag Subdeputationen zu veranstalten ins
Werk gerichtet werden konnte. -- XVI. Eine unerwartete
Entdeckung, daß ein Jude mit Sollicitaturen ein Gewerbe
getrieben, und drey Assessoren sich bestechen laßen, gab
Stoff zu einer weitläuftigen Untersuchung. -- XVII. Nach
Verlauf eines Jahres entstand Streit über die Ablösung
der ersten Classe, wozu es doch erst im Nov. 1774. kam. --
XVIII. Noch entstand ein Streit, ob die kaiserliche Commis-
sion einen durch Mehrheit der Stimmen gefaßten Schluß
durch Versagung ihrer Genehmigung entkräften könne? --
XIX. Ein Bericht an Kaiser und Reich veranlaßte endlich
einen Reichsschluß über verschiedene bey der Visitation vor-
gekommene Gegenstände. -- XX. Zur Berichtigung des
Concepts der C. G. O. hatte die Visitation vorläufig eini-
ger Assessoren Gutachten bewirket, aber selbst noch nicht
Hand angelegt. -- XXI. Hingegen viele Beschwerden ein-
zelner Reichsstände in ihren Rechtssachen hatten die Visita-
tion über die Gebühr beschäfftiget. -- XXII. Endlich kam

noch
H 5
2) C. G. Viſitation 1767-1776.


II.
Cammergerichts-Viſitation 1767-1776.


I. Preiswuͤrdiger Juſtitzeifer Joſephs des II., — II.
wie er ſich durch eine eigne Verordnung an den Reichshof-
rath an Tag legte, — III. und von einer vorzunehmen-
den Viſitation des Cammergerichts das beſte hoffen ließ. —
IV. Daruͤber ward ſchon eine wichtige Reichstagsberathſchla-
gung in Gang gebracht. — V. Aber aus einer Schrift
unter dem Titel: Betrachtungen uͤber das Viſitationswe-
ſen, ergaben ſich ganz neue Grundſaͤtze, — als ob die
Viſitation nur ein Gericht ſey, — VI. und nicht vom
Reichstage abhange, — VII. ſondern vermoͤge eines R.
A. vom Jahre 1543. nur vom kaiſerlichen Hofe; — VIII.
der alſo in Gefolg der ſchon vorhandenen Reichsgeſetze alles
uͤbrige fuͤr ſich beſtimmen koͤnne. — IX. Dieſe Grundſaͤtze
fieng man zu Wien an zu befolgen. — X. Die Viſitation
ward im May 1767. eroͤffnet. — XI. Nun ereignete ſich
gleich anfangs eine Schwierigkeit wegen Abtheilung der ei-
gentlichen Viſitation und der Reviſionen; — XII. und
wegen einer Churmainziſchen Behauptung in jedem Revi-
ſionsſenate einen Subdelegirten zu haben; — XIII. wel-
ches eine von den Veranlaßungen war, woruͤber die Viſita-
tion zuletzt ſcheiterte. — XIV. Dazu kam eine ſehr weit-
laͤuftige Behandlung des Geſchaͤffts mit jedesmaligen 24.
grundausfuͤhrlichen gelehrten Abſtimmungen; — XV. oh-
ne daß der Vorſchlag Subdeputationen zu veranſtalten ins
Werk gerichtet werden konnte. — XVI. Eine unerwartete
Entdeckung, daß ein Jude mit Sollicitaturen ein Gewerbe
getrieben, und drey Aſſeſſoren ſich beſtechen laßen, gab
Stoff zu einer weitlaͤuftigen Unterſuchung. — XVII. Nach
Verlauf eines Jahres entſtand Streit uͤber die Abloͤſung
der erſten Claſſe, wozu es doch erſt im Nov. 1774. kam. —
XVIII. Noch entſtand ein Streit, ob die kaiſerliche Commiſ-
ſion einen durch Mehrheit der Stimmen gefaßten Schluß
durch Verſagung ihrer Genehmigung entkraͤften koͤnne? —
XIX. Ein Bericht an Kaiſer und Reich veranlaßte endlich
einen Reichsſchluß uͤber verſchiedene bey der Viſitation vor-
gekommene Gegenſtaͤnde. — XX. Zur Berichtigung des
Concepts der C. G. O. hatte die Viſitation vorlaͤufig eini-
ger Aſſeſſoren Gutachten bewirket, aber ſelbſt noch nicht
Hand angelegt. — XXI. Hingegen viele Beſchwerden ein-
zelner Reichsſtaͤnde in ihren Rechtsſachen hatten die Viſita-
tion uͤber die Gebuͤhr beſchaͤfftiget. — XXII. Endlich kam

noch
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[121/0155] 2) C. G. Viſitation 1767-1776. II. Cammergerichts-Viſitation 1767-1776. I. Preiswuͤrdiger Juſtitzeifer Joſephs des II., — II. wie er ſich durch eine eigne Verordnung an den Reichshof- rath an Tag legte, — III. und von einer vorzunehmen- den Viſitation des Cammergerichts das beſte hoffen ließ. — IV. Daruͤber ward ſchon eine wichtige Reichstagsberathſchla- gung in Gang gebracht. — V. Aber aus einer Schrift unter dem Titel: Betrachtungen uͤber das Viſitationswe- ſen, ergaben ſich ganz neue Grundſaͤtze, — als ob die Viſitation nur ein Gericht ſey, — VI. und nicht vom Reichstage abhange, — VII. ſondern vermoͤge eines R. A. vom Jahre 1543. nur vom kaiſerlichen Hofe; — VIII. der alſo in Gefolg der ſchon vorhandenen Reichsgeſetze alles uͤbrige fuͤr ſich beſtimmen koͤnne. — IX. Dieſe Grundſaͤtze fieng man zu Wien an zu befolgen. — X. Die Viſitation ward im May 1767. eroͤffnet. — XI. Nun ereignete ſich gleich anfangs eine Schwierigkeit wegen Abtheilung der ei- gentlichen Viſitation und der Reviſionen; — XII. und wegen einer Churmainziſchen Behauptung in jedem Revi- ſionsſenate einen Subdelegirten zu haben; — XIII. wel- ches eine von den Veranlaßungen war, woruͤber die Viſita- tion zuletzt ſcheiterte. — XIV. Dazu kam eine ſehr weit- laͤuftige Behandlung des Geſchaͤffts mit jedesmaligen 24. grundausfuͤhrlichen gelehrten Abſtimmungen; — XV. oh- ne daß der Vorſchlag Subdeputationen zu veranſtalten ins Werk gerichtet werden konnte. — XVI. Eine unerwartete Entdeckung, daß ein Jude mit Sollicitaturen ein Gewerbe getrieben, und drey Aſſeſſoren ſich beſtechen laßen, gab Stoff zu einer weitlaͤuftigen Unterſuchung. — XVII. Nach Verlauf eines Jahres entſtand Streit uͤber die Abloͤſung der erſten Claſſe, wozu es doch erſt im Nov. 1774. kam. — XVIII. Noch entſtand ein Streit, ob die kaiſerliche Commiſ- ſion einen durch Mehrheit der Stimmen gefaßten Schluß durch Verſagung ihrer Genehmigung entkraͤften koͤnne? — XIX. Ein Bericht an Kaiſer und Reich veranlaßte endlich einen Reichsſchluß uͤber verſchiedene bey der Viſitation vor- gekommene Gegenſtaͤnde. — XX. Zur Berichtigung des Concepts der C. G. O. hatte die Viſitation vorlaͤufig eini- ger Aſſeſſoren Gutachten bewirket, aber ſelbſt noch nicht Hand angelegt. — XXI. Hingegen viele Beſchwerden ein- zelner Reichsſtaͤnde in ihren Rechtsſachen hatten die Viſita- tion uͤber die Gebuͤhr beſchaͤfftiget. — XXII. Endlich kam noch H 5

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/155>, abgerufen am 27.11.2024.