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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.

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XII. Franz der I. 1748-1764.
übrigen Gesandten und Legationssecretarien gien-
gen darüber weg, und ließen das Protocoll un-
vollendet. Die Gesandten und Secretarien von
Churbrandenburg und Churbraunschweig fuhren
aber fort. So gab es eine Discrepanz im Pro-
tocolle. Dennoch konnte dem vollständigen Pro-
tocolle der beiden letzteren Gesandtschaften der Glau-
be nicht versagt werden, weil ein jeder reichsstän-
discher Legationssecretär nicht mindere Glaubwür-
digkeit hat, wie der Directorialsecretär. Selbst
während des fortgesetzten Schreibens mußten die
abgegangenen Gesandten noch einmal in das chur-
fürstliche Versammlungszimmer kommen, weil sie
bey ihrem Abtritt ins Nebenzimmer vergessen hat-
ten, ihre Hüte mitzunehmen, die gewöhnlich auf
dem Confecttische hingelegt zu werden pflegen (y).


VIII.

In der Sache selbst berief sich das Churmain-
zische Directorium darauf, daß kein Canzlist schul-
dig sey mehr als drey Bogen zu schreiben. Wenn
eine Schrift mehr beträgt, wird sie gedruckt aus-
getheilt. Vielweniger schien man den Secreta-

rien
(y) Ehedem wurden die Comitialgesandten von
der Stadt Regensburg mit Coufect und süßem Wei-
ne bedient. Auch den Canzlisten wurde bey der
Dictatur Wein und weiß Brod vorgesetzt. Da
sich aber der Reichstag in die Länge zog, beschwer-
te sich die Stadt Regensburg schon im vorigen
Jahrhundert, daß ihr diese Ausgabe bereits etliche
tausend Rthlr. gekostet habe, zumal da nicht leicht
etwas übrig gelaßen, sondern allenfalls eingesteckt
würde. Die Stadt ward darauf von allen drey
Reichscollegien dieser Ausgabe überhoben. Seit-
dem wird der Confecttisch, der noch in den Raths-
stuben vorhanden ist, nur noch dazu gebraucht,
Hüte und Stöcke darauf zu legen.

XII. Franz der I. 1748-1764.
uͤbrigen Geſandten und Legationsſecretarien gien-
gen daruͤber weg, und ließen das Protocoll un-
vollendet. Die Geſandten und Secretarien von
Churbrandenburg und Churbraunſchweig fuhren
aber fort. So gab es eine Discrepanz im Pro-
tocolle. Dennoch konnte dem vollſtaͤndigen Pro-
tocolle der beiden letzteren Geſandtſchaften der Glau-
be nicht verſagt werden, weil ein jeder reichsſtaͤn-
diſcher Legationsſecretaͤr nicht mindere Glaubwuͤr-
digkeit hat, wie der Directorialſecretaͤr. Selbſt
waͤhrend des fortgeſetzten Schreibens mußten die
abgegangenen Geſandten noch einmal in das chur-
fuͤrſtliche Verſammlungszimmer kommen, weil ſie
bey ihrem Abtritt ins Nebenzimmer vergeſſen hat-
ten, ihre Huͤte mitzunehmen, die gewoͤhnlich auf
dem Confecttiſche hingelegt zu werden pflegen (y).


VIII.

In der Sache ſelbſt berief ſich das Churmain-
ziſche Directorium darauf, daß kein Canzliſt ſchul-
dig ſey mehr als drey Bogen zu ſchreiben. Wenn
eine Schrift mehr betraͤgt, wird ſie gedruckt aus-
getheilt. Vielweniger ſchien man den Secreta-

rien
(y) Ehedem wurden die Comitialgeſandten von
der Stadt Regensburg mit Coufect und ſuͤßem Wei-
ne bedient. Auch den Canzliſten wurde bey der
Dictatur Wein und weiß Brod vorgeſetzt. Da
ſich aber der Reichstag in die Laͤnge zog, beſchwer-
te ſich die Stadt Regensburg ſchon im vorigen
Jahrhundert, daß ihr dieſe Ausgabe bereits etliche
tauſend Rthlr. gekoſtet habe, zumal da nicht leicht
etwas uͤbrig gelaßen, ſondern allenfalls eingeſteckt
wuͤrde. Die Stadt ward darauf von allen drey
Reichscollegien dieſer Ausgabe uͤberhoben. Seit-
dem wird der Confecttiſch, der noch in den Raths-
ſtuben vorhanden iſt, nur noch dazu gebraucht,
Huͤte und Stoͤcke darauf zu legen.
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[94/0128] XII. Franz der I. 1748-1764. uͤbrigen Geſandten und Legationsſecretarien gien- gen daruͤber weg, und ließen das Protocoll un- vollendet. Die Geſandten und Secretarien von Churbrandenburg und Churbraunſchweig fuhren aber fort. So gab es eine Discrepanz im Pro- tocolle. Dennoch konnte dem vollſtaͤndigen Pro- tocolle der beiden letzteren Geſandtſchaften der Glau- be nicht verſagt werden, weil ein jeder reichsſtaͤn- diſcher Legationsſecretaͤr nicht mindere Glaubwuͤr- digkeit hat, wie der Directorialſecretaͤr. Selbſt waͤhrend des fortgeſetzten Schreibens mußten die abgegangenen Geſandten noch einmal in das chur- fuͤrſtliche Verſammlungszimmer kommen, weil ſie bey ihrem Abtritt ins Nebenzimmer vergeſſen hat- ten, ihre Huͤte mitzunehmen, die gewoͤhnlich auf dem Confecttiſche hingelegt zu werden pflegen (y). In der Sache ſelbſt berief ſich das Churmain- ziſche Directorium darauf, daß kein Canzliſt ſchul- dig ſey mehr als drey Bogen zu ſchreiben. Wenn eine Schrift mehr betraͤgt, wird ſie gedruckt aus- getheilt. Vielweniger ſchien man den Secreta- rien (y) Ehedem wurden die Comitialgeſandten von der Stadt Regensburg mit Coufect und ſuͤßem Wei- ne bedient. Auch den Canzliſten wurde bey der Dictatur Wein und weiß Brod vorgeſetzt. Da ſich aber der Reichstag in die Laͤnge zog, beſchwer- te ſich die Stadt Regensburg ſchon im vorigen Jahrhundert, daß ihr dieſe Ausgabe bereits etliche tauſend Rthlr. gekoſtet habe, zumal da nicht leicht etwas uͤbrig gelaßen, ſondern allenfalls eingeſteckt wuͤrde. Die Stadt ward darauf von allen drey Reichscollegien dieſer Ausgabe uͤberhoben. Seit- dem wird der Confecttiſch, der noch in den Raths- ſtuben vorhanden iſt, nur noch dazu gebraucht, Huͤte und Stoͤcke darauf zu legen.

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/128>, abgerufen am 27.04.2024.