warten müßte, (wie jetzt würklich diese Einrich- tung seit dem Jahre 1782. am Cammergerichte im Gange ist.).
XVI.
Damals waren aber auch noch die Präsenta- tionen des Westphälischen Kreises ungangbar, weil seit dem Jülich- und Bergischen Successionsstreite auch hierüber Irrungen entstanden waren, die noch nicht hatten verglichen werden können (h). Also konnten gegen jene zwey neue churfürstliche Präsentationen diese zwey Kreispräsentationen vor- erst in Abrechnung gebracht werden.
XVII.
Ja es blieb noch eine Präsentation ungangbar, die man zu Ergänzung der evangelischen Stellen im Westphälischen Frieden abwechselnd theils den bei- den Kreisen Ober- und Niedersachsen, theils den evangelischen Ständen der vier vermischten Kreise Schwaben, Franken, Oberrhein und Westphalen zugetheilt hatte. Nach der Absicht des Westphäli- schen Friedens konnte das zwar keine Schwierigkeit machen, da der Friede zwey Präsentationen auf diese Art vertheilt hatte, eine unter zwey, die an- dere unter vier Kreisen. Allein da jetzt das Sche- ma des Westphälischen Friedens halbirt werden sollte; so schien daraus zu folgen, daß die beiden Sächsischen Kreise jetzt nur eine halbe, und die vier vermischten Kreise ebenfalls nur eine halbe As- sessorsstelle zu vergeben haben sollten. Nun hätte man zwar aus diesen zwey halben Stellen eine gan- ze zusammenschmelzen, und das verschiedene Ver- hältniß der präsentirenden Kreise dadurch retten kön- nen, daß man die Sächsischen Kreise zweymal prä-
senti-
(h) Oben S. 279.
X. Carl der VI. 1711-1740.
warten muͤßte, (wie jetzt wuͤrklich dieſe Einrich- tung ſeit dem Jahre 1782. am Cammergerichte im Gange iſt.).
XVI.
Damals waren aber auch noch die Praͤſenta- tionen des Weſtphaͤliſchen Kreiſes ungangbar, weil ſeit dem Juͤlich- und Bergiſchen Succeſſionsſtreite auch hieruͤber Irrungen entſtanden waren, die noch nicht hatten verglichen werden koͤnnen (h). Alſo konnten gegen jene zwey neue churfuͤrſtliche Praͤſentationen dieſe zwey Kreispraͤſentationen vor- erſt in Abrechnung gebracht werden.
XVII.
Ja es blieb noch eine Praͤſentation ungangbar, die man zu Ergaͤnzung der evangeliſchen Stellen im Weſtphaͤliſchen Frieden abwechſelnd theils den bei- den Kreiſen Ober- und Niederſachſen, theils den evangeliſchen Staͤnden der vier vermiſchten Kreiſe Schwaben, Franken, Oberrhein und Weſtphalen zugetheilt hatte. Nach der Abſicht des Weſtphaͤli- ſchen Friedens konnte das zwar keine Schwierigkeit machen, da der Friede zwey Praͤſentationen auf dieſe Art vertheilt hatte, eine unter zwey, die an- dere unter vier Kreiſen. Allein da jetzt das Sche- ma des Weſtphaͤliſchen Friedens halbirt werden ſollte; ſo ſchien daraus zu folgen, daß die beiden Saͤchſiſchen Kreiſe jetzt nur eine halbe, und die vier vermiſchten Kreiſe ebenfalls nur eine halbe Aſ- ſeſſorsſtelle zu vergeben haben ſollten. Nun haͤtte man zwar aus dieſen zwey halben Stellen eine gan- ze zuſammenſchmelzen, und das verſchiedene Ver- haͤltniß der praͤſentirenden Kreiſe dadurch retten koͤn- nen, daß man die Saͤchſiſchen Kreiſe zweymal praͤ-
ſenti-
(h) Oben S. 279.
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X. Carl der VI. 1711-1740.
warten muͤßte, (wie jetzt wuͤrklich dieſe Einrich-
tung ſeit dem Jahre 1782. am Cammergerichte im
Gange iſt.).
Damals waren aber auch noch die Praͤſenta-
tionen des Weſtphaͤliſchen Kreiſes ungangbar, weil
ſeit dem Juͤlich- und Bergiſchen Succeſſionsſtreite
auch hieruͤber Irrungen entſtanden waren, die
noch nicht hatten verglichen werden koͤnnen (h).
Alſo konnten gegen jene zwey neue churfuͤrſtliche
Praͤſentationen dieſe zwey Kreispraͤſentationen vor-
erſt in Abrechnung gebracht werden.
Ja es blieb noch eine Praͤſentation ungangbar,
die man zu Ergaͤnzung der evangeliſchen Stellen im
Weſtphaͤliſchen Frieden abwechſelnd theils den bei-
den Kreiſen Ober- und Niederſachſen, theils den
evangeliſchen Staͤnden der vier vermiſchten Kreiſe
Schwaben, Franken, Oberrhein und Weſtphalen
zugetheilt hatte. Nach der Abſicht des Weſtphaͤli-
ſchen Friedens konnte das zwar keine Schwierigkeit
machen, da der Friede zwey Praͤſentationen auf
dieſe Art vertheilt hatte, eine unter zwey, die an-
dere unter vier Kreiſen. Allein da jetzt das Sche-
ma des Weſtphaͤliſchen Friedens halbirt werden
ſollte; ſo ſchien daraus zu folgen, daß die beiden
Saͤchſiſchen Kreiſe jetzt nur eine halbe, und die
vier vermiſchten Kreiſe ebenfalls nur eine halbe Aſ-
ſeſſorsſtelle zu vergeben haben ſollten. Nun haͤtte
man zwar aus dieſen zwey halben Stellen eine gan-
ze zuſammenſchmelzen, und das verſchiedene Ver-
haͤltniß der praͤſentirenden Kreiſe dadurch retten koͤn-
nen, daß man die Saͤchſiſchen Kreiſe zweymal praͤ-
ſenti-
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 418. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/460>, abgerufen am 22.11.2024.
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