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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.

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X. Carl der VI. 1711-1740.
nach dieser erhöhten Cammergerichts-Matrikel jähr-
lich 103.600. Rthlr. 3. Kreuzer herauskommen;
wozu unter andern ein jeder Churfürst halbjährlich
mit 811. Rthlr. 581/2 Kreuzer angesetzt ward.


XI.

Allein es zeigte sich in den jährlich angesetzten
Beyträgen bald ein Abgang von 10.484. Rthlr.
33. Kreuzern an ungangbaren Posten, von denen
man voraussehen konnte, daß sie nie in Gang zu
bringen seyn würden. Daneben meldeten sich so-
viele Reichsstände mit dringenden Moderationsge-
suchen, daß an solchen, die bey Kaiser und Reich
damit würklich Gehör fanden, jährlich noch
20.848. Rthlr. 50. Kr. abgiengen. Wie man al-
so 1732. noch einmal nachrechnete, und die Cam-
mergerichts-Matrikel von neuem ins Reine brach-
te; kamen an statt obiger 103.600. Rthlr. 3. Kr.,
nur 78.077. Rthlr. 65. Kreuzer jährlich zu erwar-
tende Beyträge heraus.


XII.

Aber auch unter diesen waren noch die Anschlä-
ge des Hauses Brandenburg nach dem neuen Fuße
mitgerechnet; an statt daß der König in Preussen
für alle seine Teutsche Länder nur auf den alten Fuß
2. statt 7. zu bezahlen fortfuhr, weil er überall zu
dieser Erhöhung der Matrikel seine Einwilligung
nicht mit gegeben hatte, und sich darauf bezog,
daß es noch nicht ausgemacht sey, ob in Steuer-
sachen die Mehrheit der Stimmen gelte? Auch
sonst blieben noch soviel andere beträchtliche und
schwer beyzutreibende Rückstände, daß jährlich in
würklicher Zahlung kaum 70. tausend Rthlr. bey-
sammen kamen, und in manchen Jahren noch weit
weniger.


Von

X. Carl der VI. 1711-1740.
nach dieſer erhoͤhten Cammergerichts-Matrikel jaͤhr-
lich 103.600. Rthlr. 3. Kreuzer herauskommen;
wozu unter andern ein jeder Churfuͤrſt halbjaͤhrlich
mit 811. Rthlr. 58½ Kreuzer angeſetzt ward.


XI.

Allein es zeigte ſich in den jaͤhrlich angeſetzten
Beytraͤgen bald ein Abgang von 10.484. Rthlr.
33. Kreuzern an ungangbaren Poſten, von denen
man vorausſehen konnte, daß ſie nie in Gang zu
bringen ſeyn wuͤrden. Daneben meldeten ſich ſo-
viele Reichsſtaͤnde mit dringenden Moderationsge-
ſuchen, daß an ſolchen, die bey Kaiſer und Reich
damit wuͤrklich Gehoͤr fanden, jaͤhrlich noch
20.848. Rthlr. 50. Kr. abgiengen. Wie man al-
ſo 1732. noch einmal nachrechnete, und die Cam-
mergerichts-Matrikel von neuem ins Reine brach-
te; kamen an ſtatt obiger 103.600. Rthlr. 3. Kr.,
nur 78.077. Rthlr. 65. Kreuzer jaͤhrlich zu erwar-
tende Beytraͤge heraus.


XII.

Aber auch unter dieſen waren noch die Anſchlaͤ-
ge des Hauſes Brandenburg nach dem neuen Fuße
mitgerechnet; an ſtatt daß der Koͤnig in Preuſſen
fuͤr alle ſeine Teutſche Laͤnder nur auf den alten Fuß
2. ſtatt 7. zu bezahlen fortfuhr, weil er uͤberall zu
dieſer Erhoͤhung der Matrikel ſeine Einwilligung
nicht mit gegeben hatte, und ſich darauf bezog,
daß es noch nicht ausgemacht ſey, ob in Steuer-
ſachen die Mehrheit der Stimmen gelte? Auch
ſonſt blieben noch ſoviel andere betraͤchtliche und
ſchwer beyzutreibende Ruͤckſtaͤnde, daß jaͤhrlich in
wuͤrklicher Zahlung kaum 70. tauſend Rthlr. bey-
ſammen kamen, und in manchen Jahren noch weit
weniger.


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[414/0456] X. Carl der VI. 1711-1740. nach dieſer erhoͤhten Cammergerichts-Matrikel jaͤhr- lich 103.600. Rthlr. 3. Kreuzer herauskommen; wozu unter andern ein jeder Churfuͤrſt halbjaͤhrlich mit 811. Rthlr. 58½ Kreuzer angeſetzt ward. Allein es zeigte ſich in den jaͤhrlich angeſetzten Beytraͤgen bald ein Abgang von 10.484. Rthlr. 33. Kreuzern an ungangbaren Poſten, von denen man vorausſehen konnte, daß ſie nie in Gang zu bringen ſeyn wuͤrden. Daneben meldeten ſich ſo- viele Reichsſtaͤnde mit dringenden Moderationsge- ſuchen, daß an ſolchen, die bey Kaiſer und Reich damit wuͤrklich Gehoͤr fanden, jaͤhrlich noch 20.848. Rthlr. 50. Kr. abgiengen. Wie man al- ſo 1732. noch einmal nachrechnete, und die Cam- mergerichts-Matrikel von neuem ins Reine brach- te; kamen an ſtatt obiger 103.600. Rthlr. 3. Kr., nur 78.077. Rthlr. 65. Kreuzer jaͤhrlich zu erwar- tende Beytraͤge heraus. Aber auch unter dieſen waren noch die Anſchlaͤ- ge des Hauſes Brandenburg nach dem neuen Fuße mitgerechnet; an ſtatt daß der Koͤnig in Preuſſen fuͤr alle ſeine Teutſche Laͤnder nur auf den alten Fuß 2. ſtatt 7. zu bezahlen fortfuhr, weil er uͤberall zu dieſer Erhoͤhung der Matrikel ſeine Einwilligung nicht mit gegeben hatte, und ſich darauf bezog, daß es noch nicht ausgemacht ſey, ob in Steuer- ſachen die Mehrheit der Stimmen gelte? Auch ſonſt blieben noch ſoviel andere betraͤchtliche und ſchwer beyzutreibende Ruͤckſtaͤnde, daß jaͤhrlich in wuͤrklicher Zahlung kaum 70. tauſend Rthlr. bey- ſammen kamen, und in manchen Jahren noch weit weniger. Von

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Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/456>, abgerufen am 25.11.2024.