Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786.

Bild:
<< vorherige Seite

X. Carl der VI. 1711-1740.
setzt blieb,) eine ganz außerordentliche Visitation
zu veranstalten, und dazu auch eine ganz außeror-
dentliche Reichsdeputation zu ernennen. Beschlos-
sen ward diese Visitation schon am 15. Oct. 1704.
Aber zu Stande kam sie erst im Oct. 1707. Sie
hatte erst lange mit Untersuchung der Mängel des
Gerichts zu thun. Erst am 28. Jan. 1711. konn-
te das Gericht, das inzwischen bis auf 6. Beysitzer
ausgestorben war, von neuem eröffnet werden.
Erst am 18. Dec. 1713. nahm diese Visitation mit
einem förmlichen Visitationsabschiede ihr Ende,
der zwar ein und andere nützliche Verordnungen
enthielt, aber im Ganzen doch nicht der Hoffnung
entsprach, die man sich davon gemacht hatte.


VII.

In dem Berichte, den diese Visitation hernach
an Kaiser und Reich erließ, trug sie hauptsächlich
darauf an, daß man die Anzahl der Assessoren
vermehren, und zugleich ihre Besoldung, um
mit mehrerem Anstande leben zu können, an statt
der bisherigen zwey tausend Gulden auf vier tau-
send Gulden erhöhen möchte. Auf solche Art konn-
te man auch eher hoffen, daß es an tüchtigen und
würdigen Männern nicht fehlen würde, die sich zu
den Assessorsstellen ferner präsentiren ließen.


VIII.

Eine solche Erhöhung der Besoldung erforderte
aber auch eine beträchtliche Erhöhung der bisheri-
gen Cammerzieler. Wenn vollends die im West-
phälischen Frieden vorgeschriebene Anzahl von 50.
Assessoren hätte unterhalten werden sollen; würde
deren Besoldung alleine jährlich 200. tausend Gul-
den erfordert haben. Einen solchen jährlichen Bey-
trag hielt man für unmöglich. Man hoffte also

sich

X. Carl der VI. 1711-1740.
ſetzt blieb,) eine ganz außerordentliche Viſitation
zu veranſtalten, und dazu auch eine ganz außeror-
dentliche Reichsdeputation zu ernennen. Beſchloſ-
ſen ward dieſe Viſitation ſchon am 15. Oct. 1704.
Aber zu Stande kam ſie erſt im Oct. 1707. Sie
hatte erſt lange mit Unterſuchung der Maͤngel des
Gerichts zu thun. Erſt am 28. Jan. 1711. konn-
te das Gericht, das inzwiſchen bis auf 6. Beyſitzer
ausgeſtorben war, von neuem eroͤffnet werden.
Erſt am 18. Dec. 1713. nahm dieſe Viſitation mit
einem foͤrmlichen Viſitationsabſchiede ihr Ende,
der zwar ein und andere nuͤtzliche Verordnungen
enthielt, aber im Ganzen doch nicht der Hoffnung
entſprach, die man ſich davon gemacht hatte.


VII.

In dem Berichte, den dieſe Viſitation hernach
an Kaiſer und Reich erließ, trug ſie hauptſaͤchlich
darauf an, daß man die Anzahl der Aſſeſſoren
vermehren, und zugleich ihre Beſoldung, um
mit mehrerem Anſtande leben zu koͤnnen, an ſtatt
der bisherigen zwey tauſend Gulden auf vier tau-
ſend Gulden erhoͤhen moͤchte. Auf ſolche Art konn-
te man auch eher hoffen, daß es an tuͤchtigen und
wuͤrdigen Maͤnnern nicht fehlen wuͤrde, die ſich zu
den Aſſeſſorsſtellen ferner praͤſentiren ließen.


VIII.

Eine ſolche Erhoͤhung der Beſoldung erforderte
aber auch eine betraͤchtliche Erhoͤhung der bisheri-
gen Cammerzieler. Wenn vollends die im Weſt-
phaͤliſchen Frieden vorgeſchriebene Anzahl von 50.
Aſſeſſoren haͤtte unterhalten werden ſollen; wuͤrde
deren Beſoldung alleine jaͤhrlich 200. tauſend Gul-
den erfordert haben. Einen ſolchen jaͤhrlichen Bey-
trag hielt man fuͤr unmoͤglich. Man hoffte alſo

ſich
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0454" n="412"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">X.</hi> Carl der <hi rendition="#aq">VI.</hi> 1711-1740.</hi></fw><lb/>
&#x017F;etzt blieb,) eine ganz außerordentliche <hi rendition="#fr">Vi&#x017F;itation</hi><lb/>
zu veran&#x017F;talten, und dazu auch eine ganz außeror-<lb/>
dentliche Reichsdeputation zu ernennen. Be&#x017F;chlo&#x017F;-<lb/>
&#x017F;en ward die&#x017F;e Vi&#x017F;itation &#x017F;chon am 15. Oct. 1704.<lb/>
Aber zu Stande kam &#x017F;ie er&#x017F;t im Oct. 1707. Sie<lb/>
hatte er&#x017F;t lange mit Unter&#x017F;uchung der Ma&#x0364;ngel des<lb/>
Gerichts zu thun. Er&#x017F;t am 28. Jan. 1711. konn-<lb/>
te das Gericht, das inzwi&#x017F;chen bis auf 6. Bey&#x017F;itzer<lb/>
ausge&#x017F;torben war, von neuem ero&#x0364;ffnet werden.<lb/>
Er&#x017F;t am 18. Dec. 1713. nahm die&#x017F;e Vi&#x017F;itation mit<lb/>
einem fo&#x0364;rmlichen Vi&#x017F;itationsab&#x017F;chiede ihr Ende,<lb/>
der zwar ein und andere nu&#x0364;tzliche Verordnungen<lb/>
enthielt, aber im Ganzen doch nicht der Hoffnung<lb/>
ent&#x017F;prach, die man &#x017F;ich davon gemacht hatte.</p><lb/>
          <note place="left"> <hi rendition="#aq">VII.</hi> </note>
          <p>In dem Berichte, den die&#x017F;e Vi&#x017F;itation hernach<lb/>
an Kai&#x017F;er und Reich erließ, trug &#x017F;ie haupt&#x017F;a&#x0364;chlich<lb/>
darauf an, daß man die <hi rendition="#fr">Anzahl der A&#x017F;&#x017F;e&#x017F;&#x017F;oren</hi><lb/>
vermehren, und zugleich ihre <hi rendition="#fr">Be&#x017F;oldung,</hi> um<lb/>
mit mehrerem An&#x017F;tande leben zu ko&#x0364;nnen, an &#x017F;tatt<lb/>
der bisherigen zwey tau&#x017F;end Gulden auf vier tau-<lb/>
&#x017F;end Gulden erho&#x0364;hen mo&#x0364;chte. Auf &#x017F;olche Art konn-<lb/>
te man auch eher hoffen, daß es an tu&#x0364;chtigen und<lb/>
wu&#x0364;rdigen Ma&#x0364;nnern nicht fehlen wu&#x0364;rde, die &#x017F;ich zu<lb/>
den A&#x017F;&#x017F;e&#x017F;&#x017F;ors&#x017F;tellen ferner pra&#x0364;&#x017F;entiren ließen.</p><lb/>
          <note place="left"> <hi rendition="#aq">VIII.</hi> </note>
          <p>Eine &#x017F;olche Erho&#x0364;hung der Be&#x017F;oldung erforderte<lb/>
aber auch eine betra&#x0364;chtliche Erho&#x0364;hung der bisheri-<lb/>
gen <hi rendition="#fr">Cammerzieler.</hi> Wenn vollends die im We&#x017F;t-<lb/>
pha&#x0364;li&#x017F;chen Frieden vorge&#x017F;chriebene Anzahl von 50.<lb/>
A&#x017F;&#x017F;e&#x017F;&#x017F;oren ha&#x0364;tte unterhalten werden &#x017F;ollen; wu&#x0364;rde<lb/>
deren Be&#x017F;oldung alleine ja&#x0364;hrlich 200. tau&#x017F;end Gul-<lb/>
den erfordert haben. Einen &#x017F;olchen ja&#x0364;hrlichen Bey-<lb/>
trag hielt man fu&#x0364;r unmo&#x0364;glich. Man hoffte al&#x017F;o<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">&#x017F;ich</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[412/0454] X. Carl der VI. 1711-1740. ſetzt blieb,) eine ganz außerordentliche Viſitation zu veranſtalten, und dazu auch eine ganz außeror- dentliche Reichsdeputation zu ernennen. Beſchloſ- ſen ward dieſe Viſitation ſchon am 15. Oct. 1704. Aber zu Stande kam ſie erſt im Oct. 1707. Sie hatte erſt lange mit Unterſuchung der Maͤngel des Gerichts zu thun. Erſt am 28. Jan. 1711. konn- te das Gericht, das inzwiſchen bis auf 6. Beyſitzer ausgeſtorben war, von neuem eroͤffnet werden. Erſt am 18. Dec. 1713. nahm dieſe Viſitation mit einem foͤrmlichen Viſitationsabſchiede ihr Ende, der zwar ein und andere nuͤtzliche Verordnungen enthielt, aber im Ganzen doch nicht der Hoffnung entſprach, die man ſich davon gemacht hatte. In dem Berichte, den dieſe Viſitation hernach an Kaiſer und Reich erließ, trug ſie hauptſaͤchlich darauf an, daß man die Anzahl der Aſſeſſoren vermehren, und zugleich ihre Beſoldung, um mit mehrerem Anſtande leben zu koͤnnen, an ſtatt der bisherigen zwey tauſend Gulden auf vier tau- ſend Gulden erhoͤhen moͤchte. Auf ſolche Art konn- te man auch eher hoffen, daß es an tuͤchtigen und wuͤrdigen Maͤnnern nicht fehlen wuͤrde, die ſich zu den Aſſeſſorsſtellen ferner praͤſentiren ließen. Eine ſolche Erhoͤhung der Beſoldung erforderte aber auch eine betraͤchtliche Erhoͤhung der bisheri- gen Cammerzieler. Wenn vollends die im Weſt- phaͤliſchen Frieden vorgeſchriebene Anzahl von 50. Aſſeſſoren haͤtte unterhalten werden ſollen; wuͤrde deren Beſoldung alleine jaͤhrlich 200. tauſend Gul- den erfordert haben. Einen ſolchen jaͤhrlichen Bey- trag hielt man fuͤr unmoͤglich. Man hoffte alſo ſich

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/454
Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 2: Von 1558 bis 1740. Göttingen, 1786, S. 412. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung02_1786/454>, abgerufen am 18.05.2024.